Reden 2019
Rede zu Aktionärsrechten
Die Europäische Union hat in einer Richtlinie erlassen, deren Ziel es ist, die Aktionärsrechte zu stärken und Vergütungsexzesse bei Managern zu verhindern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, durch den die Richtlinie umgesetzt werden soll, verpasst dieses Ziel. Es bestimmt weiter der Aufsichtsrat, die Aktionäre dürfen nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Gleichzeitig sagt der Gesetzentwurf nichts über die Höhe der Maximalvergütung aus. Auch die Verknüpfung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern an die Erfüllung nachhaltiger, sozialer und ökologischer Kriterien wurde verpasst. Deshalb lehnen Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf ab.
Rede zur Änderung zivilprozessrechtlicher Vorschriften
... "Was Sie hier heute vorlegen, ist keine Reform der Zivilprozessordnung, sondern vielmehr das Eingeständnis eines Scheiterns. Seit einer gefühlten Ewigkeit verlängern Sie alle zwei Jahre die provisorische Streitwertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, obwohl sich schon damals alle einig waren, dass diese nur eine unzulängliche Notlösung sein kann, bis man eine sachgerechte Lösung gefunden hat."
BRAK will Schadensersatz für beAGate
lto.de: Zu einem anderen Thema, das zuletzt der DAV problematisiert hatte, fragte zwar vor allem Katja Keul engagiert nach. So wollte die Grünen-Abgeordnete, die ebenfalls kürzlich eine Anfrage initiiert hat, wissen, ob das Anwaltspostfach, möglicherweise auch der gesamte (zukünftige) elektronische Rechtsverkehr, eine kritische Infrastruktur im Sinne von § 2 Abs. 10 BSI-Gesetz ist.