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Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Lisa Badum, Erhard Grundl, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Chris Kühn, Monika Lazar, Sven Lehmann, Steffi Lemke, Beate Müller-Gemmeke, Filiz Polat, Claudia Roth, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Dr. Gerhard Schick zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte. (TOP 8; Drucksachen 19/1094)
Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen haben. Der Einsatz von Militär kann immer nur äußerstes Mittel zur Gewalteindämmung und Friedenssicherung sein. Militär kann bestenfalls ein Zeitfenster für Krisenbewältigung schaffen, nicht aber den Frieden selbst.
In Afghanistan gab es jahrelang eine Dominanz militärischer Zielsetzungen gegenüber zivilen Lösungsansätzen und ein fehlendes entwicklungspolitisches Konzept. Schon seit langem war klar, dass die Strategie, vorrangig mit militärischen Mitteln eine Friedenslösung erzwingen zu wollen, gescheitert ist. Ein stabiler und dauerhafter Frieden kann nur über den Verhandlungsweg erreicht werden. Die Capture-or-Kill-Operationen und die gezielten Tötungen durch Drohnenangriffe der USA forderten immer wieder zivile Opfer und haben das Vertrauen der afghanischen Bevölkerung in die internationale Präsenz untergraben. Eine politische Lösung wurde dadurch in den letzten Jahren enorm erschwert.
Die Ankündigung die NATO-Truppenpräsenz bis Ende 2014 zu beenden, war daher politisch richtig, auch wenn sie letztlich niemals umgesetzt wurde. Nachdem die NATO nun mittlerweile zweimal die gesetzten Abzugstermine, mit denen auch für Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung geworben wurde, nicht eingehalten hat, wurde auf dem NATO-Gipfel in Warschau im Juni 2016 vereinbart, den Afghanistan-Einsatz zeitlich nicht mehr zu befristen. Dadurch droht ein langjähriger, nicht absehbarer Einsatz in Afghanistan ohne eine Exit-Strategie. Ein solches zeitlich unbegrenztes NATO-Mandat halten wir für falsch.
Die falsche Ausrichtung des Afghanistan-Engagements der NATO wurde nun durch die Amtsübernahme von US-Präsident Trump noch einmal verstärkt. In den letzten Monaten vollzogen die USA einen grundlegenden Strategiewechsel in Afghanistan. Am 21. August 2017 hat Präsident Trump dies in den Worten zusammengefasst: „We are not nation-building again. We are killing terrorists“. Der bisherige Konsens innerhalb der NATO-Staaten, dass es bei dem Einsatz insbesondere darum geht, dem demokratischen Staatsaufbau und der demokratischen gesellschaftlichen Entwicklung Afghanistans ausreichend Zeit zu geben, wurde de facto aufgekündigt.
Entsprechend wurden in den letzten Monaten die amerikanische Truppenpräsenz im Lande massiv aufgestockt und die Luftschläge gegen Aufständische ausgeweitet. Demnächst sollen circa 15.000 US-Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan stationiert werden. Hinzu kommen noch etwa 26.000 private Vertragsnehmer, die ebenfalls teilweise bewaffnet sein sollen. Wieviel US-Militärs sich jedoch in Afghanistan tatsächlich aufhalten, ist völlig unklar, da Trump mittlerweile die offizielle Bekanntgabe von Truppenzahlen unterbunden hat. Die Möglichkeiten einer Einflussnahme auf die einseitig festgelegte Strategie der USA durch die Partner bei diesem Einsatz sind sehr gering.
Gleichzeitig steht zu befürchten, dass es mit der Ausweitung der Luftangriffe und des Drohnenkriegs in nächster Zeit zu einem weiteren Anstieg der ohnehin schon hohen zivilen Opferzahlen kommen wird. Das internationale Engagement in Afghanistan wird dadurch nicht nur massiv geschädigt, sondern konterkariert.
Die Bundesregierung hat es versäumt, ein eigenes strategisches Konzept für den Einsatz in Afghanistan zu entwickeln. Stattdessen akzeptiert sie kommentar- und kritiklos Kurswechsel der Trump-Administration in der Afghanistan-Politik. Im Bundeswehr-Mandat für RSM ist das Verhältnis zwischen Ausbildung und Training sowie einer möglichen Beteiligung an der Aufstandsbekämpfung nicht eindeutig geklärt. Eine Begleitung von afghanischen Truppen in Kampfeinsätze wird durch die Bundesregierung nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Durch diese Unklarheit im Mandat und die massive Ausweitung des US-Kampfeinsatzes droht nun die Bundeswehr erneut in Operationen offensiver Aufstandsbekämpfung hineingezogen zu werden. Diese Form des militärischen Vorgehens, die einhergeht mit hohen zivilen Opferzahlen, lehnen wir grundsätzlich ab. Wir halten sie nicht für zielführend, um damit einen nachhaltigen Friedensprozess in Afghanistan zu etablieren. Zudem fehlt eine konkrete Abzugsperspektive. Das Mandat entspricht damit nicht den Kriterien, die wir an Bundeswehrmandate anlegen. Der Krieg in Afghanistan ist militärisch nicht zu lösen.
Wir setzen uns weiter dafür ein, unsere humanitären und entwicklungspolitischen Verpflichtungen gegenüber Afghanistan zu erfüllen. Darüber hinaus ist eine Fortführung der politischen Verhandlungen zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban notwendig. Auch hier torpedieren Aussagen von Donald Trump wie „We don’t want to talk to the Taliban. We’re going to finish what we have to finish“ die Bemühungen vor Ort. Insbesondere das Gesprächsangebot der afghanischen Regierung an die Taliban wird damit komplett dementiert. Ein stabiler und dauerhafter Frieden in Afghanistan kann aber letztlich nur über den Verhandlungsweg erreicht werden. Die Strategie, Afghanistan militärisch zu befrieden, ist bisher gescheitert und auch für die Zukunft nicht sinnvoll, sondern falsch. Deshalb lehnen wir dieses Mandat ab.
Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen haben. Der Einsatz von Militär kann immer nur äußerstes Mittel zur Gewalteindämmung und Friedenssicherung sein. Militär kann bestenfalls ein Zeitfenster für Krisenbewältigung schaffen, nicht aber den Frieden selbst.
Lesen Sie den grünen Entschließungsantrag vom 16.12.2015 hier >>>
Die Fortsetzung des bewaffneten Einsatzes „Resolute Support“ in Afghanistan habe ich heute abgelehnt. Lesen Sie meine persönliche Erklärung hier >>>
Am 17. Dezember 2015 hat der Bundestag für die Fortsetzung des Einsatzes "Resolut Support" in Afghanistan zugestimmt. Ich habe das neue Mandat abgelehnt. In einem Entschließungsantrag hat meine Fraktion unsere Vorstellung für die Unterstützung Afghanistans in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Lesen Sie unseren Entschließungsantrag hier >>>
Mit der Mehrheit meiner Fraktion habe ich das neue Afghanistan-Mandat für die Bundeswehr unter der Bezeichnung "Resolut Support Mission (RSM)" abgelehnt. Wir haben unsere Vorstellungen der weiteren Zusammenarbeit mit Afghanistan in einem Entschließungsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Lesen Sie den Entschließungsantrag hier >>>
Lesen Sie das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zu RSM hier >>>
Eine erstaunliche Mitteilung über die Praxis der Drohnenangriffe in Afghanistan kam in der Fragestunde am 12.3.14 von Seiten der Bundesregierung in Person des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verteidigungsministeriums Brauksiepe: So sollen angeblich afghanische Streitkräfte die alleinige Verantwortung über den Einsatz von Drohnen in Afghanistan haben.
Lesen Sie die entsprechenden Protokollstellen mit meiner Nachfrage hier >>>
Am 20. Februar hat der Deutsche Bundestag wahrscheinlich zum letzten Mal der Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten ISAF-Mission in Afghanistan zugestimmt. In einem Entschließungsantrag aht meine Fraktion dargelegt, wie aus grüner Sicht dieser Einsatz gestaltet werden sollte.
Lesen Sie den Entschließungsantrag hier >>>
Der Bundestag hat heute die Verlängerung der deutschen Beteiligung am internationalen Afghanistan-Einsatz (ISAF) beschlossen.In der namentlichen Abstimmung votierten 435 Abgeordnete für die Fortsetzung des Einsatzes, 111 dagegen, 39 enthielten sich. Durch das neue Mandat wird die Mandatsobergrenze auf 3300 Soldaten bis Ende Februar 2014 gesenkt. Diese Zahl ist viel zu hoch. Die Fraktion der Grünen hat in einem gemeinsamen Entschließungsantrag zum ISAF-Mandat ihre Kritikpunkte dargelegt.
Den Entschließungsantrag finden sie hier >>> und das von der Bundesregierung beantragte Mandat hier >>>.
Mit Osama bin Laden ist in der Nacht zum Montag einer der weltweit meist gesuchten Terroristen von einer US-Spezialeinheit getötet worden. Als Organisator des Terrornetzwerks Al Qaida hat er eine Organisation gegründet, die bis heute zahlreiche Menschen getötet hat und durch ihre dezentral ausgeführten Terroranschläge viele Länder destabilisiert . Der Tod bin Ladens wird daher vor allem in vielen westlichen Staaten mit der Hoffnung verbunden, den internationalen Terrorismus deutlich geschwächt zu haben.
Doch wirft die Operation auch viele Fragen auf. So halte ich die Freude, die sowohl Bundeskanzlerin Merkel als auch andere Mitglieder der Bundesregierung über den Tod Osama bin Ladens zum Ausdruck gebracht haben, angesichts der noch nicht ganz aufgeklärten Umstände seiner Tötung für unangemessen. Zumal durch Äußerungen von Mitgliedern des Nationalen Sicherheitsrates der USA zunehmend der Eindruck entsteht, dass das Ziel der Aktion von Anfang an die Tötung bin Ladens war. Seine Festnahme und ein rechtsstaatliches Verfahren scheinen bei den Planungen keine Rolle gespielt zu haben. Gezielte Tötungen von Personen dürfen aber nicht zum regulären Instrumentarium eines Rechtsstaates werden, auch wenn ihnen noch so verurteilungswürdige Taten angelastet werden.
Der langjährige Aufenthalt bin Ladens in Pakistan und die verhaltenen Reaktionen eines Teils der pakistanischen Bevölkerung auf seinen Tod zeigen wie labil die innenpolitische Situation dieses Landes ist. Dies bereitet mir Sorgen sowohl was die Lage der Atommacht Pakistan als auch Afghanistans angeht. Denn die Hauptgefährder der Stabilität Afghanistans sind weiterhin die Taliban, deren Versorgung weitgehend über Pakistan läuft. Es ist zu befürchten, dass dort die anti-westliche Stimmung, die die Taliban trägt, durch den Tod bin Ladens eher noch zunimmt. Zudem sind die Taliban organisatorisch unabhängig von Al Qaida, so dass sie durch den Ausfall bin Ladens kaum geschwächt werden.
Der Tod bin Ladens mag ein mächtiges Symbol sein. Er behebt aber weder die Ursachen für den internationalen Terrorismus noch für den Krieg in Afghanistan und die prekäre Situation in Pakistan. Der Westen ,und damit auch die Bundesrepublik, ist weiterhin angehalten, sich um politische Lösungen dieser internationalen Probleme zu kümmern.
Bei der Abstimmung zum AWACS-Mandat am Freitag habe ich mich an der aktuellen Situation in Afghanistan und dem gültige ISAF-Mandate orientiert. Da ich schon starke Bedenken bei der Verlängerung des ISAF-Mandates im Januar und mich daher enthalten hatte, kam auch bei der AWACS-Abstimmung für mich nur eine Enthaltung in Frage.
Am Mittwoch hatte ich in der Fragestunde des Bundestages mit Erstaunen feststellen müssen, mit welcher Oberflächlichkeit die Bundesregierung selbst so wichtige Anträge wie das AWACS-Mandat behandelt. So verstrickte sich Staatsminister Werner Hoyer vom Auswärtigen Amt in Widersprüche, was die Unterstützung der Operation Enduring Freedom (OEF) durch die deutsche Beteiligung an AWACS-Flügen angeht. Im Gegensatz zu seiner Aussage, dass nach der Mandatsbegründung keine operative Unterstützung von OEF-Einsätzen möglich sei , steht dort tatsächlich, dass die NATO-AWACS als Kommunikations- und Datenaustauschplattform auch OEF-Einheiten unterstützen können. Man muss sich wundern, wie wenig die zuständigen Regierungsmitglieder über die eigenen Antragstexte informiert zu sein scheinen.
Namentliche Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1943 (2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (BT-DRS: 17/4402)
Lesen Sie auch: Entschließungsantrag der grünen Bundestagsfraktion zum Thema
Vor einem Jahr starben in Kunduz mindestens 98 Dorfbewohner durch einen Befehl eines deutschen Oberst. Viele weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Erst zehn Monate später hat die Bundesregierung daraufhin eigene Ermittlungen zur Identifizierung der Betroffenen eingeleitet und sich dabei im Wesentlichen auf die Ermittlungen des Journalisten Christoph Reuter bezogen.
Auch die Entschädigungszahlungen erfolgten pauschal und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bis heute hat es seitens des deutschen Staates keine Entschuldigung gegenüber den Betroffenen gegeben. Dies ist besonders beschämend in einem Kulturkreis, in dem eine Entschuldigung oft höher gewertet wird, als eine halbherzige Entschädigung.
Die von der Bundesregierung versprochene lückenlose Aufklärung dieses dramatischen Vorfalls wurde schließlich solange verzögert, bis sie angeblich nicht mehr möglich war. Ein blamables Eingeständnis eigenen Versagens.
Hinzu kommt, dass der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages aufgrund einer Mehrheitsentscheidung der Koalitionsabgeordneten entgegen der ursprünglichen Praxis nicht mehr öffentlich tagen darf. Wir Grünen werden jedoch dafür Sorge tragen, dass die Fehler im Zusammenhang mit der Bombardierung vom 04.09.2009 im Abschlußbericht klar benannt werden.
Als Beispiel für Übernahme von Verantwortung kann die deutsche Regierung den Afghanen damit sicherlich nicht mehr dienen. Bis heute gilt für die Bundesregierung als höchste Devise: bloß keinen Fehler eingestehen!
DER MERKUR online:
Anlässlich der offenen Androhung durch die Taliban, Kandidatinnen für das Kabuler Parlament zu entführen, zu foltern und zu ermorden, fordert Katja Keul, Mitglied im Verteidigungsausschuss und Parlamentarische Geschäftsführerin: 406 Kandidatinnen für die Parlamentswahlen am 18. September in Afghanistan werden von den Taliban mit dem Tode bedroht. Diese Frauen persönlich zu schützen, wäre ein sinnvoller Beitrag der 140 000 ISAF-Soldaten zur Stärkung der Demokratie und Rechte der Frauen in Afghanistan.
Die internationale Gemeinschaft hat den afghanischen Frauen in den vergangenen acht Jahren große Hoffnungen gemacht und trägt daher eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Kandidatinnen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Erfolge des zivilen Wiederaufbaus und der Stärkung der Rechte der Frauen in der afghanischen Gesellschaft von dem rückwärtsgewandten Terrorregime der Taliban wieder zerstört werden.
Radio LORA: Interview mit Katja Keul
Die zunehmende Privatisierung militärischer Aufgaben unterminiert das staatliche Gewaltmonopol. Gerade dort, wo neue Staaten aufgebaut und stabilisiert werden sollen, kann die private Übernahme von Personen oder Objektschutz, Konvoischutz oder Ausbildung von Polizei und Militär eine erhebliche Schieflage mit sich bringen. Hamid Karzai hat zur Auflösung aller privater Sicherheitsfirmen innerhalb der nächsten vier Monate in Afghanistan aufgerufen. Über dieses umstrittene Dekret und die Folgen des Söldnertums haben wir mit Katja Keul, einem Mitglied im Verteidigungsausschuss gesprochen:
Zur Auflösung aller privaten Sicherheitsfirmen in Afghanistan durch Präsident Karzai erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin und Mitglied im Verteidigungsausschuss:
Das umstrittene Dekret Hamid Karzais zur Auflösung aller privaten Sicherheitsfirmen in Afghanistan binnen vier Monaten begrüßen wir ausdrücklich. Die zunehmende Privatisierung militärischer Aufgaben unterminiert das staatliche Gewaltmonopol – gerade dort, wo neue Staaten aufgebaut und stabilisiert werden sollen. Die USA setzen in Afghanistan und im Irak zwischenzeitlich mehr privates Sicherheitspersonal ein, als eigene Soldaten. Karzais Dekret hat auch ein Signalwirkung für die Bundesregierung: Private Sicherheitsfirmen aus Deutschland brauchen für Einsätze im Ausland ein präzises Zulassungs- bzw. Lizenzierungsverfahren. Es muss klare Regeln dafür geben ob und unter welchen Bedingungen sie agieren dürfen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Zu der Veröffentlichung der Afghanistan Geheimdokumente durch Wikileaks erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin und Mitglied des Verteidigungsausschusses von Bündnis 90/ Die Grünen:
Die Veröffentlichung der Geheimdokumente zu Afghanistan ist zu begrüßen. Bei der klammen Informationspolitik der Bundesregierung ist es den Abgeordneten des Bundestages anders kaum möglich an solch umfangreiche und ungeschönte Informationen zu gelangen.
Fragen nach Erkenntnissen zu Operationen von Spezialkräften, besonders der Spezialkräfte unserer Bündnispartner, die außerhalb des ISAF Mandats operieren hat die Bundesregierung immer äußerst ausweichend beantwortet. Mit dem Verweis auf die Unterrichtung des geheimen tagenden Parlamentarischen Kontrollgremiums versuchte sie sich aus der Affäre zu ziehen. Aber auch dort informierte sie die Parlamentarier nur ungenügend.
Besonders in Fragen der Operationen von Spezialkräften muss die Bundesregierung das Parlament besser informieren. Es gibt noch unzählige offene Fragen zu den Tätigkeiten der deutschen Task Force 47, die auch im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss Kundus geklärt werden müssen. Dies gilt besonders auch vor dem Hintergrund von Guttenbergs Ankündigung, verstärkt Spezialkräfte zur „Nachsorge" einzusetzen.
Die Geheimniskrämerei der Bundesregierung und der massive Einsatz geheimer Spezialkräften sind kontraproduktiv! Die Bundesregierung muss eine offene und transparente Kommunikationspolitik betreiben, um ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands aber auch dem Bundestag gerecht zu werden. Die Wikileaks Dokumente verdeutlichen ein weiteres mal, dass es Diskrepanzen zwischen der Darstellung der Bundesregierung und der tatsächlichen Sicherheitslage gibt.
KREISZEITUNG: Nienburger Grünen-MdB zum Kunduz-Untersuchungsausschuss / „Das fördert Zweifel“
NIENBURG · Die Nienburger Bundestagsabgeordnete der Grünen, Katja Keul, hat in einer Pressemitteilung den Ausschluss der Öffentlichkeit vom Kunduz-Untersuchungsausschuss kritisiert.
„Überraschend und ohne erkennbaren Anlass haben die Koalitionsfraktionen den Konsens über die Frage geheimer und öffentlicher Zeugenvernehmung einseitig aufgekündigt", so Katja Keul, die parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Kunduz-Untersuchungsausschusses ist. Diese Vereinbarung sei jedoch die Grundlage dafür gewesen, dass sich die Opposition im vergangenen Jahr mit der Einsetzung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss einverstanden erklärt hätte. Der entsprechende Beschluss sei sogar vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages geprüft und durch ein Gutachten für rechtmäßig befunden worden.
Keul weiter: „Die hierzu angeführten juristischen Vorwände sind an den Haaren herbeigezogen und unhaltbar." Der Untersuchungsausschuss könne seinen Auftrag zur Aufklärung und Transparenz ohne die Öffentlichkeit nicht erfüllen. Die Koalitionsfraktionen förderten mit diesem Schritt weitere Zweifel an ihrem Aufklärungsbemühen, so die Nienburger Abgeordnete.
Nachdem die Angehörigen der Opfer des Bombenabwurfs vom 4. September 2009 über Monate hinweg immer wieder von verschiedenen Seiten über die Identität der Toten befragt wurden, beschäftigt sich jetzt - nach neun Monaten - auch die Bundesregierung mit dieser Frage.
Ob NATO Untersuchungskommission, Menschenrechtsorganisationen oder das Rote Kreuz - alle haben längst Ihre Ermittlungen vor Ort um eine Klärung der Identität der Toten abgeschlossen. In Potsdam wurde kürzlich sogar eine Ausstellung mit Fotos und Namen der einzelnen Opfer eröffnet.
Die Frage bleibt, warum es afghanischen Stellen, dem Roten Kreuz, Journalisten u.A. möglich war, die Identität der Opfer vor Ort zu ermitteln und warum das Verteidigungsministerium sich erst jetzt auf diesen Weg macht?
Auf Katja Keuls Anfrage diesbezüglich konnte das BMVg heute keine klare Antwort liefern. Der parlamentarische Staatssekretär Schmidt verwies lediglich darauf, dass sich die bereits vorliegenden Berichte als widersprüchlich erwiesen. Die Bundeswehr versuche nun die Informationen mit Vertretern vor Ort abzugleichen.
Diese Begründung ist verwunderlich. Im Kunduz Untersuchungsausschuss weisen die Vertreter der Bundeswehr seit Monaten darauf hin, dass sie die Berichte zu Opferzahlen von Beginn an mit Vorsicht betrachteten und sie für nicht belastbar hielten. Die angesprochenen Widersprüche hätten also längst bekannt seien sollen.
Spätestens durch Schmidts Zugeständnis, dass eine zeitnahe Untersuchung grundsätzlich immer die beste sei, wurde laut Keul offensichtlich: „Die Bundeswehr hat im Fall von Kunduz eklatant versäumt, zeitnahe Untersuchungen durchzuführen, um den Luftschlag umfassend aufzuklären."
Katja Keul weiter: „Es bleibt abzuwarten, ob diese Untersuchungen neue Erkenntnisse zu Tage fördern. In jedem Fall sollte sich die Bundesregierung jetzt um eine zügige Entschädigung der Betroffen bemühen und weitere Verzögerungen vermeiden. Für die Zukunft gilt es Schmidts Einsicht als Grundsatz zu verankern: Eine zeitnahe Untersuchung ist immer die Beste!"
Anlässlich der Äußerungen von Verteidigungsminister zu Guttenbergs zu den Entlassungen von Staatssekretär Dr. Peter Wichert und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Karl Theodor zu Guttenberg stellt sein Talent des Zurückruderns ein weiteres Mal unter Beweis. Nach der Neueinschätzung des Kundus Bombardements korrigiert er nun die Rechtfertigung der Entlassung seiner zwei engsten Berater. So behauptet er nun, nie den Eindruck gehabt zu haben, dass ihm vorsätzlich oder böswillig Dokumente vorenthalten wurden.
Es wird immer deutlicher: Die Entlassenen waren Bauernopfer im Zusammenhang mit der Tanklaster-Bombardierung. Eine Woche vor der Vernehmung von Wichert und Schneiderhan im Kundus-Untersuchungsausschuss ist offensichtlich: Die Luft um zu Guttenberg wird dünn!
Der Verteidigungsminister sollte sich seiner Verantwortung stellen und schnellst möglich reinen Tisch machen. Die Bundesregierung muss endlich mit ihrer Verzögerungstaktik Schluss machen und für wirkliche Transparenz und Aufklärung im Fall Kundus sorgen.
Lesen Sie auch: Frankfurter Allgemeine und Financial Times Deutschland
Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Wählerinnen und Wähler,
die heutige Abstimmung über das neue ISAF-Mandat ist mir nicht leicht gefallen und die Ereignisse im Plenum des Deutschen Bundestages haben mich sehr bewegt. Auch wenn das Verhalten der Fraktion Die Linke klar gegen die Geschäftsordnung verstieß und die Fraktion damit den Verweis aus der Sitzung bewusst in Kauf genommen hat, ist der Hinweis auf die Einzelschicksale der Opfer durchaus angebracht. Es ist falsch, emotionale Betroffenheit zu instrumentalisieren - das gilt für gefallene Soldaten genauso wie für die Opfer von Kunduz. Es irritiert mich aber ebenso, wenn emotionale Betroffenheit vielfach gar nicht mehr stattfindet.
Während Ströbeles Intervention gab es Zwischenrufe, wonach doch auch ohne internationale Truppen Menschen sterben würden. Damit soll wohl gemeint sein, wenn wir nicht töten, dann töten eben die Taliban. Doch so einfach können wir es uns nicht machen. Wir treffen die Entscheidung über den Einsatz unserer Bundeswehr, der Menschenleben kosten wird. Und wir können nicht den Tod eines Menschen damit rechtfertigen, dass dieser Mensch ohne unser Handeln durch einen anderen getötet worden wäre. Es ist also doch etwas komplizierter.
Kein Argument ist für mich die Verteidigung deutscher oder europäischer Sicherheits-interessen, da ich nicht glaube, dass ein Militäreinsatz im Ausland geeignet ist unserer Sicherheit zu dienen. Ich befürchte eher das Gegenteil.
Der weitere Verbleib deutscher Truppen ist nur dann tragbar, wenn der Nutzen für die Menschen vor Ort die Risiken und Schäden erheblich übersteigt. Nach den mir vorliegenden Berichten und Informationen setzen viele Menschen in Afghanistan nach wie vor große Hoffnungen in die weitere Präsenz der internationalen Truppen. Vor diesem Hintergrund habe ich mich mit der Mehrheit meiner Fraktion der Stimme enthalten.
Unser Entschließungsantrag legt sämtliche Aspekte des Für und Wider offen. Einige davon sind mir besonders wichtig:
Der weitere Einsatz wird gefährlicher, da in den nächsten Monaten massive Aufstands- bekämpfung stattfinden wird. Das vorgelegte Mandat gibt fälschlicherweise den Anschein, es bleibe bei einem reinen Stabilisierungseinsatz. Die Behauptung, der Einsatz der Bundes- wehr würde jetzt weniger offensiver, sondern defensiver ist unehrlich.
Allein im Hinblick auf das Vorgehen der amerikanischen Truppen kann im Vergleich zu den letzten 8 Jahren von einem echten Strategiewechsel gesprochen werden. Positiv gesehen hat sich die amerikanische Strategie der deutschen angenähert. Negativ gesehen nähert sich jetzt die deutsche Strategie der amerikanischen (bspw. beim Partnering). Diese unaus- gesprochene Veränderung des Mandats von Stabilisierung hin zur Aufstandsbekämpfung lehne ich ab.
Bündnistreue und Solidarität können nicht dazu führen jeden Fehler mit zu machen. Dennoch sollten wir das Bündnis nicht gerade jetzt nach Obamas erstem Amtsjahr durch den Abzug der Truppen in Frage stellen.
Was bleibt ist die schmale Hoffnung, dass der Einsatz der nächsten Monate vielleicht doch noch dazu führt, dass den Afghanen flächendeckender Bürgerkrieg und Talibanherrschaft erspart bleibt und dass wir die gleichen Fehler zukünftig nicht mehr machen werden. Die falsche Strategie der letzten Jahre hat Chancen verbaut, aber auch eine Verantwortung der internationalen Gemeinschaft und damit auch Deutschlands gegenüber der afghanischen Bevölkerung geschaffen, der ich mich als Abgeordnete einfach nicht entziehen kann.
Katja Keul
Entschließungsantrag Zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zum Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung am ISAF-Einsatz (BT-Drs. 17/ 654)
In welcher Form und welchem Umfang finden Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, Inhalte der Menschenrechte und Genderaspekte in der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte durch deutsche Ausbilder Berücksichtigung? Inwieweit werden bei der Ausbildung kulturelle und soziologische Besonderheiten der afghanischen Gesellschaft berücksichtigt?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu Frage 41:
Der Schwerpunkt der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte durch deutsche Ausbilder und Ausbilderinnen liegt grundsätzlich im taktischen bzw. operativen Bereich. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Genderaspekte werden unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einsatzlandes durch deutsche Soldatinnen und Soldaten im Umgang mit den Soldaten der afghanischen Streitkräfte angemessen berücksichtigt. Dieses wird in Form von Unterrichten vermittelt und in der praktischen Ausbildung berücksichtigt.
Das auf die Vorbildfunktion abzielende Verhalten der deutschen Soldatinnen und Soldaten hat dabei eine große Bedeutung. Die Grundsätze der Inneren Führung werden vorgelebt. Ganz bewusst setzten wir auch Soldatinnen in der Ausbildungsunterstützung der Nationalen Afghanischen Sicherheitskräfte (ANSF) ein.
Auch die Polizeiausbildung beinhaltet die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, Inhalte der Menschenrechte und Genderaspekte in allen Ausbildungsgängen. Es werden Theorieschulungen durch deutsche Polizeiausbilderinnen und -ausbilder in den Bereichen „Umgang mit festgenommenen Personen“, „Trennungsgebot von Männern und Frauen“ und „Menschenrechte“ durchgeführt. Während der Praxisausbildung in polizeilichen Eingriffsmaßnahmen werden die theoretisch erlernten Bereiche unter Anleitung intensiviert. Darüber hinaus werden Trainingsprogramme angeboten, in denen afghanische Polizistinnen und Polizisten im Kampf gegen häusliche Gewalt geschult werden. Dies betrifft besonders die Gewalt gegenüber afghanischen Frauen und Mädchen. Die Schulungsprojekte wurden in Zusammenarbeit mit dem afghanischen Innenministerium und internationalen Partnern entwickelt. Viele afghanische Polizistinnen und Polizisten sind Analphabeten. Die Trainingsunterlagen sind entsprechend konzipiert.
Zu Frage 42:
Die kulturellen und soziologischen Besonderheiten der afghanischen Gesellschaft finden in der Ausbildung der Sicherheitskräfte besondere Berücksichtigung. Praktische Ausbildungsinhalte werden grundsätzlich nur gleichgeschlechtlich durchgeführt. Darüber hinaus wird in den Ausbildungsphasen besondere Rücksicht auf religiöse Befindlichkeiten genommen. Kulturelle und soziologische Besonderheiten der afghanischen Gesellschaft werden aber auch in der Ausbildung aller deutschen Soldatinnen und Soldaten angemessen berücksichtigt. Der Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen aller Soldaten wird während der Einsatzvorbereitung ein besonderer Stellenwert beigemessen. Dieses erfolgt in
Form von Unterrichten und ist Bestandteil der praktischen Ausbildung innerhalb der einsatzvorbereitenden Ausbildung.
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