Recht und Justiz – Meldungen bis März 2018

Aktuelle Meldungen

Gerichte entlasten - Effektives Asylrecht schaffen

Anlässlich der Gesetzesinitiative zur Änderung des Asylprozessrechts im Bundesrat, erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Der vom Land Hamburg in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Asylprozessrechts ist richtig und wichtig und würde einen enormen Beitrag zur Entlastung der Verwaltungsgerichte leisten. Alleine mit Personalaufstockung bei Richtern ist die Masse an neuen Asylverfahren nicht zu bewältigen, sondern es muss zusätzlich eine effektive Gesetzesänderung her.

Durch die Schaffung einer Berufungsmöglichkeit im Hauptverfahren und einer Beschwerdemöglichkeit im vorläufigen Rechtsschutz könnte sich endlich eine obergerichtliche Rechtsprechung etablieren, die wegweisend wäre für viele erstinstanzliche Gerichte. Das führt zum einen dazu, dass gleichgelagerte Fälle zügig entschieden werden können und zum anderen schafft es Rechtssicherheit, da gleichgelagerte Fälle einheitlich entschieden werden würden.

Grundsatzentscheidungen entlasten gleichzeitig das Bundesamt für Migration, die diese bei ihren Prüfungsmaßstäben bei Asylanträgen einfließen lassen und damit verhindern, dass eine Vielzahl von Fällen erst gar nicht vor den Gerichten landen. Die Grüne Bundestagsfraktion wird dazu ebenfalls einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Wenn die GroKo es ernst damit meint, einen Pakt für den Rechtstaat zu beschließen, muss sie den Verwaltungsgerichten ihre Arbeitsfähigkeit zurückzugeben. Das wäre einer funktionierenden Justiz enorm zuträglich.

Frage zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Frage im Deutschen Bundestag:

"...wie ist es eigentlich mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf, wenn sich herausstellt, dass die Sicherheit auf längere Zeit nicht in dem Maße gewährleistet werden kann, wie es eigentlich notwendig wäre? Können wir dann überhaupt eine Gesetzeslage aufrechterhalten, die die Anwaltschaft dazu verpflichtet, etwas zu tun, was sie gar nicht tun kann?"

Lesen Sie meine Frage und die Antwort der Bundesregierung hier >>>

Rede zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nimmt sich eines Problems an, dass für viele Berufsgeheimnisträger in der Praxis schon länger besteht und will dazu sowohl das Strafrecht als auch das anwaltliche Berufsrecht ändern.

Dabei setzt er sich jedoch leider mit in diesem Zusammenhang ganz wesentlichen Fragen nicht auseinander - zum Beispiel mit der Frage nach den Zeugnisverweigerungsrechten von Mitarbeitern von IT-Firmen und anderen Dienstleistern, die für den Berufsgeheimnisträger tätig werden.

Meine vollständige Rede zu Protokoll lesen Sie hier

Rede zur Berufsanerkennungsrichtlinie

„Mit dem Gesetz sollte ursprünglich nicht nur die Berufsanerkennungsrichtlinie umgesetzt werden, sondern darüber hinaus auch das Berufsrecht der Rechtsanwälte modernisiert werden. Dieses zweite Ziel wurde nun gründlich verfehlt.“

„Die wichtigste Neuerung im Regierungsentwurf war vor allem die Konkretisierung der Fortbildungspflicht für die Anwaltschaft… Das Gleiche gilt für die Einführung eines Nachweises über Grundkenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht. Auch dies ist eine Forderung, die sowohl die Rechtsuchenden als auch die Rechtsanwälte selbst vor Haftungsfallen schützen soll.“

Lesen Sie meine Rede hier >>>

Rede zur Unternehmensverantwortung

.„Es geht heute um die Verantwortung von Unternehmen, um verbindliche Sorgfaltspflichten und soziale und ökologische Leitlinien für Wirtschaftsbetriebe. Es geht aber nicht nur darum diese Pflichten zu normieren, sondern auch darum, wie damit umzugehen ist, wenn Unternehmen sich nicht daran halten.“

  „Viele deutsche Unternehmen bemühen sich heute bereits, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Umso wichtiger ist es aber, solche Unternehmen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen, zur Verantwortung zu ziehen. Denn diese Unternehmen verzerren den Wettbewerb und schaden den Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten. “

„Seit Jahren gibt es daher eine Diskussionen um ein sogenanntes Unternehmensstrafrecht oder Verbandsstrafrecht für Deutschland. Konkrete Entwürfe konnten allerdings bislang nicht überzeugen. Deswegen wollen wir Grüne einen anderen Weg gehen. Basis für eine wirksame und effektive Sanktionierung von Unternehmen soll weiterhin das Ordnungswidrigkeitengesetz sein.“

Unser Antrag zu wirksamen Sanktionen für Unternehmen >>>

Unser Antrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten >>> 

Meine Rede zum Thema Unternehmensverantwortung >>>

Am 9.2. führt unsere Fraktion zu diesem Thema grüne Fachgespräch durch. Lesen Sie die Ankündigung hier >>>

Nebentätigkeiten Bundesrichter

Viele Richterinnen und Richter üben neben ihrer richterlichen Tätigkeit noch Nebentätigkeiten aus. Diese dürfen jedoch zu keiner Interessenkollision bzw. zu einer Beeinträchtigung ihrer richterlichen Tätigkeit führen. Das soll durch entsprechende Anzeige- und Genehmigungsverfahren gewährleistet werden. In einer Kleinen Anfrage haben wir nun nach der Höhe der Nebenverdienste von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern und nach der Praxis der Anzeige- und Genehmigungsverfahren gefragt.

Die Antwort der Bundesregierung lesen Sie hier >>>

Süddeutsche Zeitung am 10.3.2017: Wie viel dürfen Bundesrichter nebenbei verdienen?

Rede zu Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Die Bundesregierung will den Zugang der Medien zu Gerichtsverfahren erweitern. So soll die Justiz transparenter und moderner werden. Die Öffentlichkeit besser über die Arbeit der Justiz zu informieren ist durchaus wünschenswert und sinnvoll. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die Rechte der Verfahrensbeteiligten durch die Änderung nicht beeinträchtigt werden.

Lesen Sie meine Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des § 169 GVG hier>>>

Haushaltsdebatte: Rede zum Einzelplan Justiz

In der Haushaltswoche gibt es immer auch Gelegenheit für eine allgemeine Aussprache der FachpolitikerInnen. Diese Gelegenheit habe ich diesmal für einen Appell an den Minister genutzt: Lesen Sie meine Rede dazu hier >>>

Umsetzung Berufsanerkennungsrichtlinie

Lesen Sie meine Rede zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie hier >>>

Elektronische Akte in Strafsachen

"In der letzten Legislatur wurde bereits beschlossen, den elektronischen Rechtsverkehr im Zivilrecht für alle Angehörigen der Justiz ab 2022 verpflichtend einzuführen. Nun folgt die elektronische Strafakte ab 2018 fakultativ und ab 2026 obligatorisch. Wir schreiten also weiter wagemutig voran bei der Digitalisierung sensibler Daten und jede und jeder, der dies in Frage stellt gilt als modernisierungsfeindlicher Technikmuffel. Dass unbekannte Hacker nicht nur mühelos in unsere Bundestagskommunikation eindringen konnten und die obersten Sicherheitsbehörden nicht einmal das Telefon der Kanzlerin sichern konnten, scheint uns nicht im Geringsten zu irritieren."

Lesen Sie meine gesamte Rede zur Elektronischen Akte in Strafsachen hier >>>

Rede zu Volksabstimmungen

Beratung eines von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid.

..."Nichts bringt den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit politischer Entscheidungsträger näher als sie hin und wieder selbst entscheiden zu lassen"...

Den Text meiner Rede können Sie hier >>> lesen

Rede zur Reform der Wahl für oberste Bundesgerichte

..." Wir sehen, dass die Wahl der Bundesrichterinnen im Spannungsfeld zwischen politischer Wahl gemäß Artikel 95 Grundgesetz einerseits und dem Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz andererseits steht" ... "Unser Anspruch sollte es sein, das Verfahren zur Wahl der Bundesrichter künftig transparenter zu machen und den Konkurrentenklagen so den Boden zu entziehen"...

Lesen Sie meine Rede hier >>>

Fraktionsbeschluss zur Inneren Sicherheit

"Die furchtbaren Anschläge von Paris und Brüssel haben Europa schwer getroffen. Sie zeigen weiter die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften. Der wachsenden Verunsicherung der Bevölkerung muss die Sicherheitspolitik mit geeigneten Maßnahmen begegnen, die neues und begründetes Vertrauen schaffen. Dabei gilt: Nur ein starker Rechtsstaat gewährleistet Sicherheit. Es ist ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer weitergehenden Einschränkungen unserer Bürgerrechte zu reagieren."

Lesen Sie den Beschluss "Mehr Sicherheit durch Rechtsstaatlichkeit- Eckpunkte zur inneren Sicherheit" unserer Grünen Fraktion hier >>>

Ruth Klüger erinnerte im Bundestag an die Opfer des Nationalsozialismus

In der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus im Deutschen Bundestag hielt am Mittwoch, den 27.2.2016 die Schriftstellerin und Schoa-Überlebende Ruth Klüger eine sehr bewegende Rede.

Sehen Sie die Rede hier>>>

Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte

Die Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern erfolgt in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Bestenauslese (Artikel 33 Absatz 2 GG) und dem Erfordernis der demokratischen Legitimation (Artikel 95 Absatz 2 GG). Diesem Spannungsverhältnis muss eine Reform der Bundesrichterwahl gerecht werden. Dazu müssen wir schon vor der Erstellung von Vorschlagslisten ansetzen. Bisher gibt es weder konkrete Anforderungsprofile für die Kandidatinnen und Kandidaten, noch können sie sich aktiv auf eine Stelle an einem Bundesgericht bewerben. Ins Auswahlverfahren einbezogen werden nur vom Wahlausschuss oder Justizministerium vorgeschlagene Personen. Das intransparente Verfahren hat Folgen: Konkurrentenabwehrklagen anderer Richterinnen und Richter häufen sich und die Besetzung der Stellen an den Bundesgerichten verzögert sich. Wir haben in einem Antrag unsere Vorschläge formuliert, wie das System der Wahl zu den obersten Bundesgerichten nachvollziehbarer und transparenter gestaltet werden kann und wie wir gleichzeitig die Chancengleichheit für Frauen fördern können.

Lesen Sie den Antrag hier >>>

Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt Eingriff in Grundrechte

Zur Abstimmung des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz erklärt Katja Keul, Obfrau im Ausschuss und Sprecherin für Rechtspolitik von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

Jede Hoffnung auf Erkenntnis bei den Regierungsfraktionen ist erloschen. Mit ihrer Stimmenmehrheit hat die Große Koalition heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Seit der Gesetzentwurf vorlag, hagelte es Kritik von allen Seiten. Das Gesetz bietet die Grundlage für die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Die einzige Änderung, die nun im Ausschuss erfolgte: Das Gesetz wird in drei Jahren evaluiert. Das ändert nichts daran, dass dieses Gesetz in unsere Grundrechte eingreift.

Sämtliche Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung prallten einfach an der schwarz-roten Koalitionswand ab. Erst hat die Große Koalition die Vorratsdatenspeicherung verspätet als allerletzten Tagesordnungspunkt im Rechtsausschuss aufgesetzt, jetzt ist sie nicht mal bereit, sachlich mit uns zu diskutieren. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis, wenn vereinbarte Fristen für die Aufsetzung von Gesetzesvorlagen von der Koalitionären plötzlich für irrelevant erklärt werden und damit eine ordentliche Beratung unmöglich gemacht wird.

Die Große Koalition hat es nicht mal mit ihrer Mehrheit von über 80 Prozent geschafft, genügend Ausschussmitglieder für die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung zu stellen. Erst nach dem Antrag der Opposition auf die Feststellung der Beschlussunfähigkeit haben CDU/CSU und SPD ihre Mitglieder herbeitelefoniert, um den Abschluss des Gesetzes heute noch durchzudrücken.

Zudem hat sich gezeigt, dass die Koalition sich uneinig über die Auslegung des neuen Tatbestandes der Datenhehlerei und des Begriffs der journalistischen Tätigkeit ist. Die SPD legte Wert darauf, dass eine Feststellung über die Auslegung der Datenhehlerei in das Beschlussprotokoll des Ausschusses aufgenommen wird. Diese Auslegung ist zum einen nicht maßgebend, da sie sich im Gesetz nicht wiederfindet, zum anderen hat die CDU ihrem Koalitionspartner direkt widersprochen.

Damit bestätigt sich die Kritik der Opposition an dem Gesetz. Es steht verfassungsrechtlich auf wackeligen Füßen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 schon einmal gekippt. Die Koalition behauptet nun die Vorgaben des Verfassungsgerichtes einzuhalten. Doch wie die vom Gericht geforderte Datensicherheit konkret durch die speicherungspflichtigen Unternehmen umgesetzt werden soll, zeigt das Gesetz nicht auf. Die Datenskandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass große Datensammlungen auch großes Angriffspotenzial bieten. Ebenso wenig ist der erforderliche Schutz der Berufsgeheimnisträger gewährleistet. Deren Daten werden genauso gespeichert wie die der 80 Millionen anderen Bundesbürgerinnen und –bürger, das erschüttert das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant oder Arzt und Patient.

Die  Aufklärungsquote von Straftaten wird durch das Gesetz nicht erheblich verbessern  werden. Der Eingriff in unser aller Grundrechte durch die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt unverhältnismäßig.

 

 

 

Fachgespräch zur Bundesrichterwahl

Fachgespräch zur Bundesrichterwahl

Obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung eine immense Bedeutung in unserem Rechtsstaat hat, weiß kaum jemand, wie die Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten, also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht, gewählt werden. Als Mitglied im Richterwahlausschuss, der für die Wahl der Bundesrichter zuständig ist, ist mir aufgefallen, dass das Verfahren bei der Besetzung der obersten Bundesgerichte intransparent und selbst für Richterinnen und Richter nicht nachvollziehbar gestaltet ist.  Bei einem Fachgespräch haben mit uns die Bundesanwältin am BGH Eva Schübel vom Deutschen Juristinnenbund (djb), die Vorsitzende Richterin am Landgericht Brigitte Kreuder-Sonnen von der Neuen Richtervereinigung (NRV), der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Joachim Lüblinghoff vom Deutschen Richterbund (DRB) und die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz über Reformvorschläge diskutiert.

Der Bundesrichterwahlausschuss

Bei der Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Bestenauslese (Artikel 33 Absatz 2 GG) und dem Erfordernis der demokratischen Legitimation (Artikel 95 Absatz 2 GG). Der Bundesrichterwahlausschuss trifft die Entscheidung über die Besetzung der Richterposten in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dabei setzt sich der Wahlausschuss aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

Intransparentes Auswahlverfahren

Auf einen Richterposten an den Bundesgerichten kann jedoch nicht jede Richterin oder jeder Richter gewählt werden, da Kandidatinnen und Kandidaten sich nicht eigeninitiativ bewerben können. Es bedarf immer eines Vorschlags zur Wahl durch die Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses oder durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Die im Auswahlverfahren zu berücksichtigenden Kriterien sind unklar, da das Richterwahlgesetz nur vorschreibt, dass der Richterwahlausschuss die „sachlichen und persönlichen Voraussetzungen“ des Vorgeschlagenen prüft. Ein festgelegtes objektives Anforderungsprofil für Bewerberinnen und Bewerber gibt es nicht. Darüber hinaus werden vakante Stellen nicht ausgeschrieben, so dass es Richterinnen und Richtern an den Amts- oder Landgerichten oft nicht einmal bekannt ist, dass Kandidaten für die Bundesgerichte gesucht werden. Das ist weder nachvollziehbar noch verfassungsrechtlich notwendig.

Übereinstimmend haben die Expertinnen und Experten im Fachgespräch dazu geraten, verbindliche Grundanforderungsprofile für Richterinnen und Richter an den jeweiligen obersten Bundesgerichten gesetzlich zu verankern. Außerdem sollte der  „Topf“ für die Bewerbungen geöffnet und ein Interessenbekundungsverfahren eingeführt werden. Die Ausschreibung der freien Stellen an den Bundesgerichten müsste den Richterinnen und Richtern mit einer angemessenen Bewerbungsfrist und Hinweisen auf die Anforderungsprofile zugänglich zu machen. Die Sachverständigen haben sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Transparenz des Verfahrens vor dem Ausschuss selbst zu fördern, z.B. durch eine persönliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten vor dem Wahlausschuss anstelle einer Entscheidung des Ausschussmitglieder anhand der vorliegenden Akten.

Mehr Chancengleichheit notwendig

Neben mehr Transparenz brauchen wir mehr Chancengleichheit beim Zugang zu den obersten Bundesgerichten, wie sich im Fachgespräch klar herausgestellt hat. Es mangelt nicht an geeigneten Richterinnen, die für die obersten Bundesgerichte bestens qualifiziert wären. Trotzdem ist schon auf den Vorschlagslisten, die den Bundesrichterwahlausschuss erreichen, der Männer-Anteil deutlich höher als der Frauen-Anteil. In Konsequenz werden mehr Männer als Frauen an die Bundesgerichte gewählt. Wir brauchen also eine „Frauenquote für Bundesgerichte“, die schon bei der Aufstellung der Kandidatenliste beginnt, damit mehr fachlich qualifizierte Richterinnen für die Bundesgerichte gewonnen werden können. Zweckmäßig wäre hier eine quotierte Liste, mit der pro zu besetzender Stelle jeweils eine Kandidatin und ein Kandidat vorgeschlagen werden. Zusätzlich sollte eine Gleichstellungsbeauftragte im gesamten Verfahren von der Listenaufstellung bis hin zur Wahl am Verfahren beteiligt werden.

Aufklärungsarbeit im Rechtsausschuss: Sondersitzung zu Pressefreiheit und Landesverrat

Zur Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 20. August 2015 erklärt Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obfrau im Rechtsausschuss:

Viele Fragen haben ich und meine Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss zum Fall der Journalisten von netzpolitik.org, gegen die bis vor kurzem wegen Landesverrats ermittelt wurde, gestellt. Vorgeworfen wurde den Journalisten durch die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Dokumente ein Staatsgeheimnis preisgegeben und so eine Gefahr für die äußere Sicherheit Deutschland herbeigeführt zu haben.

In der Sache ging es um die Aufklärung der Ermittlungen gegen die Journalisten wegen Landesverrats nach § 94 Absatz 1 des Strafgesetzbuches:

Wer ein Staatsgeheimnis

1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

2. sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Eingeladen zur Ausschusssitzung waren der Bundesjustizminister Maas, der Noch-Generalbundesanwalt Range, der Bundesinnenminister de Maizière und der Verfassungsschutzpräsident Maaßen. De Maizière und Maaßen schickten jedoch ihre Vertreter, den Staatssekretär des Innenministeriums Krings und die ständige Vertreterin des Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Rieband.

Einige meiner Fragen zu den Geschehnissen werden möglicherweise niemals aufgeklärt werden, da wir bis zum Ende der Ausschusssitzung die Widersprüche der Aussagen aus dem Bundesjustizministerium und vom Generalbundesanwalt nicht auflösen konnten. Herr Range fühlte sich vom Justizministerium erpresst: Es ginge um seinen Kopf – entweder stelle er das Verfahren gegen die Journalisten ein oder er würde entlassen. Diese Darstellung wiesen der Justizminister und seine Staatssekretärin zurück: Man habe keine Weisung an den Generalbundesanwalt erteilt, sondern alle Entscheidungen zu dem Fall im Einvernehmen getroffen. Welche Darstellung der Wahrheit entspricht, wissen wir nicht.

Prekär erwies sich auch die Rolle des Innenministeriums. Dessen Bewertung der Anzeige unterschied sich erheblich von der Bewertung des Justizministeriums. Der Staatssekretär Krings hielt es für richtig, in dem Fall Strafanzeige zu erstatten, da vertrauliche Dokumente im Volltext veröffentlicht wurden. Dass der generelle Inhalt der Dokumente bereits Thema von Medienberichten im letzten Jahr war und dass das Innenministerium selbst bei der parlamentarischen Fragestunde öffentlich im Bundestag aus den Dokumenten berichtet hatte, schien bei der Bewertung des Sachverhaltes keine Rolle zu spielen. Innerhalb der Bundesregierung herrschte offensichtlich keine Einigkeit darüber, ob hier ein Staatsgeheimnis vorlag oder nicht. Viel spricht dagegen. Eingestellt wurde das Verfahren aber letztlich vor allem mangels der Absicht der Journalisten, die Bundesrepublik zu schädigen.

Als weiteres pikantes Detail gab der Generalbundesanwalt Range bekannt, dass sich seine Ermittlungen nur gegen diejenigen richteten, die die Dokumente veröffentlicht hatten. Keine Ermittlungen dagegen führte er gegen diejenigen, die die Dokumente überhaupt erst an die Blogger weitergaben. Die Zuständigkeit für die Strafbarkeit der Durchstecher lag nicht bei Range. Damit war das Verfahren bei der Generalbundesanwaltschaft von vorneherein ausschließlich gegen die Journalisten gerichtet. Leider bestätigt sich damit der Eindruck, dass es den Behörden nicht um die Aufklärung des gesamten Sachverhaltes ging, bzw. um die Ermittlung der Durchstecher, sondern allein um die Bestrafung der Blogger zur Abschreckung vor weiteren Veröffentlichungen. Das kann man durchaus als Angriff gegen die Pressefreiheit werten.

Zur Befragung der Vertreterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind wir in der Sondersitzung nicht mehr gekommen. Daher werden wir die Sitzung im September fortsetzen. Dann wollen wir auch diejenigen wieder einladen, die bisher ihre Vertreter vorgeschickt haben: Innenminister de Maizière und Verfassungsschutzpräsident Maaßen. Vielleicht lassen sich dann unsere weiteren Fragen klären. Für mich ist der Fall jedenfalls noch nicht beendet.

Vorratsdatenspeicherung: Das G-10-Gesetz

Bundesjustizminister Maas ist bekannt für seine Pressearbeit und seine vollmundigen Ankündigungen. Wieder und wieder muss er aber später zurückrudern.  Extremstes Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Erst wollte er sie ganz verhindern, nun legt er in Windeseile einen Gesetzentwurf vor, den er noch bis zur parlamentarischen Sommerpause durch die Gremien jagen will.

Auch beim Thema BND konnte ich ihn bei einer Luftbuchung erwischen. In der Zeitung kündigte er an, das G-10-Gesetz, das einen Teil der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste regelt, müsse dringend reformiert werden. Sein Ministerium und die Bundesregierung sehen da allerdings auf Nachfrage keinen dringenden Handlungsbedarf.

Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung hier >>>

Lesen Sie den Bericht der WELT über die Ankündigung des Ministers hier >>>

Bundestagsdebatte zum geplanten Tarifeinheitsgesetz

Kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Wir Grüne haben in der Fragestunde des Bundestages am 22.4.2015 zum Kompromiss der Großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung kritische Nachfragen gestellt. Auch ich hatte zwei Fragen an Bundesjustizminister Heiko Maas zur Verfassungs- und Europarechtsmäßigkeit des Vorschlags eingereicht.

Lesen Sie den Bericht auf bundestag.de hier >>>

Lesen Sie den Auszug aus dem Plenarprotokoll der Fragestunde hier >>>

Für besseren Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei behördlich geheim gehaltenen Informationen

In Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten kann es vorkommen, dass Behörden Dokumente, die für das Verfahren wichtig sind, als geheimschutzbedürftig einstufen. Damit dürfen die Verfahrensbeteiligten sie nicht einsehen. Dies schränkt nach grüner Auffassung den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger deutlich ein und wirft gravierende rechtliche Fragen auf: Wie soll ein Verwaltungsgericht beurteilen, ob zum Beispiel eine Überwachungsmaßnahme durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist, wenn ihm die Informationen dazu vorenthalten werden? Um dies zu ändern, habe ich einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht.

Lesen Sie den Gesetzentwurf hier >>>

SED-Opferrente

Noch immer werden Verfolgte des DDR-Regimes materiell und ideell nicht so zu gestellt, wie es ihren Verdiensten um die Überwindung der Diktatur entspricht. Daher haben wir zum Gesetzentwurf der Bundesregierung  zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir zahlreiche Verbesserungen der gesetzlichen Situation vorschlagen.

Lesen Sie unseren Entschließungsantrag hier >>>

Für mehr Transparenz - Parlamentarischer Abend der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Juristen und Politiker in einen Dialog über Transparenz bringen – das war am Donnerstag, 18. September, Ziel des Parlamentarischen Abends, zu dem die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach Hannover eingeladen hatte. Als Sprecherin für Rechtspolitik meiner Fraktion richtete ich an diesem Abend, der anlässlich des 70. Deutschen Juristentages in der niedersächsischen Landeshauptstadt stattfand, das Wort an die Besucher. Mit mehr als 200 Gästen übertraf der Zuspruch unsere Erwartungen bei Weitem. Neben mir waren auch die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz Renate Künast sowie die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz als meine Kollegen auf dem Rednerpult zu sehen. Eine Präsenz, die einmal mehr zeigte, wie stark wir Grüne derzeit auf landes- und bundespolitischer Ebene in der Rechtspolitik vertreten sind.

Eben diese Präsenz spiegelte sich auch in der anschließenden Podiumsdiskussion wieder, bei der die parlamentarischen Aktivitäten für mehr Transparenz meiner Fraktion im Fokus standen. Thema: die Überwachungspraxis der Geheimdienste im aktuellen Kontext. Unter der Leitung von FAZ-Journalistin Helene Bubrowski diskutierte ich mit Wilhelm Mestwerdt, dem Präsidenten des LAG Niedersachsen, und Dr. Christian Humborg von Transparency International über „Whistleblowerschutz und Transparenz – Welche Maßnahmen brauchen wir?“. Dabei standen auch die Neueinbringungen unserer Gesetzesentwürfe für ein Wistleblower-Schutzgesetz sowie für ein Korruptionsregister im Zentrum der Diskussion. 

Antwort der Bundesregierung zur geplanten Evaluation der sogenannten "Deals" im Strafverfahren

Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Justizministerium die vom Verfassungsgericht angemahnte fortwährende Überprüfung der Schutzmechanismen so auffasst, dass eine erste Bewertung erst 3 Jahre nach dem Urteil, nämlich 2016 erfolgen soll.  Es ist zudem merkwürdig, dass das Justizministerium derzeit noch keine Veranlassung sieht, überhaupt eine eigene Datenbasis für diese Verfahren aufzubauen. Ich werde dieses Thema von grüner Seite weiter im Rechtsausschuss thematisieren.

Lesen Sie meine Frage und die Antwort der Bundesregierung hier>>>

Antwort der Bundesregierung zum Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften

Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage hier >>>

Einigkeit durch Recht zur Freiheit

Ein Leben in Frieden und Freiheit ist das Grundbedürfnis der Menschheit. Legitime politische Verantwortung hat sich daher immer grundlegend an diesen Werten auszurichten. Aber wie stehen diese Ziele zueinander?

Lesen Sie meinen Beitrag zur grünen Freiheitsdebatte hier >>>

Oppositionsrechte in Zeiten der Großen Koalition

Die Große Koalition verfügt im Bundestag über eine überwältigende Mehrheit. Die Rechte der Opposition müssen neu ausgehandelt werden, da viele Rechte an Quoren gebunden sind, die die Oppositionsfraktionen nun nicht mehr erreichen. Für eine Demokratie ist aber die Kontrolle der Regierung durch das Parlament konstitutiv. Daher haben wir unsere Forderungen in parlamentarischen Initiativen in den Bundestag eingebracht.

Lesen Sie hier unsere parlamentarischen Initiativen:

Gesetzentwurf zur Sicherung der Rechte der Opposition im Bundestag

Antrag über die Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag

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