Leihmutterschaft in Deutschland
Die Leihmutterschaft in Deutschland ist verboten, daran ändert auch nicht der Gleichheitsgrundsatz. Der Gleichheitsgrundsatz besagt nur, dass man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln muss. Die Leihmutterschaft ist daher etwas grundsätzlich anderes als eine Samenspende. Die Leihmutterschaft ist aus guten Gründen in Deutschland verboten, weil das Kindeswohl im Vordergrund stehen muss.
Neben dem Aspekt der Kommerzialisierung bei einer Leihmutterschaft ist es auch nicht vertretbar, wenn Verträge abgeschlossen werden, bei denen von vornherein über die Abgabe des Kindes nach der Geburt verbindlich verhandelt wird.
Soziale Elternschaft rechtlich absichern
In Deutschland wird eine Vielzahl an Familienmodellen gelebt. Die Zahl der Stief-, Patchwork- oder Regenbogenfamilien ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen, dabei hat die sogenannte soziale Elternschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die rechtliche Rolle sozialer Elternteile ist jedoch unsicher. Mit dem Konzept der elterlichen Mitverantwortung wollen wir rechtliche Lücken schließen und für Kinder stabile, verlässliche und abgesicherte Beziehungen zu all ihren Bezugspersonen gewährleisten.
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Handlungspaket zum umfassenden Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt
Heute haben wir ein Handlungspaket zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt vorgelegt.
Bundesverfassungsgericht zum Versorgungsausgleich bei Scheidungen
Große Herausforderung für die Familiengerichte. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 VersAusglG erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
"Das Verfassungsgericht hat heute den § 17 VersAusglG zum Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersvorsorge für verfassungsgemäß erklärt und den Familiengerichten die verfassungsgemäße Auslegung und Anwendung der Norm auferlegt. (…)
Rede zur Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren und zum Versorgungsausgleich
... "Es sollte aber auch die Pflicht des Dienstherren sein, die zeitlichen und finanziellen Ressourcen und Anreize für Fortbildung zu gewährleisten und richterliche Qualität nicht immer nur an hohen Erledigungszahlen zu messen"...
... "Am Ende sind es auch noch häufig die weniger verdienenden Ehefrauen, die hier um die hälftigen Rentenanwartschaften gebracht werden"...
Rede zum Adoptionsrecht: Stiefkindadoption
… "Unsere Zustimmung bekommen Sie nur, weil die jetzige Rechtslage noch schlechter ist als Ihr Gesetz." ...
Trennungsfamilien wirkungsvoll unterstützen
Zu der von der Bundesjustizministerin angekündigten Reform des Unterhaltsrechts erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Um getrennt erziehende und alleinerziehende Eltern bei der Ausübung ihrer Elternverantwortung zu unterstützen und Kinderarmut entgegenzuwirken, brauchen wir ein ganzheitliches Reformpaket. Bereits heute ist das Armutsrisiko von Alleinerziehenden – und das sind zu rund 90 Prozent Frauen – und ihrer Kinder sehr hoch. Änderungen im Unterhaltsrecht dürfen nicht zu finanziellen Verschlechterungen für diese Familien führen. Die Stärkung der Elternverantwortung ist ebenso wie der Kampf gegen Kinderarmut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Gewisse Entlastungen können bereits durch Veränderungen im Sozial- und Steuerrecht bewirkt werden, etwa durch die Anerkennung von Umgangsmehrbedarfen. Ob und welche Änderungen im Unterhaltsrecht sinnvoll erscheinen, muss jedoch sorgsam geprüft werden. Denn diese müssen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Wichtig ist, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen.
Mehr»Kindergrundsicherung: Kinder aus verdeckter Armut holen
Die Lage ist dramatisch: Jedes 7. Kind ist sozialhilfebedürftig. 40 Prozent der Alleinerziehenden beziehen Sozialhilfeleistungen. Die Kinder- und Familienförderung ist weder gerecht noch wirksam. Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass ihre Reform des Kinderzuschlags nicht greift. Ein Großteil des Geldes wird nicht abgerufen und kommt nicht bei den Kindern an.
Eltern mit hohem Einkommen erhalten durch die steuerlichen Kinderfreibeträge mehr Unterstützung vom Staat, als Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen, die Kindergeld erhalten. Das wollen wir ändern.
Die Kindergrundsicherung bietet mehr Transparenz, mehr Gerechtigkeit und dass das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird.
Grüne Bedenken bezüglich der FDP-Forderungen nach Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaft
Die Regelungen für Kinderwunschbehandlung und Reproduktionsmedizin seien zwar teilweise reformbedürftig, sagte die Rechtsexpertin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, dem Tagesspiegel. „Aber selbst die nichtkommerzielle Leihmutterschaft birgt Missbrauchsrisiken und kann dem Wohl von Mutter und Kind entgegenstehen.“
Ob man Eizellspenden legalisieren sollte, sei bei den Grünen noch ungeklärt, räumte die Grünen-Politikerin ein. Hier befinde man sich noch „mitten in der Debatte“. Wichtig sei, dass man solche Spenden nicht nur als weitere reproduktionsmedizinische Möglichkeit sehe, sagte Keul. "Wir müssen auch die Risiken diskutieren, die für die Eizellspenderin bestehen.“
Mehr»Grüner Antrag: Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren
In familiengerichtlichen Verfahren werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben von Kindern und ihren Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens ist ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben.
Wir haben zu diesem wichtigen Thema einen Antrag auf den Weg gebracht.
- Lesen Sie den Antrag hier >>>
Anlässlich der Gesetzesinitiative zur Änderung des Asylprozessrechts im Bundesrat, erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
Der vom Land Hamburg in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Asylprozessrechts ist richtig und wichtig und würde einen enormen Beitrag zur Entlastung der Verwaltungsgerichte leisten. Alleine mit Personalaufstockung bei Richtern ist die Masse an neuen Asylverfahren nicht zu bewältigen, sondern es muss zusätzlich eine effektive Gesetzesänderung her. Mehr »
31.01.2018
Frage zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Frage im Deutschen Bundestag:
"...wie ist es eigentlich mit dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf, wenn sich herausstellt, dass die Sicherheit auf längere Zeit nicht in dem Maße gewährleistet werden kann, wie es eigentlich notwendig wäre? Können wir dann überhaupt eine Gesetzeslage aufrechterhalten, die die Anwaltschaft dazu verpflichtet, etwas zu tun, was sie gar nicht tun kann?"
Lesen Sie meine Frage und die Antwort der Bundesregierung hier >>>
27.04.2017
Rede zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nimmt sich eines Problems an, dass für viele Berufsgeheimnisträger in der Praxis schon länger besteht und will dazu sowohl das Strafrecht als auch das anwaltliche Berufsrecht ändern.
Dabei setzt er sich jedoch leider mit in diesem Zusammenhang ganz wesentlichen Fragen nicht auseinander - zum Beispiel mit der Frage nach den Zeugnisverweigerungsrechten von Mitarbeitern von IT-Firmen und anderen Dienstleistern, die für den Berufsgeheimnisträger tätig werden.
Meine vollständige Rede zu Protokoll lesen Sie hier
23.03.2017
Rede zur Berufsanerkennungsrichtlinie
„Mit dem Gesetz sollte ursprünglich nicht nur die Berufsanerkennungsrichtlinie umgesetzt werden, sondern darüber hinaus auch das Berufsrecht der Rechtsanwälte modernisiert werden. Dieses zweite Ziel wurde nun gründlich verfehlt.“
„Die wichtigste Neuerung im Regierungsentwurf war vor allem die Konkretisierung der Fortbildungspflicht für die Anwaltschaft… Das Gleiche gilt für die Einführung eines Nachweises über Grundkenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht. Auch dies ist eine Forderung, die sowohl die Rechtsuchenden als auch die Rechtsanwälte selbst vor Haftungsfallen schützen soll.“
Lesen Sie meine Rede hier >>>
26.01.2017
Rede zur Unternehmensverantwortung
.„Es geht heute um die Verantwortung von Unternehmen, um verbindliche Sorgfaltspflichten und soziale und ökologische Leitlinien für Wirtschaftsbetriebe. Es geht aber nicht nur darum diese Pflichten zu normieren, sondern auch darum, wie damit umzugehen ist, wenn Unternehmen sich nicht daran halten.“
„Viele deutsche Unternehmen bemühen sich heute bereits, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Umso wichtiger ist es aber, solche Unternehmen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen, zur Verantwortung zu ziehen. Denn diese Unternehmen verzerren den Wettbewerb und schaden den Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten. “
„Seit Jahren gibt es daher eine Diskussionen um ein sogenanntes Unternehmensstrafrecht oder Verbandsstrafrecht für Deutschland. Konkrete Entwürfe konnten allerdings bislang nicht überzeugen. Deswegen wollen wir Grüne einen anderen Weg gehen. Basis für eine wirksame und effektive Sanktionierung von Unternehmen soll weiterhin das Ordnungswidrigkeitengesetz sein.“
Unser Antrag zu wirksamen Sanktionen für Unternehmen >>>
Unser Antrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten >>>
23.12.2016
Nebentätigkeiten Bundesrichter
Viele Richterinnen und Richter üben neben ihrer richterlichen Tätigkeit noch Nebentätigkeiten aus. Diese dürfen jedoch zu keiner Interessenkollision bzw. zu einer Beeinträchtigung ihrer richterlichen Tätigkeit führen. Das soll durch entsprechende Anzeige- und Genehmigungsverfahren gewährleistet werden. In einer Kleinen Anfrage haben wir nun nach der Höhe der Nebenverdienste von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern und nach der Praxis der Anzeige- und Genehmigungsverfahren gefragt.
Die Antwort der Bundesregierung lesen Sie hier >>>
Süddeutsche Zeitung am 10.3.2017: Wie viel dürfen Bundesrichter nebenbei verdienen?
16.12.2016
Rede zu Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
Die Bundesregierung will den Zugang der Medien zu Gerichtsverfahren erweitern. So soll die Justiz transparenter und moderner werden. Die Öffentlichkeit besser über die Arbeit der Justiz zu informieren ist durchaus wünschenswert und sinnvoll. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die Rechte der Verfahrensbeteiligten durch die Änderung nicht beeinträchtigt werden.
Lesen Sie meine Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des § 169 GVG hier>>>
22.11.2016
Haushaltsdebatte: Rede zum Einzelplan Justiz
In der Haushaltswoche gibt es immer auch Gelegenheit für eine allgemeine Aussprache der FachpolitikerInnen. Diese Gelegenheit habe ich diesmal für einen Appell an den Minister genutzt: Lesen Sie meine Rede dazu hier >>>
22.09.2016
Umsetzung Berufsanerkennungsrichtlinie
Lesen Sie meine Rede zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie hier >>>
22.09.2016
Elektronische Akte in Strafsachen
"In der letzten Legislatur wurde bereits beschlossen, den elektronischen Rechtsverkehr im Zivilrecht für alle Angehörigen der Justiz ab 2022 verpflichtend einzuführen. Nun folgt die elektronische Strafakte ab 2018 fakultativ und ab 2026 obligatorisch. Wir schreiten also weiter wagemutig voran bei der Digitalisierung sensibler Daten und jede und jeder, der dies in Frage stellt gilt als modernisierungsfeindlicher Technikmuffel. Dass unbekannte Hacker nicht nur mühelos in unsere Bundestagskommunikation eindringen konnten und die obersten Sicherheitsbehörden nicht einmal das Telefon der Kanzlerin sichern konnten, scheint uns nicht im Geringsten zu irritieren."
Lesen Sie meine gesamte Rede zur Elektronischen Akte in Strafsachen hier >>>
09.06.2016
Rede zu Volksabstimmungen
Beratung eines von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid.
..."Nichts bringt den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit politischer Entscheidungsträger näher als sie hin und wieder selbst entscheiden zu lassen"...
Den Text meiner Rede können Sie hier >>> lesen
..." Wir sehen, dass die Wahl der Bundesrichterinnen im Spannungsfeld zwischen politischer Wahl gemäß Artikel 95 Grundgesetz einerseits und dem Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz andererseits steht" ... "Unser Anspruch sollte es sein, das Verfahren zur Wahl der Bundesrichter künftig transparenter zu machen und den Konkurrentenklagen so den Boden zu entziehen"...
Lesen Sie meine Rede hier >>>
10.05.2016
Fraktionsbeschluss zur Inneren Sicherheit
"Die furchtbaren Anschläge von Paris und Brüssel haben Europa schwer getroffen. Sie zeigen weiter die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften. Der wachsenden Verunsicherung der Bevölkerung muss die Sicherheitspolitik mit geeigneten Maßnahmen begegnen, die neues und begründetes Vertrauen schaffen. Dabei gilt: Nur ein starker Rechtsstaat gewährleistet Sicherheit. Es ist ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer weitergehenden Einschränkungen unserer Bürgerrechte zu reagieren."
Lesen Sie den Beschluss "Mehr Sicherheit durch Rechtsstaatlichkeit- Eckpunkte zur inneren Sicherheit" unserer Grünen Fraktion hier >>>
27.01.2016
Ruth Klüger erinnerte im Bundestag an die Opfer des Nationalsozialismus
In der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus im Deutschen Bundestag hielt am Mittwoch, den 27.2.2016 die Schriftstellerin und Schoa-Überlebende Ruth Klüger eine sehr bewegende Rede.
Sehen Sie die Rede hier>>>
17.02.2016
Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte
Die Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern erfolgt in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Bestenauslese (Artikel 33 Absatz 2 GG) und dem Erfordernis der demokratischen Legitimation (Artikel 95 Absatz 2 GG). Diesem Spannungsverhältnis muss eine Reform der Bundesrichterwahl gerecht werden. Dazu müssen wir schon vor der Erstellung von Vorschlagslisten ansetzen. Bisher gibt es weder konkrete Anforderungsprofile für die Kandidatinnen und Kandidaten, noch können sie sich aktiv auf eine Stelle an einem Bundesgericht bewerben. Ins Auswahlverfahren einbezogen werden nur vom Wahlausschuss oder Justizministerium vorgeschlagene Personen. Das intransparente Verfahren hat Folgen: Konkurrentenabwehrklagen anderer Richterinnen und Richter häufen sich und die Besetzung der Stellen an den Bundesgerichten verzögert sich. Wir haben in einem Antrag unsere Vorschläge formuliert, wie das System der Wahl zu den obersten Bundesgerichten nachvollziehbarer und transparenter gestaltet werden kann und wie wir gleichzeitig die Chancengleichheit für Frauen fördern können.
Lesen Sie den Antrag hier >>>
Am Freitag, den 16.10.2015, hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die Vorratsdatenspeicherung trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken wieder eingeführt. Unter Missachtung aller Fristen hatte die Große Koalition den Gesetzentwurf erst Anfang der Plenarwoche gegen den Protest von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Tagesordnung von Ausschuss und Plenum geboxt.
Lesen Sie mein Interview im Deutschlandfunk hier >>>
Lesen Sie dien Bericht zur Ausschusssitzung auf netzpolitik.org hier >>>
Lesen Sie den Artikel in der Rheinischen Post hier >>>
Hier können Sie meine Erklärung zum Vorgehen der Regierungsfraktionen lesen: Mehr »
07.10.2015
Fachgespräch zur Bundesrichterwahl

Obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung eine immense Bedeutung in unserem Rechtsstaat hat, weiß kaum jemand, wie die Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten, also am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht, gewählt werden. Als Mitglied im Richterwahlausschuss, der für die Wahl der Bundesrichter zuständig ist, ist mir aufgefallen, dass das Verfahren bei der Besetzung der obersten Bundesgerichte intransparent und selbst für Richterinnen und Richter nicht nachvollziehbar gestaltet ist. Bei einem Fachgespräch haben mit uns die Bundesanwältin am BGH Eva Schübel vom Deutschen Juristinnenbund (djb), die Vorsitzende Richterin am Landgericht Brigitte Kreuder-Sonnen von der Neuen Richtervereinigung (NRV), der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Joachim Lüblinghoff vom Deutschen Richterbund (DRB) und die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz über Reformvorschläge diskutiert. Mehr »
Zur Sondersitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 20. August 2015 erklärt Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Obfrau im Rechtsausschuss: Mehr »
29.05.2015
Vorratsdatenspeicherung: Das G-10-Gesetz
Bundesjustizminister Maas ist bekannt für seine Pressearbeit und seine vollmundigen Ankündigungen. Wieder und wieder muss er aber später zurückrudern. Extremstes Beispiel ist die Vorratsdatenspeicherung. Erst wollte er sie ganz verhindern, nun legt er in Windeseile einen Gesetzentwurf vor, den er noch bis zur parlamentarischen Sommerpause durch die Gremien jagen will.
Auch beim Thema BND konnte ich ihn bei einer Luftbuchung erwischen. In der Zeitung kündigte er an, das G-10-Gesetz, das einen Teil der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste regelt, müsse dringend reformiert werden. Sein Ministerium und die Bundesregierung sehen da allerdings auf Nachfrage keinen dringenden Handlungsbedarf.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung hier >>>
Lesen Sie den Bericht der WELT über die Ankündigung des Ministers hier >>>
22.05.2015
Bundestagsdebatte zum geplanten Tarifeinheitsgesetz
22.04.2015
Kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung
Wir Grüne haben in der Fragestunde des Bundestages am 22.4.2015 zum Kompromiss der Großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung kritische Nachfragen gestellt. Auch ich hatte zwei Fragen an Bundesjustizminister Heiko Maas zur Verfassungs- und Europarechtsmäßigkeit des Vorschlags eingereicht.
Lesen Sie den Bericht auf bundestag.de hier >>>
Lesen Sie den Auszug aus dem Plenarprotokoll der Fragestunde hier >>>
05.03.2015
Für besseren Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei behördlich geheim gehaltenen Informationen
In Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten kann es vorkommen, dass Behörden Dokumente, die für das Verfahren wichtig sind, als geheimschutzbedürftig einstufen. Damit dürfen die Verfahrensbeteiligten sie nicht einsehen. Dies schränkt nach grüner Auffassung den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger deutlich ein und wirft gravierende rechtliche Fragen auf: Wie soll ein Verwaltungsgericht beurteilen, ob zum Beispiel eine Überwachungsmaßnahme durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist, wenn ihm die Informationen dazu vorenthalten werden? Um dies zu ändern, habe ich einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht.
Lesen Sie den Gesetzentwurf hier >>>
11.12.2014
SED-Opferrente
Noch immer werden Verfolgte des DDR-Regimes materiell und ideell nicht so zu gestellt, wie es ihren Verdiensten um die Überwindung der Diktatur entspricht. Daher haben wir zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir zahlreiche Verbesserungen der gesetzlichen Situation vorschlagen.
Lesen Sie unseren Entschließungsantrag hier >>>
18.09.2014
Für mehr Transparenz - Parlamentarischer Abend der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Juristen und Politiker in einen Dialog über Transparenz bringen – das war am Donnerstag, 18. September, Ziel des Parlamentarischen Abends, zu dem die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach Hannover eingeladen hatte. Mehr »
11.09.2014
Antwort der Bundesregierung zur geplanten Evaluation der sogenannten "Deals" im Strafverfahren
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Justizministerium die vom Verfassungsgericht angemahnte fortwährende Überprüfung der Schutzmechanismen so auffasst, dass eine erste Bewertung erst 3 Jahre nach dem Urteil, nämlich 2016 erfolgen soll. Es ist zudem merkwürdig, dass das Justizministerium derzeit noch keine Veranlassung sieht, überhaupt eine eigene Datenbasis für diese Verfahren aufzubauen. Ich werde dieses Thema von grüner Seite weiter im Rechtsausschuss thematisieren.
Lesen Sie meine Frage und die Antwort der Bundesregierung hier>>>
04.08.2014
Antwort der Bundesregierung zum Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage hier >>>
10.06.2014
Einigkeit durch Recht zur Freiheit
Ein Leben in Frieden und Freiheit ist das Grundbedürfnis der Menschheit. Legitime politische Verantwortung hat sich daher immer grundlegend an diesen Werten auszurichten. Aber wie stehen diese Ziele zueinander?
Lesen Sie meinen Beitrag zur grünen Freiheitsdebatte hier >>>
29.01.2014
Oppositionsrechte in Zeiten der Großen Koalition
Die Große Koalition verfügt im Bundestag über eine überwältigende Mehrheit. Die Rechte der Opposition müssen neu ausgehandelt werden, da viele Rechte an Quoren gebunden sind, die die Oppositionsfraktionen nun nicht mehr erreichen. Für eine Demokratie ist aber die Kontrolle der Regierung durch das Parlament konstitutiv. Daher haben wir unsere Forderungen in parlamentarischen Initiativen in den Bundestag eingebracht.
Lesen Sie hier unsere parlamentarischen Initiativen:
Gesetzentwurf zur Sicherung der Rechte der Opposition im Bundestag
Antrag über die Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag