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Mit dem heutigen Gesetz soll eine Schlechterstellung von Minderjährigen beim Schutz vor freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber Volljährigen beendet werden, und das ist gut so. Bei Senioren in Pflegeheimen bedarf es für jede Zwangsmaßnahme eines richterlichen Beschlusses, und das muss künftig auch bei Minderjährigen so sein.
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Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen soll nun endlich Klarheit geschaffen werden, dass Rechtsanwälte sich nicht per se wegen Geheimnisverrat strafbar machen, wenn sie zur Datensicherung externe Dienstleister heranziehen. Trotz aller Bemühungen ist der Bundesregierung die Quadratur des Kreises mit diesem Gesetz jedoch nicht gelungen. Denn der Gesetzentwurf findet keine Antwort auf grundlegende Fragen, sondern schafft stattdessen neue Grauzonen.
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"Kriegswaffenexporte in Spannungsgebiete gefährden die deutschen Sicherheitsinteressen und befördern die Eskalation bewaffneter Konflikte. Die Grundsätze der Bundesregierung sind nicht geeignet, diese zu unterbinden." Lesen Sie meine Rede zu Rüstungsexporten hier >>>
"Dank moderner Übertragungssysteme und moderner Technik bedeutet die Anfertigung solcher Aufzeichnungen und Wortprotokolle auch keinen unangemessenen Personalaufwand oder hohe Kosten. Es gäbe damit nicht nur mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, sondern vor allem auch innerhalb des Strafverfahrens. Für Zivilrechtler wie mich ist es ohnehin nie verständlich gewesen, warum ausgerechnet im Strafrecht, wo es am Ende um den stärksten Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte des Bürgers geht, auf ein Protokoll verzichtet wird."
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Ich bin gegen Minderjährigen-Ehen und für die ausnahmslose Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre. Minderjährigen-Ehen sollen aufgehoben werden können – aber ohne negative Folgen für die Betroffenen. Die Aufhebung der Ehen hätte die gleichen Rechtsfolgen wie eine Scheidung. Damit würden die minderjährigen Ehepartner ihre Unterhalts- und Versorgungsausgleichsansprüche sowie ihre Erbansprüche behalten. Diese Ansprüche werden ihnen nun durch die von der Bundesregierung gewählten Nichtigkeitslösung genommen. Deswegen verstößt diese Lösung gegen die Kinderrechtskonvention, die Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Niederlassungsfreiheit – und nicht zuletzt auch gegen Artikel 6 unseres Grundgesetzes. Aus diesen Gründen wurde die Nichtigkeitslösung in der Expertenanhörung mehrheitlich abgelehnt und die Aufhebungslösung bevorzugt. Leider hat sich die Bundesregierung jedoch als beratungsresistent erwiesen und nun einen Weg gewählt, der die Betroffenen nach der Annullierung schutzlos stellt.
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"Wir haben Ihnen heute drei grüne Antragsinitiativen zur Abstimmung vorgelegt, die auf den ersten Blick zwar sehr unterschiedlich aussehen, aber alle eine gemeinsame Klammer haben. Ob Völkerstrafrecht, Verfassungsrecht oder internationale rechtliche Zusammenarbeit: Immer geht es um Frieden als übergeordnetes Ziel und um die Stärke des Rechts, kurz: um Frieden durch Recht."
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Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes >>> (Verankerung eines Verfahrens zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland)
Den Antrag "Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen" können Sie hier >>> nochmals nachlesen.
Unseren Antrag zur internationalen rechtlichen Zusammenarbeit lesen Sie hier >>>
Mit Ihrem Gesetz führen Sie endlich ein Samenspenderegister ein, und das ist zunächst einmal zu begrüßen. Leider haben Sie die familien- und verfassungsrechtlichen Implikationen Ihres Gesetzes völlig verkannt.
Lesen Sie die Problematik dieses Gesetzesentwurfes hier>>> in meiner Rede nach
"In der ersten Zeit nach einem Unfall oder dem Ausbruch einer unerwarteten schweren Krankheit muss häufig über Leben und Tod entschieden werden, sodass die Risiken durch Fehler oder Missbrauch besonders hoch sind. Kann der Betroffene in einer solchen Situation seinen Willen nicht mehr selbst äußern, muss sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden."
Lesen Sie die Rede zur abschließenden Beratung hier >>>
Lesen Sie meine Rede zur ersten Lesung zum Thema Beistandsrecht hier >>>
"Das für 2015 versprochene Weihnachtsgeschenk kommt jetzt zu Ostern 2017. Aber am Ende hat es vielleicht doch geholfen, dass wir Grüne aus der Opposition heraus zwei Jahre lang beim Thema Angehörigenschmerzensgeld Druck gemacht haben."
Lesen sie meine vollständige Rede zum Hinterbliebenengeld hier >>>
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Letzte Woche durften wir erleben, wie kriminelle Elemente mit dem größten Cyberangriff der Geschichte weltweit Krankenhäuser und sonstige sensible Infrastruktur lahmlegten, um Lösegeld für die Freigabe der Daten zu erpressen.
Die Einführung der elektronischen Akte auch im Strafverfahren ist zwar ein hehres Ziel und kann am Ende, wenn sie gelingt, vielleicht sogar eine Arbeitserleichterung in der Praxis erbringen. Der Nutzervorteil muss aber im Verhältnis stehen zu den Risiken, die durch die elektronische Akte entstehen – und davon sind wir heute noch weit entfernt.
Lesen Sie meine Rede zur elektronischen Strafakte hier>>>
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nimmt sich eines Problems an, dass für viele Berufsgeheimnisträger in der Praxis schon länger besteht und will dazu sowohl das Strafrecht als auch das anwaltliche Berufsrecht ändern.
Dabei setzt er sich jedoch leider mit in diesem Zusammenhang ganz wesentlichen Fragen nicht auseinander - zum Beispiel mit der Frage nach den Zeugnisverweigerungsrechten von Mitarbeitern von IT-Firmen und anderen Dienstleistern, die für den Berufsgeheimnisträger tätig werden.
Meine vollständige Rede zu Protokoll lesen Sie hier
Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Durchführung der EU-Verordnung vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren und löst die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2000 für neu zu eröffnende Insolvenzverfahren ab.
Durch den Änderungsantrag kam nun zwar tatsächlich ein positiver Aspekt hinzu: Eine sinnvolle Begrenzung der Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung. Trotzdem löst der Gesetzentwurf nicht das eigentliche Grundproblem bei Insolvenzanträgen, so dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form weiterhin abzulehnen ist.
Lesen Sie meine Rede zur zweiten und dritten Lesung hier
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„Mit dem Gesetz sollte ursprünglich nicht nur die Berufsanerkennungsrichtlinie umgesetzt werden, sondern darüber hinaus auch das Berufsrecht der Rechtsanwälte modernisiert werden. Dieses zweite Ziel wurde nun gründlich verfehlt.“
„Die wichtigste Neuerung im Regierungsentwurf war vor allem die Konkretisierung der Fortbildungspflicht für die Anwaltschaft… Das Gleiche gilt für die Einführung eines Nachweises über Grundkenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht. Auch dies ist eine Forderung, die sowohl die Rechtsuchenden als auch die Rechtsanwälte selbst vor Haftungsfallen schützen soll.“
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"Wenn ein Gesetz so lange auf sich warten lässt, könnte man vermuten, dass sein Inhalt sehr fortschrittlich – geradezu revolutionär – und innovativ sein muss, dass sich die Gemüter der Koalitionsbeteiligten so sehr daran erhitzen und das Verfahren deshalb so lange stockt und nichts vor oder zurück geht. Mit viel Spannung wurde also der Änderungsantrag erwartet. Wer hineinschaut, wird aber eines Besseren belehrt."
Lesen Sie meine vollständige Rede zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen hier >>>
"Dieses Gesetz war jetzt zwar auch eine Weile in der Versenkung verschwunden, aber am Ende muss ich positiv vermerken, dass die Zeit offenbar sinnvoll genutzt worden ist. Es ist ja leider eher selten in dieser Legislatur, dass die Erkenntnisse aus Anhörungen tatsächlich noch berück¬sichtigt und eingearbeitet werden."
Lesen Sie meine Rede zum Bauvertragsrecht hier >>>
Liebe Freundinnen und Freunde,
wir stehen am Beginn des Wahljahres 2017 und müssen ernüchtert feststellen: die politische Großwetterlage ist nicht gerade gemütlicher geworden. Nationalisten und Rechtspopulisten sind auf dem Vormarsch, die Briten haben sich gegen die EU entschieden, in der Türkei wurde der Rechtsstaat gleich ganz abgeschafft und im Weißen Haus sitzt ein Oligarch, dessen wichtigster Berater ein namhafter Faschist ist.
Aber auch bei uns ist am rechten Rand etwas ins Rutschen geraten, doch wir Grüne sind wir bereit dem etwas entgegen zu setzen! Und dabei werden wir uns weder von Hate Speech noch von Fake News verunsichern lassen. Schuld am rechten Auftrieb sind nämlich keinesfalls die, die Minderheitenrechte ernst nehmen und Diskriminierung aktiv bekämpfen, sondern vielmehr diejenigen die Hassparolen verbreiten. Wir wissen nur zu gut: Demokratie funktioniert nicht als grenzenlose Herrschaft der Mehrheit, sondern nur mit einem Rechtsstaat, der die Minderheiten gerade auch vor der Mehrheit schützt.
Die Menschenwürde ist dabei nicht verhandelbar! Sie gilt unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder Sexualität. Und wenn uns AFD und CSU deswegen zum Feindbild stilisieren, so nehmen wir diese Herausforderung an und werden keinen Deut von unseren Werten abrücken!
Ich will in einer offenen solidarische Gesellschaft leben, in der wir respektvoll miteinander umgehen und menschenverachtende Hassparolen keinen Echo-Raum finden. Ich will mit Euch unseren freiheitlichen Rechtsstaat verteidigen - nicht nur gegen die Angriffe von Rechtsaußen, sondern auch gegen die Erosion innerhalb des demokratischen Spektrums.
Asylrechtsverschärfungen und neue Straftatbestände im Wochenrhythmus machen dieses Land nicht sicherer, sondern erhöhen allenfalls die Verunsicherung. In Zeiten, wo Populisten die Ängste der Menschen instrumentalisieren, ist es unverantwortlich, wenn die Bundesregierung mit symbolischen Gesetzesänderungen auf tagesaktuelles Geschehen reagiert um damit Handlungsfähigkeit zu simulieren.
Das ist wie mit einer Droge, bei der man ständig die Dosis erhöhen muss, um die Illusion aufrecht zu halten. Wer aber bereit ist, die Freiheit zu opfern, um Sicherheit zu gewinnen wird am Ende beides verlieren.
Politik darf jetzt gerade nicht zum Verstärker derjenigen werden, die am lautesten rumschreien. Ich will, dass wir den Besonnenen in diesem Land eine Stimme geben. So wie den Menschen, die in den letzten Jahren still und ruhig, aber mit nachhaltigem Einsatz ihre Solidarität mit geflüchteten Menschen unter Beweis gestellt haben. Diese MitbürgerInnen haben angesichts der schrecklichen Bilder aus Syrien nicht resigniert, sondern die Gelegenheit ergriffen endlich etwas tatsächlich Hilfreiches zu tun. Anders als die Bundesregierung, die sich aus symbolischen Gründen für die Beteiligung am Luftkrieg über Syrien entschieden hat, obwohl das niemandem hilft. Weder bringt es den Frieden näher, noch rettet es Menschen am Boden.
Im Gegenteil: auch die Bomben unserer Allianz verursachen noch sogenannte Kollateralschäden. Die Bundesregierung hat meine Fragen danach immer mit Nichtwissen beantwortet, bis endlich der amerikanische Generalstab die Zahl von 300 zivilen Opfern veröffentlichte. Doch darüber lesen und hören wir wenig. Einer der größten Auslandseinsätze der Bundeswehr wird von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Er ist sicherheitspolitisch sinnlos und er ist zudem verfassungswidrig, weil er ohne UN Mandat und außerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit stattfindet. Da machen wir nicht mit! Und ich bin stolz auf die Geschlossenheit der Fraktion bei dieser Abstimmung!
Denn die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen ist ein unverzichtbarer Baustein einer konsistenten Friedenspolitik. Als Grüne wollen wir die UNO, das Völkerrecht und den internationalen Gerichtshof stärken und nicht schwächen! Wir wollen auch nicht die Armeen autokratischer Regime ertüchtigen, sondern demokratische Zivilgesellschaften! Das wäre auch ein sinnvollerer Beitrag zur Bekämpfung von Fluchtursachen!
Aber entgegen jeder Erfahrung und Realität hält die Kanzlerin Rüstungsexporte immer noch für eine friedensstiftende Maßnahme.
Wir haben in dieser Legislatur weiter an unserem Rüstungsexportkontrollgesetz gearbeitet und dieses auf die Tageordnung gesetzt. Und immerhin: als Wirtschaftsminister hat Gabriel in seiner Not noch eine Kommission zur Erarbeitung eines solchen Gesetzes eingesetzt - sehr zum Ärger der Rüstungsindustrie. Konkrete Ergebnisse werden wir in dieser Legislatur sicher nicht mehr präsentiert bekommen - dennoch ist das ein grüner Erfolg, der uns ermutigt, genau an dieser Stelle weiter zu kämpfen. Deutsche Kriegswaffen haben in den Krisenherden dieser Welt nichts zu suchen!
Wir haben als Opposition aber auch an anderer Stelle noch für Bewegung gesorgt, wo die GroKo sich selbst blockiert hat. Und das trotz der erdrückenden Mehrheiten. Ich denke nur an die Reform des Vergewaltigungsparagrafen im letzten Jahr! Viele unterstützten zwar die politische Forderung nach einem "Nein heißt Nein" - aber niemand wusste wie man das in Gesetzesform gießen sollte. Minister Maas hat das dann auch gar nicht erst versucht. Wir haben dagegen eine juristische Lösung entwickelt und schon Mitte 2015 als Gesetzesentwurf vorgelegt. Und nach über einem Jahr Gezerre zwischen Justizministerium und großer Koalition kam am Ende ein neuer § 177 zustande, der uns doch erstaunlich bekannt vorkam und der im Bundestag sage und schreibe einstimmig ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung verabschiedet wurde. Da mögen die Kolleginnen von SPD und CDU noch so oft zum Sektempfang einladen - wir wissen wo die Lösung herkam. Und wir werden weiter für die sexuelle Selbstbestimmung streiten. Und zwar für alle: Frauen, Männer und Transgender!
Ohne Grüne geht es einfach nicht weiter in diesem Land! Das gilt nicht nur bei Recht und Freiheit, das gilt auch bei Fragen der Gerechtigkeit und der Ökologie. In Sachen Klimaschutz hat sich die GroKo ohnehin selbst disqualifiziert, indem sie Erneuerbare per Gesetz deckelt statt den Ausbau zu fördern. Wer hier schon vor der Wirtschaftsmacht der Konzerne einknickt, ist für den anstehenden Kohleausstieg schlecht aufgestellt!
Und soziale Gerechtigkeit erschöpft sich nicht darin, Rentenerhöhungen mit der Gießkanne über der größten Wählergruppe auszuschütten! Soziale Gerechtigkeit ist vielmehr eine Zukunftsfrage. Und wer in Zukunft ernsthaft Altersarmut verhindern will muss jetzt endlich was gegen die Kinderarmut in diesem Land tun. Was nützen uns schwarze Nullen im Haushalt, wenn doch in den letzten 10 Jahren die Armutsquote unter Minderjährigen von 12 auf 14,6 % gestiegen ist?! Es ist doch ein Skandal, wie wir mit der wichtigsten Ressource unseres Landes umgehen!
Wir brauchen endlich eine echte Kindergrundsicherung! Und wir brauchen eine funktionierende Infrastruktur in diesem Land für die auch höhere Vermögen mehr beitragen müssen. Das ist die Gerechtigkeit, für die ich mit Euch kämpfen will.
Ja, ich bin immer noch davon überzeugt, dass dieses Land friedlicher, gerechter und ökologischer gestaltet werden kann. Und ich bin auch überzeugt davon, dass dafür eine grüne Regierungsbeteiligung notwendig ist.
Nichts wäre schlimmer als ein Wahlergebnis, das schon rechnerisch nur noch eine große Koalition ermöglicht und damit den rechten Rand befeuert. Deswegen ist auch richtig, dass wir uns nicht auf Koalitionsaussagen fixieren, sondern auf ein starkes grünes Ergebnis.
Eines allerdings müssen wir doch ausschließen: Wir werden unsere Werte und Ziele nicht auf dem Silbertablett servieren. Wer auch immer mit uns regieren will, wird konkrete Angebote für mehr Grün in diesem Land machen müssen.
Zur Not können wir auch Opposition - das haben wir bewiesen. Jetzt aber gilt es für jede grüne Wählerstimme zu Kämpfen, um andere Mehrheiten möglich zu machen! Dafür bitte ich um Euer Vertrauen und um Eure Stimme für diesen ersten Listenplatz.
"Was lange währt, wird endlich gut – oder zumindest deutlich besser. Nachdem ich es zwischenzeitlich schon nicht mehr für möglich gehalten habe, haben Sie diesem Gesetz durch Ihren im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag jetzt doch noch die entscheidende Wendung verpasst."
Lesen Sie meine Rede zu Protokoll zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung hier >>>
"Dann sollten die Geschädigten aber wenigstens so behandelt werden wie andere Verbrechensopfer auch, und die haben, gerade wenn sie schwer verletzt und dauerhaft geschädigt sind, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. Es ist doch nicht einzusehen, warum ich, wenn ich mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen worden bin, bessergestellt werden soll, als wenn ich vorsätzlich von einem Auto überfahren worden bin."
Lesen Sie unseren Gesetzentwurf hier >>>
Lesen Sie meine Rede hier >>>
.„Es geht heute um die Verantwortung von Unternehmen, um verbindliche Sorgfaltspflichten und soziale und ökologische Leitlinien für Wirtschaftsbetriebe. Es geht aber nicht nur darum diese Pflichten zu normieren, sondern auch darum, wie damit umzugehen ist, wenn Unternehmen sich nicht daran halten.“
„Viele deutsche Unternehmen bemühen sich heute bereits, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Umso wichtiger ist es aber, solche Unternehmen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen, zur Verantwortung zu ziehen. Denn diese Unternehmen verzerren den Wettbewerb und schaden den Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten. “
„Seit Jahren gibt es daher eine Diskussionen um ein sogenanntes Unternehmensstrafrecht oder Verbandsstrafrecht für Deutschland. Konkrete Entwürfe konnten allerdings bislang nicht überzeugen. Deswegen wollen wir Grüne einen anderen Weg gehen. Basis für eine wirksame und effektive Sanktionierung von Unternehmen soll weiterhin das Ordnungswidrigkeitengesetz sein.“
Unser Antrag zu wirksamen Sanktionen für Unternehmen >>>
Unser Antrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten >>>
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