
Streichung des Paragrafen 219a

23.06.22 –
PRESSESTATEMENT
Der Paragraf 219a ist Geschichte
Zu der am Freitag im Bundestag beschlossenen Streichung des Paragrafen 219a StGB erklärt Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen:
Als Bundestagsabgeordnete setze ich mich schon lange für die Entkriminalisierung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen ein. Nun ist der Paragraf 219a endlich Geschichte. Das hat der Bundestag an diesem Freitag mit klarer Mehrheit beschlossen.
Erst im letzten Jahr ist der Apaglesion Konzern hier in Schaumburg in die Kritik geraten, da das Klinikum nach Beratungs- und Fristenregelungen Abbrüche grundsätzlich nicht vorgenommen hat. Wenn sich jedoch nach eingehender Beratung eine Frau dafür entschließen sollte, dann sollte ihr dafür so früh wie möglich die bestmögliche Versorgung zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dass Frauen der Weg zu einer schnellen und professionellen medizinischen Behandlung erleichtert wird. Ärztinnen und Ärzte haben damit endlich Rechtssicherheit und können nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen.
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