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26.03.21 –
"Mit dem vorliegenden Gesetz werden jetzt endlich die Konsequenzen aus den verheerenden Fehlern in den Kindschaftsverfahren von Staufen und Münster gezogen. Dort hätte Missbrauch konkret verhindert werden können, wenn die Kinder rechtzeitig angehört worden wären. Und Verhindern ist letztlich doch noch viel besser als Verfolgen. Ich begrüße deshalb ganz besonders die verschärften Anhörungspflichten und die Mindestqualifikation für Verfahrenspfleger und Familienrichterinnen und Familienrichter. (...)"
redaktionelle Anpassungen: § 3 Satz 1 LschO „zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände,.“ [...]
§ 14 Abs. 2 LschO „Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen [...]
Ohne grünen Wasserstoff und seine Derivate keine Klimaneutralität! Etwa in der Stahl- oder Chemieindustrie müssen Verfahren auf Wasserstoff [...]
RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]