Somalia: Aktuelle Beschlusslage der Grünen Fraktion zu EUTM Somalia und ATALANTA

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 2017 mit großer Mehrheit einer Verlängerung der Beteiligung der Bundeswehr am Anti-Piraterie-Einsatz der Europäischen Union vor dem Horn von Afrika zugestimmt. 

Wir Grüne im Bundestag haben in den Beratungen zur Verlängerung des Mandates die Ambivalenz des Einsatzes sowie des Bundeswehrmandates herausgestrichen. ATALANTA ist neben der Abwehr von Piraterieangriffen hauptsächlich damit betraut, Schiffe des Welternährungsprogramms in der Region zu sichern. Die neuerliche, schwere Hungerkrise in Somalia und das Wiederaufflammen von Piraterie am Horn von Afrika unterstreichen dies.

Die Grüne Bundestagsfraktion hat die EU-geführte Operation ATALANTA seit ihrer Einrichtung im Jahre 2008 lange Zeit breit getragen. Das Grundanliegen der Mission finden wir nach wie vor richtig. Seit 2012 sind deutsche Marinekräfte jedoch auch autorisiert, gegen Piraten an Land vorzugehen. Das lehnen wir ab. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung auch dieses Mal mit großer Mehrheit enthalten.

Lesen Sie unseren Entschließungsantrag vom 11.05.2016 zu ATALANTA hier >>>

Die Bundesregierung möchte die Beteiligung an der EU-Ausbildungsmission in Somalia für ein weiteres Jahr fortschreiben. Die grüne Bundestagsfraktion wird dem Einsatz nicht zustimmen.

Wenngleich die Reform und Stärkung des somalischen Sicherheitssektors dringlich sind, haben wir mit Blick auf die Ausgestaltung der europäischen Ausbildungsmission in Somalia (EUTM-Somalia) weiterhin erhebliche Zweifel. Die Entlohnung der bisher einige tausend ausgebildeten Soldaten erfolgt nach wie vor nur sehr schleppend oder gar nicht. Dadurch sind offenbar eine Vielzahl der ausgebildeten Soldaten desertiert und haben sich lokalen oder regionalen Milizen angeschlossen. Zugleich mangelt es neben einer gesicherten Bezahlung auch an der absoluten Grundversorgung der Soldaten mit Ausrüstungsgegenständen wie festem Schuhwerk, Kleidung sowie ausreichenden Unterbringungsmöglichkeiten.

Lesen Sie unseren Entschließungsantrag vom 16.03.2016 zu EUTM Somalia hier >>>

 

Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission ATALANTA

Zusammen mit der überwiegenden Mehrheit meiner Fraktion habe ich mich zur Antrag enthalten, den Einsatz der Bundeswehr in der Anti-Piraterie-Mission ATALANTA zu verlängern, da wir weiterhin die Möglichkeit ablehnen, verdächtige Schiffe am Strand zu zerstören.

Lesen Sie den Antrag der Bundesregierung hier >>>

Entschließungsantrag zur Fortsetzung der Ausbildungsmissionission EUTM Somalia

Lesen Sie den Entschließungsantrag mit den Gründen, aus denen die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fortsetzung der Ausbildungsmission EUTM Somalia in Mogadischu ablehnt, hier >>>

Entschließungsantrag zur Fortsetzung der Operation Atalanta am Horn von Afrika

AM 22. Mai 2014 hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Marine-Operation Atalanta am Horn von Afrika zugestimmt. Meine Fraktion hat in einem Entschließungsantrag dargelegt, wie aus grüner Sicht der Einsatz gestaltet sein müsste und welche zusätzlichen Maßnahmen für eine nachhaltige Befriedung der Region notwendig wären.

Lesen Sie den grünen Entschließungsantrag hier>>>

Verlängerung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-Operation Atalanta

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zum Mandat der Bundesregierung, das eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Anti-Piraterie-Mission Atalanta zum Ziel hat, mehrheitlich enthalten. Grund für die Enthaltung ist, dass das Mandat weiterhin den an der Mission beteiligten Streitkräften die Möglichkeit gibt, Piraterielogistik an Land zu zerstören. Wie unnötig diese Option ist, spiegelt sich darin, dass sie im letzten Jahr der Mission ein einziges Mal wahrgenommen wurde. In Angriffen aufs land sehen wir zudem weiterhin ein Eskalationspotenzial, dass auch dem politischen Prozess in Somalia Schaden zufügen könnte.Wir haben unsere politischen Alternativen in einem Entschießungsantrag in den Bundestag eingebracht.

Lesen Sie den Entschließungsantrag zu Atalanta hier >>>

Aktiv im Plenum

In der Plenardebatte um ein neues Mandat für die Anti-Piraterie-Mission Atalanta am 10.05.2012 war  Bundesaußenminister Westerwelle als sechster von insgesamt neun Rednern gemeldet.  Unser gesamtes grünes Redezeitkontingent war zu diesem Zeitpunkt bereits von unserem Redner, der als Fünfter sprach ausgeschöpft.

 

In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestagestages (GO) heißt es in § 44 Abs.II:

 

„Erhält während der Aussprache ein Mitglied der Bundesregierung, des Bundesrates oder einer ihrer Beauftragten zu dem Verhandlungsgegenstand das Wort, so haben die Fraktionen, deren Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt bereits ausgeschöpft ist, das Recht, noch einmal ein Viertel ihrer Redezeit in Anspruch zu nehmen.“

 

Sinn dieser Vorschrift ist es sicher zu stellen, dass die Bundesregierung nicht das letzte Wort hat, ohne dass die Opposition Gelegenheit hätte, darauf zu reagieren. Die Koalitionsfraktionen hatten bereits im letzten Jahr bei einer ähnlichen Situation behauptet, diese Vorschrift gelte nicht, wenn das Regierungsmitglied im regulären Zeitkontingent der entsprechenden Fraktion gemeldet worden sei. Sie behaupten, die Vorschrift gelte nur dann, wenn das Regierungsmitglied außerhalb der vereinbarten Rednerfolge das Wort ergreife.

Hierfür gibt der Wortlaut der Geschäftsordnung allerdings nichts her.  Der Streit darüber wird im Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages verhandelt, in dem wir durch unseren Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer Volker Beck vertreten sind.

 

Hinzu kommt, dass die Geschäftsordnung des Parlaments grundsätzlich weit und zugunsten der Parlamentarierrechte auszulegen ist. Das kann meiner Meinung nach jedoch nicht bedeuten, dass der Wortlaut der Geschäftsordnung nur im Sinne der Koalition ausgelegt wird. Auch empfinde ich den Einwurf schwierig, dass nach Außenminister Westerwelle mit dem SPD-Kollegen Stefan Rebmann noch ein Redner der Opposition auf der Liste gestanden habe. Denn im Gegensatz zur Regierung hat sich die Opposition nicht zur Zusammenarbeit verpflichtet und vertritt dementsprechend unterschiedliche Positionen. Somit kann der Redner einer Oppositionsfraktion nicht im Namen der beiden anderen Fraktionen sprechen.

 

Vor diesem Hintergrund habe ich während der Rede des Ministers weitere Redezeit für meine Fraktion eingefordert. Nachdem das Präsidium meinem informellen Antrag nicht nachgekommen ist, habe ich einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag gestellt.  Auch wenn über diesen am Ende nicht abgestimmt wurde, weil ich stattdessen eine Intervention für meine Kollegin Müller angemeldet habe, ist durch diesen Antrag dokumentiert, dass wir mit der Rechtsauslegung des Präsidiums nicht einverstanden sind.

 

Auf die Intervention von Kerstin Müller hat dann der Minister wiederum erwidern dürfen.  Er tat dies aus dem Plenum heraus statt von der Regierungsbank, um zum Ausdruck zu bringen, dass er jetzt als Parlamentarier rede und nicht als Regierungsmitglied.  Eine solche Differenzierung kennt die Geschäftsordnung allerdings gar nicht.  Ein Regierungsmitglied bleibt immer Regierungsmitglied und kann diese Eigenschaft nicht einfach so ablegen.

Im Ergebnis hatte der Minister also doch noch das letzte Wort – ohne dass meine Fraktion darauf  hätte erwidern können.

Genau das wollte § 44 Abs.II GO allerdings verhindern.

Sollte man sich im Geschäftsordnungsausschuss nicht irgendwann einigen, müsste die Frage letztlich gerichtlich geklärt werden.

Breite Zustimmung zur Verlängerung der UNMISS-Mission im Südsudan

Mit unserer geschlossen Zustimmung zur Verlängerung der Bundeswehrmission im Rahmen von UNMISS im Südsudan haben wir Grünen am 29.September zu einer breiten Mehrheit im Bundestag beigetragen. Die Gründung des neuen Staats Südsudan am 9. Juli hatte es notwendig gemacht, das alte UNMIS-Mandat durch ein neues zu ersetzen. Die Aufgabe der Mission liegt in der Demobilisierung und Entwaffnung bewaffneter Gruppen und der Ausbildung der südsudanesischen Streitkräfte. Die meisten Soldatinnen und Soldaten der UNMISS-Mission kommen aus afrikanischen Staaten. Das deutsche Mandat sieht eine Höchstgrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zur Zeit sind zwölf Deutsche als Militärbeobachter an der südsudanesischen Grenze zum Sudan stationiert. Der deutsche Beitrag bleibt allerdings hinter den internationalen Erwartungen zurück, da die Bundesregierung diese friedensfördernde Mission mit zwölf Soldatinnen und Soldaten nur äußerst halbherzig unterstützt.

Keine Privatarmee zur Bekämpfung der Piraterie

Anlässlich der Überlegungen britischer Reedereien und Versicherungen eine Privatarmee zur Bekämpfung der Piraterie aufzustellen, erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Es ist inakzeptabel, eine militärisch agierende Streitmacht von Söldnern dem Kommando eines multinationalen Militäreinsatzes zu unterstellen. Die Schiffseigner dürfen Maßnahmen zur Selbstverteidigung und zum Schutz ihrer Schiffe vor widerrechtlichen Angriffen ergreifen. Die militärische Bekämpfung der Piraterie im Rahmen von Atalanta auf Grundlage eines UN Mandats gehört allerdings zum Kernbereich staatlichen, hoheitlichen Handelns. Eine Übertragung an private Militärdienstleister stellt das Gewaltmonopol fundamental in Frage. Eine solche Aushöhlung darf nicht stattfinden.

Die Bundesregierung ist gefordert, sich klar gegen einen solchen Einsatz von Privatarmeen zu positionieren.

Ausbildung somalischer Polizisten in Äthiopien

Zu der Ausbildung von somalischen Polizisten in Äthiopien erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin Bündnis 90/ Die Grünen:

Das war ein unverantwortlicher Alleingang des Auswärtigen Amts, der ohne Absprachen mit den Vereinten Nationen erfolgte. Nicht umsonst haben die VN Richtlinien aufgestellt, die verhindern sollen, dass Kindersoldaten oder Angehörige von Clans ausgebildet und bestimmte Standards eingehalten werden.

Gepaart mit den kürzlichen Meldungen zu EUTM lassen sich eklatante Fehler in der Planung und Vorbereitung solcher Missionen seitens der Bundesregierung vermuten. Sie ist dringend aufgefordert Mängel zu identifizieren und abzustellen. Schlüsse müssen schnellstmöglich auch in laufende Missionen einfließen. Alleingänge abseits der VN sind in Zukunft zu unterlassen!

Ausbildung von Sicherheitskräften der somalischen Übergangsregierung durch die Europäische Union

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Katja Keul, Omid Nouripour, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Vollständige Text

Einsatz der Bundesmarine gegen Piraten und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Eindämmung der Piraterie

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Agnes Malczak, Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der vollständige Text

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