23.11.20 –
Die Bundesregierung beurteilt die Nutzerakzeptanz des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) als hoch ein, dabei ist nicht einmal 80 Prozent der Erstregistrierungsquote erreicht worden. Das ist keine Erfolgsmeldung. Vielmehr ist eine Verschiebung der Nutzerpflicht notwendig.