28.11.2013
Informationsgespräch über die Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Anlässlich der bundesweit gestiegenen Zahlen von Flüchtlingen und Asylbewerbern aus den unterschiedlichen Krisen- und Kriegsregionen informierte sich kürzlich die heimische Bundestagsabgeordnete Katja Keul beim Landkreis Nienburg über die Situation vor Ort.
Dabei erfuhr die Politikerin vom Ersten Kreisrat Thomas Klein, von Herrn Karsten Buchholz - dem Fachbereichsleiter Soziales - und von Herrn Swen Uwe Glöckner als Sachbearbeiter für Asylverfahren, dass auch im Landkreis Nienburg erstmals seit Jahren wieder Engpässe bei der Unterbringung der Asylbewerber bestehen.
Von den 10.500 Bewerbern in Niedersachsen im letzten Jahr entfielen prozentual zur Einwohnerzahl etwa 150 auf die Samtgemeinden des Landkreises Nienburg. Von den 5000 syrischen Kontingentflüchtlingen bundesweit wurde noch niemand in Nienburg aufgenommen.
In Anbetracht von 2 Millionen syrischen Flüchtlingen, die in Lagern in Jordanien, dem Libanon und der Türkei fest sitzen fordert die Grüne Deutschland solle das Kontingent deutlich erhöhen auf 50.000 und vor allem den Nachzug von Angehörigen erleichtern. Das tägliche Sterben von Männern, Frauen und Kindern in Syrien sei die derzeit schwerste humanitäre Katastrophe weltweit. Wer dieser Hölle entronnen ist wird trotzdem danach unterschieden, ob er zu einem Kontingent gehört oder einen Asylantrag stellen muss. Da sei in Anbetracht der Lage nur schwer zu vermitteln.
Nach dem niedersächsischen Aufnahmegesetz sind die Samtgemeinden verpflichtet die Asylbewerber in geeignete Wohnungen unterzubringen. In den letzten Jahren war es in der Regel kein Problem ausreichend Mietwohnungen zu vermitteln, berichtete Glöckner. Inzwischen sei es jedoch vorteilhaft, wenn die Gemeinden selbst die Wohnungen anmieten, um Vorbehalte der Vermieter zu zerstreuen. Die Bereitschaft der Kommunen Flüchtlinge aufzunehmen sei durchaus unterschiedlich ausgeprägt und die unmittelbare Aufnahmepflicht nach Einwohnerzahlen werde hinterfragt.
Keul verwies diesbezüglich auf den eindeutigen Wortlaut des § 1 Aufnahmegesetz.
Bei der Angemessenheit des Wohnraums gelten unterschiedliche Standards, da Kontingentflüchtlinge eingeladen seien dauerhaft zu bleiben, während Asylbewerber formal nur vorübergehend unterzubringen seien, erfuhr die Abgeordnete. Dennoch sei auch bei vielen Asylbewerbern klar, dass sie aufgrund der Verhältnisse in ihrem Herkunftsland nicht abgeschoben werden können.
Keul folgerte daraus, wie wichtig es sei, bei der Integration dieser Menschen keine Zeit zu verlieren und endlich das Arbeitsverbot aufzuheben. Auch Sprachkurse und sonstige Intergrationshilfen sollten angeboten werden können.
Obwohl das Asylbewerberleistungsgesetz bereits im vorletzten Jahr für verfassungswidrig erklärt worden sei müsse die Verwaltung nach wie vor mit Übergangregeln arbeiten, was zusätzlichen Arbeitsaufwand verursache, so Glöckner.
Keul verwies auf die Position ihrer Fraktion, das Asylbewerberleistungsgesetz vollständig aufzuheben und die Betroffenen in den Bereich des SGB II ( Hartz IV) einzubeziehen.
Auch der deutsche Arbeitsmarkt sei langfristig auf die zusätzlichen Fachkräfte angewiesen.
Aus Sicht des Landkreises wäre es eine Erleichterung, wenn die Asylbewerber wenigsten bis zur Klärung ihres Status in den Aufnahmestellen wie Friedland und Bramsche bleiben könnten, damit die Fluktuation etwas reduziert werden könne. Das Land hat bereits zugesagt die in den letzten Jahren reduzierte Bettenzahl wieder zu erhöhen.
Vermieter die über geeigneten Wohnraum verfügen und Interesse an der Vermietung auch an Flüchtlingsfamilien haben, können dies sowohl bei Ihrer Samtgemeinde als auch bei Herrn Glöckner im Landkreis melden.
Abschließend betonte Keul, dass die gelungene Integration der Neubürger insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel in unserem Land zu einem Gewinn für alle Beteiligten führen könne.
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