Bundestagsrede deutsches Richtergesetz

17.10.19 –

Wir sind der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit der Verlängerung der Regelstudienzeit auf fünf Jahre – insbesondere mit Blick auf die BAföG-Förderungshöchstdauer – ein berechtigtes Anliegen verfolgt. Die Erweiterung der Regelstudienzeit darf aber nicht zum Anlass genommen werden, die Studieninhalte und den Prüfungsstoffes noch weiter aufzustocken, denn dadurch würde der beabsichtigte Entlastungseffekt für die Studierenden gleich wieder zunichtegemacht. Es sollte vielmehr überlegt werden, wie die Studien- und Prüfungsinhalte in Zukunft sinnvoll angepasst und verschlankt werden könnten – aber diese Frage bedarf einer eigenen Debatte zu einem anderen Zeitpunkt.

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