Reden 2018
Urteilsaufhebung gegen Kristina Hänel ist kein Grund zur Freude
Zur Aufhebung des Urteils gegen die Ärztin Kristina Hänel durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
Mehr»Statement zur Gesetzesänderung des § 201a: Stärkere Sanktionierung von Gaffern bei Verkehrsunfällen
Künftig soll das Fotografieren von Verstorbenen unter Strafe stehen. Die Polizeigewerkschaft fordert, dass auch der Versuch, Fotos zu machen, strafbar sein soll. Zudem fordert sie eine Halterhaftung, um Strafen besser durchsetzen zu können. Hier mein Statement dazu:
"Die Ausweitung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts Verstobener, wie es jüngst auf Initiative Baden-Württembergs der Bundesrat beschlossen hatte, begrüße ich. Die Koalition ist auch hier untätig, obwohl dieser Aspekt schon bei der letzten Reform des 201a thematisiert worden war. Eine Strafbarkeit auch des Versuches ist dagegen schon aus Praktikabilitätsgründen abzulehnen und würde zu einer weiteren, rechtsstaatlich problematischen Vorverlagerung strafbaren Handelns führen."
Geplante neue Polizeibefugnisse greifen immer tiefer in Privatsphäre ein
Wie eine Raupe Nimmersatt frisst sich der Staat immer tiefer in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger hinein. Trotzdem verteidigt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die geplanten erweiterten Befugnisse der Polizei im Kampf gegen Einbrüche.
Lesen Sie einen Beitrag im Handelsblatt hier >>>.
219a: Zurückrudern der FDP enttäuscht
PRESSEMITTEILUNG: Die FDP enttäuscht bei §219a
Das erforderliche Quorum von 25 Prozent wäre ohne die FDP für eine Normenkontrollklage gegen §219a nicht mehr gegeben. Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben. Das Strafrecht muss als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger die ultima Ratio, also das letzte Mittel des Gesetzgebers, sein.
Mehr»Information über Schwangerschaftsabbruch - Rede in der Bundestagsdebatte
..."Für den Gesetzesentwurf selbst waren die Stellungnahmen allerdings überwiegend verheerend. Mit einer Ausnahme waren sich alle RechtswissenschaftlerInnen einig, dass auch die Neufassung weder geeignet ist das ungeborene Leben zu schützen noch die Verfassungswidrigkeit der Strafdrohung zu beseitigen." ...
§ 219a StGB: Unnötige Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten
Der Bundestag hat heute die Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche verabschiedet. Aber eine wirkliche Reform ist es nicht: Obwohl gerade der Fall der verurteilten Ärztin Frau Dr. Kristina Hänel den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgezeigt hat, würde sie sich nach der künftigen Rechtslage trotzdem immer wieder aufs Neue verurteilt werden müssen.
Mehr»Zwischenfrage im Plenum zum Kompromiss zu §219a StGB - aktuelle Fälle werden nicht erfasst
Keine klare Aussage zum Fall Frau Dr. Hänel: Mit ihrem Kompromiss lässt die Regierungskoalition und die Bundesministerin weiter aktuelle Fälle im Stich.
- Videoaufzeichnung >>> (Sie werden mit YouTube verbunden)
- Lesen Sie hier>>> meine Zwischenfrage an Bundesministerin Giffey vom 15.02.2019
Das Kabinett billigt die Reform des § 219a StGB - Wir wollen die Abschaffung
Die beabsichtige Reform ist keine gute Lösung. Die Rechtsunsicherheit bleibt bestehen und Ärzt*innen riskieren weiterhin Strafen, wenn sie über ihre Tätigkeit informieren.
Regierungsbefragung zu §219a StGB - Koalitionskompromiss braucht Klarheit
So wie sich der SPD Staatssekretär die Einigung vorstellt, kommt er wahrscheinlich nicht mal durch seine eigene Fraktion. Eine Strafbarkeit von Ärzten, die sachlich über legale Schwangerschaftsabbrüche informieren, muss klar ausgeschlossen werden!
Videoaufzeichnung >>> (Sie werden mit YouTube verbunden)
Reform des §219a StGB ist zwar eine Lockerung, aber keine klare Lösung
Zwar hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss zur Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen verständigt, aber die Opposition hat daran noch große Kritik.
Pressemitteilung: 219a-Kompromiss: Weiterhin keine klare Lösung
Zum Koalitions-Kompromiss beim Paragrafen 219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
Schade: Die Bundesregierung hat sich nicht zu einer sauberen Lösung im Sinne der Frauen und Ärztinnen durchgerungen. Stattdessen haben wir hier einen komplizierten Kompromiss, der die Sache für die Frauen und die Ärztinnen und Ärzte eben nicht eindeutig klärt. Es bleibt unklar, ob weitergehende sachliche Informationen strafbar bleiben, wie sie die in erster Instanz verurteilte Ärztin Kristina Hänel auf Ihrer Homepage veröffentlicht. Klarer wäre es gewesen, den überkommenen Paragrafen endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das wäre machbar gewesen. Stattdessen bleibt das Misstrauen gegenüber den Ärztinnen bestehen. Hier sollten Union und SPD noch dringend nachbessern und für Klarheit sorgen. Wenn sie das nicht tun, haben sie die Chance vertan, Frauen in Not zu unterstützen und Ärztinnen und Ärzte in ihrer Berufsausübung zu stärken.
Ein Erfolg ist immerhin, dass das Engagement der Frauen und das geschlossene Agieren der Opposition dazu geführt hat, dass die noch in den Eckpunkten im Dezember angekündigte Studie zum post-abortion-Syndrom vom Tisch zu sein scheint.
Der Versuch, das Koalitionsgezerre zu versüßen, indem die längere Übernahme von Verhütungskosten für junge Frauen angekündigt wird, ist natürlich zu begrüßen. Der Zusammenhang zum Zugang zu Informationen über Abbrüche hat damit aber nur am Rande etwas zu tun. Schwangerschaftsabbrüche sind mitnichten eine Frage des Alters. Das ist doch ein sehr durchsichtiger Versuch, mit einer positiven Meldung vom Kern des Referentenentwurfs - der Beibehaltung des 219a - abzulenken.
Rede zu § 219a Strafgesetzbuch: "Werbung für Schwangerschaftsabbrüche"
..."Entweder man will Informationen durch Ärzte bestrafen, oder eben nicht. Beides kann man nicht nebeneinander ins Gesetz schreiben."...
Videoaufzeichnung der Rede >>> (Sie werden mit YouTube verbunden)
Tagesschau.de: Kritik an 219a-Reform
Der Koalitionskompromiss im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche stößt in der Opposition und bei Ärzten auf scharfe Kritik. Die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Ulle Schauws erklärten, die Bundesregierung lege einen "unausgegorenen Vorschlag vor", nur um den umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a nicht streichen zu müssen. Die angekündigte Ergänzung des Paragrafen bleibe "völlig nebulös". Ärzten und Frauen werde weiterhin Misstrauen entgegengebracht.
Lesen Sie den ganzen Artikel hier >>>
"Kompromiss bei Werbeverbot für Abtreibungen stößt auf geteiltes Echo"
- Lesen Sie hier>>> den Artikel in der Welt
- Lesen Sie hier>>> den Artikel auf dw.com
14.06.2018
Rede zum Bundeswehreinsatz im Kosovo (KFOR)
... "Die mangelnde Rechtssicherheit ist für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes die größte Hürde. Da man Geschichte nicht zurückdrehen kann, müssen wir Perspektiven für die Zukunft finden und das kann nur die Einigung von Serbien und Kosovo im Rahmen einer europäischen Perspektive sein"...
Einen Auszug aus dem Plenarprotokoll finden Sie hier >>>
16.05.2018
Haushalt: Rede zum Einzelplan Verteidigung
... " Der Staat ist für die Ausrüstung der Streitkräfte zuständig und nicht für die Gewinne der Rüstungsindustrie"...
Den Text meiner Rede lesen Sie hier >>> auf der Seite der grünen Bundestagsfraktion.
27.04.2018
Endlich ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorlegen! Meine Rede zu unserem grünen Antrag im Bundestag
Wir müssen die Grundsätze der Bundesregierung endlich gesetzlich verankern, denn die sie hält sich trotz aller Beteuerungen nicht daran. Um das Ganze justiziabel zu machen, brauchen wir dazu die Möglichkeit einer Verbandsklage und die Zuständigkeit für Rüstungsexportkontrolle sollte zum Auswärtigen Amt. Zuletzt sollten wir die Genehmigung auf ein Jahr zu befristen und technische Unterstützung in Zukunft genehmigungspflichtig machen, um endlich die bekannten Lücken in der Exportkontrolle zu schließen.
Unseren Antrag lesen Sie hier >>>
Lesen Sie meine Rede hier >>>
19.04.2018
Rede zum Jahresabrüstungsbericht
Den Text der Rede finden Sie hier >>>
... Ich freue mich zunächst darüber, dass der sogenannte "Pakt für den Rechtsstaat" den Weg in ihren GroKo-Koalitionsvertrag gefunden hat. Die Schaffung von 2000 neuen Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechenden Folgepersonals klingt wirklich gut.
In der Finanzierungsliste des Koalitionsvertrages findet sich allerdings dazu nichts, und was das für die zuständigen Länder bedeutet, bleibt auch völlig offen...
...Machen Sie Schluss damit, dass jeweils nach einzelnen furchtbaren Verbrechen oder Anschlägen die Gesetzgebungsmaschinerie angeworfen wird und Symbolgesetzgebung ins Strafgesetzbuch geschrieben wird. Stärken Sie stattdessen das Vertrauen in den Rechtsstaat indem Sie aufzeigen, dass unsere Gesetze durchaus geeignet sind Straftaten zu erfassen und zu ahnden...
Lesen Sie meine ganze Rede hier.
15.03.2018
FDP allein zu Haus! Die Festschreibung des Wechselmodells entspricht nicht dem Kindeswohl
Meine Rede zum familienrechtlichen Wechselmodell im Deutschen Bundestag:
Eltern, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuen, eint eins: sie können gut miteinander kooperieren und kommunizieren. Wo das nicht klappt, wäre ein erzwungenes Wechselmodell eine Belastung für das Kind.
Lesen Sie meine Rede hier >>>.
02.03.2018
Die Weltlage hat sich verändert. Das spricht FÜR neue Abrüstungsinitiativen!
Meine Rede zur Abrüstungspolitik der Bundesregierung:
Die Bundesregierung wäre nur dann glaubhaft, wenn sie auch gegenüber dem eigenen Bündnispartner Haltung zeigen würde. Dazu müsste sie den Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen und den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland fordern. Solange sie hierzu einfach schweigt gehen alle freundlichen Appelle an die Atommächte ins Leere!
Lesen Sie meine Rede hier.
Die Bundesregierung duckt sich weg, während Erdoğan mit Panzern aus deutscher Produktion in Syrien einmarschiert. Noch im Oktober 2017 erteilte sie eine Vorabgenehmigung zur Aufrüstung türkischer Panzer.
Während die Bundesregierung Regelungslücken bewusst offen hält und in den Koalitionsverhandlungen Scheinfortschritte verkündet werden, entzieht sich die deutsche Rüstungsindustrie gezielt der Exportkontrolle.
Ich fordere den Bundestag und die Bundesregierung auf alle Rüstungsexporte in die Türkei umgehend zu stoppen, endlich ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg zu bringen und einen Genehmigungsvorbehalt für technische Unterstützung von Kriegswaffen zu schaffen.
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Im Rahmen der Fragestunde habe ich die Bundesregierung gefragt, ob Sie sich angesichts der türkischen Offensive nun doch endlich für einen Genehmigungsvorbehalt einsetzen wird. Lesen Sie meine Frage und die Antwort der Bundesregierung hier >>>
Lesen Sie auch meine Frage zum Fehlen einer UN-Resolution zur Verurteilung des Angriffs auf Afrin und die Antwort der Bundesregierung hier >>>
12.12.2017
Fortsetzung des MINUSMA-Einsatzes in Mali
Gestern debattierte der Deutsche Bundestag in 2. Lesung über die Fortsetzung des MINUSMA-Einsatzes in Mali.
11 000 Blauhelmsoldaten aus den Nachbarländern Malis sind seit 2013 beauftragt, die Sicherheitslage zu stabilisieren, während der politische Friedensprozess mal mehr und mal weniger Fortschritte macht. Wir unterstützen diese Friedensmission nicht etwa, weil wir sie für harmlos halten – im Gegenteil! Nach der Zahl der bislang gefallenen Blauhelmsoldaten ist dies derzeit die gefährlichste UN-Mission weltweit. Wer aber die UNO stärken will, kann sie gerade bei einer so schwierigen und trotzdem legitimen Aufgabe nicht alleinlassen. Deswegen halten wir es für richtig und konsequent, dass die Bundeswehr die Blauhelmsoldaten unterstützt.
Lesen Sie meine Rede hier >>>