
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

19.11.21 –
PRESSEMITTEILUNG
Zum ersten Gesetz der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, erklärt Katja Keul, grüne Bundestagsabgeordnete für Nienburg II - Schaumburg:
Ich bin erleichtert, dass heute auch der Bundesrat einstimmig unserer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hat, die wir gestern erstmals mit Ampel-Mehrheit im Bundestag verabschiedet haben. Mit der Neufassung des § 28a InfektSG stehen nun den Ländern alle Instrumente zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung, die in Anbetracht der aktuellen Lage, sowie des Impfgeschehens notwendig und verhältnismäßig sind. Eine erneute Verlängerung der im März 2020 entstandenen "Notgesetzgebung", einschließlich der verfassungsrechtlich umstrittenen weitreichenden Ermächtigung des Bundesgesundheitsministers per Verordnung von geltenden Gesetzen abzuweichen, war damit nicht mehr erforderlich.
In dem schwierigen Gesetzgebungsverfahren, mit einer kommissarischen Bundesregierung ohne eigene Mehrheit, haben wir im Parlament um jede einzelne Maßnahme, ihre Wirkung und Notwendigkeit gerungen. Damit haben wir als Bundestag nicht nur Rechtssicherheit geschaffen, sondern auch die Debatte um die Pandemiebekämpfung wieder dahin zurück geholt, wo sie hin gehört: ins Parlament!
Auch wenn das Rechtskonstrukt der "pandemischen Lage nationaler Tragweite" nunmehr ausläuft heißt das keineswegs, dass die tatsächliche Pandemische Lage beendet wäre oder die Maßnahmen begrenzt würden. Im Gegenteil: der neue Maßnahmenkatalog stellt gerade für Ungeimpfte zum Teil eine deutliche Verschärfungen dar.
Zu den neuen Instrumenten gehört etwa die verbindliche 3G-Regelung am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Pflicht zum Homeoffice, die Möglichkeit zu 2G, 2G+ und 3G Regelungen, die Wiedereinführung kostenloser Bürger*innentests oder das strenge Testkonzept für Alten- und Pflegeeinrichtungen. Geimpfte und Ungeimpfte dürfen künftig nicht mehr durch vorsorgliche, flächendeckende Schließungen des öffentlichen Lebens gleichermaßen belastet werden, denn das wäre in Bezug auf die Geimpften unverhältnismäßig.
Die Entscheidung, inwieweit von diesen möglichen Instrumenten Gebrauch gemacht wird liegt nach wie vor bei den Bundesländern, die darüber vor Ort zu entscheiden haben.
Das neue Gesetz verpflichtet die Bundesländer nunmehr ausdrücklich die Belange von Kindern und Jugendlichen besonders zu berücksichtigen, denn Schulen und Kitas dürfen nicht erneut über Monate geschlossen bleiben.
Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger die Impfangebote wahrzunehmen, damit wir schnellstmöglich gemeinsam und solidarisch aus dieser Pandemiewelle wieder herauskommen.
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