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Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in Niedersachsen
Liebe Freundinnen und Freunde,
Ich bin Katja Keul, 38 Jahre alt, verheiratet und Mutter von 3 Kinder im Alter von 12, 9 und 4 Jahren.
Die nächsten 10 Minuten möchte ich nutzen, um Euch zu überzeugen warum Ihr gerade mich auf diesen Listenplatz für die Bundestagswahl 2009 wählen sollt.
Zunächst noch einige Informationen zu meiner Person:
Ich bin seit 11 Jahren als Rechtsanwältin im Landkreis Nienburg tätig und seit über 8
Jahren selbständig. Als Fachanwältin für Familienrecht beschäftige ich mich in erster Linie mit Unterhaltsberechnungen, Scheidungen, Sorge-und Umgangsrecht. Daneben vertrete ich auch schwerpunktmäßig Arbeitnehmer im Arbeitsrecht.
Die Parteipolitik habe ich einige Jahre zugunsten von Kindern und Beruf zurück
stellen müssen. Aber jetzt bin ich wieder da und will auch die Lebenserfahrung, die
ich in dieser Zeit gesammelt habe, als zusätzliche Kompetenz in meine politische
Tätigkeit einbringen.
Ich bin Sprecherin des Kreisverbandes Nienburg, Mitglied der LAG Europa und
Delegierte für die BAG Frieden und Internationales.
Der Kreisverband hat mich in der Mitgliederversammlung vom 09. September
einstimmig als Direktkandidatin für den Wahlkreis 41 vorgeschlagen und mir auch
für diesen Listenplatz ein einstimmiges Votum erteilt.
Die Hauptmotivation für mein politisches Engagement - ebenso wie für meine
berufliche Tätigkeit - ist mein fester Glaube daran, dass es uns möglich ist, diese
Welt gerechter und besser zu gestalten als sie es derzeit ist. Und ich gehe davon aus, dass ich mit diesem Glauben hier heute nicht alleine bin.
Diese Einstellung ist es auch, die uns Grüne grundlegend von den Konkurrenten
aus der CDU und der FDP unterscheidet, die die Freiheit des Einzelnen und die
Selbstverwirklichung des Leistungsstarken über alles stellen. Selbstverständlich ist
auch für uns die Freiheit unverzichtbar. Aber nur wenn zur Freiheit noch
Chancengleichheit hinzu kommt, führt sie auch zu Gerechtigkeit.
Und an der Chancengleichheit müssen wir noch kräftig arbeiten.
Am meisten Sorgen bereitet mir die wachsende Kinderarmut in unserem Lande.
Dieses Phänomen ist ein Thema, das uns noch weit über die nächsten
Bundestagswahlen beschäftigen wird. In Berlin leben bereits 30% aller
Minderjährigen von Hartz IV - Bremerhaven bringt es sogar auf traurige 40 %. Wir
alle wissen, dass diese Kinder in unserem derzeitigen Schulsystem kaum Chancen auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn haben. Aber nicht nur diese Kinder sind auf
unsere Unterstützung angewiesen: auch wir als Gesellschaft können auf das Potential dieser Kinder nicht verzichten!
Als Familienrechtlicherin sehe ich Tag für Tag die Verdienstbescheinigungen,
Kreditverbindlichkeiten meiner Mandantinnen und Mandanten vor mir liegen. Die
realen Einkommensverhältnisse liegen längst weit unter dem was der Gesetzgeber bei Verabschiedung des SGB II zugrunde gelegt hat.
Wem es tatsächlich gelingt, von den 1500,-€ im ländlichen Niedersachsen eine
vierköpfige Familien über die Runden zu bringen ohne sich zu verschulden, ist in
meinen Augen ein wahrer Wirtschaftsexperte!
Spätestens aber wenn eine solche Familie auseinander bricht sind staatliche
Transferleistungen fällig. Das gesamte Unterhaltsrecht ist längst aus den Angeln gehoben. Sogenannte Mangelfallberechnungen galten vor 10 Jahren noch als schwierige Sonderfälle.
Heute sind sie schlicht die Regel.
Die großzügige Ankündigung der Koalition, die Kinderfreibeträge zu erhöhen sind
dabei der reinste Hohn. Wer kommt schon in den Genuß von Freibeträgen? Das
betrifft allein die Einkommen oberhalb von 60.000,-/Jahr.
Aber auch eine allgemeine Erhöhung der Hartz IV Sätze ist in meinen Augen
kein Lösung, da auf diesem Wege noch mehr Familien in die Mühlen der Behörden
geraten und wir müssen dafür sorgen, dass nicht mehr hinein - sondern mehr
herauskommen aus dem SGB II Bezug.
Wir brauchen vielmehr eine monetären Förderung der Kinder, bei der dem Staat
jedes Kind gleich viel wert sein muß. Es kann nicht sein, dass ein Kind
wohlhabender Eltern vom Staat über die Freibeträge mit bis zum 250,-Euro gefördert
wird, während diejenigen die es nötig haben mit 154,-Euro Kindergeld auskommen
müssen.
Die Freibeträge gehören ebenso abgeschafft wie das leidige Ehegattensplitting, das
uns Jahr für Jahr 20 Mrd. Euro Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer
verschafft. Ich halte es für dringend erforderlich, das Ehegattensplitting durch
übertragbare Grundfreibeträge abzulösen. Das jetzige Ehegattensplitting
subventioniert die Erwerbslosigkeit von Ehegatten wohlhabender Mitbürger
unabhängig davon, ob diese Kinder erziehen oder nicht. Verfassungsgemäß wäre es
stattdessen für jeden Hausmann/ jede Hausfrau den Grundfreibetrag von derzeit
7664,-€ zu berücksichtigen, egal ob es sich um die Hausfrau des Millionärs oder den
Hausmann der Lkw Fahrerin handelt. Die Hans Böckler Stiftung kommt so auf ein
Einsparpotential von 8 Mrd. Euro - andere nennen noch höhere Zahlen. 3 Mrd
bräuchten wir nur um alle Kitas und Kindergärten kostenfrei zu stellen.
Durch die Streichung dieser unsinnigen Subvention könnten wir statt dem bisherigen
Kindergeld eine Kindergrundsicherung für Minderjährige von 300,-€ monatlich
finanzieren. ( 36 Mrd. + 8 Mrd = 44 Mrd)
Diesem stünden enorme Einsparungen im Bereich Hartz IV, Familienzuschlag,
Unterhaltvorschuß und Prozeßkostenhilfe gegenüber.
Kinderfreibeträge und Ehegattensplitting sind Subventionen für Besserverdienende, die wir uns nicht leisten können.
300,-€ - Anrede -ist das Existenzminimum eines Kindes und das können und müssen wir uns leisten.
Leider hat die CDU gerade erst die Beibehaltung des Ehegattensplitting in ihr
Parteiprogramm aufgenommen. In diesem Bereich kann ich mir nur schwer einen
grün-schwarzen Kompromis vorstellen.
Genau so unwahrscheinlich ist die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes
mit der CDU zu machen. Eine gesetzliche Regelung in Höhe von 7,50 € halte ich für
dringend erforderlich und angemessen. Das ist der Stundenlohn, der bei einer 40
Stundenwoche zu einem Nettolohn von etwa 950,-€ also knapp unter 1000,-€ führt.
Dabei wird oft vergessen zu betonen, dass eine Ende der Dumpinglöhne nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Arbeitgebern im Wettbewerb zu Gute kommt.
Und nicht zuletzt ist die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn eine
frauenpolitische Forderung.
Soziale Gerechtigkeit ist das Thema der Zukunft und dieses Thema dürfen wir
Grüne auf keinen Fall den Linken überlassen. Wir werden sie daran erinnern, dass es schon seit 30 Jahren eine Partei links der SPD gibt und für die inhaltliche
Auseinandersetzung mit unseren Grünen Konzepten werden sich die Linken warm
anziehen müssen.
Beim Mindeslohn wäre ein Konsen zumindest denkbar.
Ganz anders sieht es aus bei der Frage der Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Wir Grünen haben trotz - oder gerade wegen- unserer pazifistischen Wurzeln
schmerzlich erkennen müssen, dass internationale Militäreinsätze unter Umständen
erforderlich sein können, wenn nationalstaatlichen Institutionen nicht mehr in der
Lage sind, die Menschen zu schützen.
Damit aber ausgerechnet Militäreinsätze tatsächlich Frieden schaffen können
benötigen wir als erstes globale, faire und demokratische Spielregeln an die alle sich halten - nicht nur die anderen!
1999 haben die Grünen den NATO Angriff auf Serbien ohne UN Mandat, d.h.
gegen geltendes Völkerrecht mitgetragen. Das darf nie wieder passieren. Die
weitreichenden Folgen dieser Missachtung internationaler Spielregeln können wir
seit August im Kaukasus reichlich betrachten.
Auch wenn die Besetzung des Sicherheitsrates sicherlich nicht gerade das ist, was
wir uns unter Basisdemokratie vorstellen, ist er doch das einzige Gremium, dem die
Völker dieser Erde offiziel ihr Gewaltmonopol übertragen haben.
Allein die UNO kann deshalb Militäreinsätze zum Schutze der Menschenrechte
legitimieren. Keinsfalls kann dies die NATO selbst, da sie nur ein Militärbündnis ist
und über keine völkerrechtliche Legitimation über das Bündnis hinaus verfügt.
Mit dem UN- Einsatz in Afghanisthan haben wir uns parteiintern auseinander
gesetzt wie keine andere Partei. Das war und bleibt richtig und wichtig. Und es
steht für mich außer Frage, dass ein Truppenabzug zum jetzigen Zeitpunkt den
Menschen mehr Elend und Krieg als Frieden bringen würde.
Leider krankt auch diese Friedensmission daran, dass einige sich mal wieder nicht an die Spielregeln halten und lieber ihren eigenen Krieg führen. Ob der Frieden unter diesen Umständen überhaupt noch eine Chance hat, werden die nächsten Monate zeigen.
Wenn jetzt aber von amerikanischer Seite eine stärkere deutsche Beteiligung bei
UN- Einsätze gefordert wird, so sehe ich darin nicht nur eine Gefahr, sondern auch
eine Chance.
Eine Chance, Druck zu machen für demokratischere Entscheidungsstrukturen
innerhalb der UNO.
Druck zu machen für eine Neubesetzung des Sicherheitsrates, der dann die Welt
repräsentieren sollte wie sie heute ist und nicht wie sie 1945 war.
Druck zu machen für die Beendigung völkerrechtswideriger Alleingänge wie die
Operation Enduring Freedom.
Diese Veränderungen werden wir nur gemeinam mit unseren europäischen
Nachbarn druchsetzen können. Dazu brauchen wir eine europäische
Verteidigungspolitik. Dazu brauchen wir ein handlungsfähiges Europa. Ein Europa,
das hoffentlich weiter wachsen wird, sobald der Lissabon Vertrag umgesetzt ist.
Denn für die Sicherheit Europas wäre die Türkei in der EU wesentlich wichtiger als
Georgien in der NATO!
Was wir nicht mehr brauchen ist eine allgemeine Wehrpflicht in Deutschland.
Um Verantwortung in internationalen Friedenseinsätzen zu übernehmen brauchen wir
eine kleinere, moderne Berufsarmee.
Der Frieden weltweit wird immer mehr durch Ressourcenknappheit und
Klimawandel gefährdet.
Dass es jetzt auch die letzten verstanden haben, braucht uns Grüne nicht den Wind
aus den Segeln zu nehmen. Es ist meiner Meinung nach auch nicht rechthaberisch
im Wahlkampf ruhig noch einmal darauf hin zu weisen, dass bislang unsere
Warnungen und Prognosen zugetroffen haben und nicht die Beschwichtungen der
Industrielobbyisten.
Wir Grüne haben aber nicht nur mit unseren Warnungen in der Vergangenheit
Recht behalten, wir haben auch die besseren Konzepte für die Zukunft!
Aufgrund des Erneuerbaren Energien Gesetz ist der Anteil der regenerativen Energien bereits auf 15 % gestiegen, was viele seinerzeit nicht für möglich gehalten haben!
Wir sind auch die Garanten dafür, dass diese Entwicklung fortgesetzt und nicht
zurück gedreht wird. Die Diskussion um den Ausstieg aus dem Atomausstieg jetzt
im Wahlkampf kann uns nur Recht sein, denn die aktuellen Zahlen sprechen für
sich.
Trotz der vielen Pannen und Stillstände im letzten Jahr exportierte Deutschland 2007 eine Strommenge, die der Jahresprodukion zweier Atomkraftwerke entspricht. Von einer Stromlücke kann daher nicht die Rede sein.
Und mit dem Drama in der Asse hat sich mal wieder offenbart, was wir schon immer
wußten: eine sichere Endlagerung gibt es nicht und wird es nie geben.
Allein schon deshalb gibt es keine Alternative zum Atomausstieg.
Die Themen der Zeit sind grün. Ich freue mich schon auf unseren gemeinsamen
Wahlkampf und bitte Euch um Euer Vertrauen und Eure Stimme für diesen
Listenplatz.
Vielen Dank, liebe Freundinnen und Freunde.
Die nachfolgende Rede war ein Beitrag im Rahmen des Rednerwettsteits auf dem Deutschen Anwaltstag in Mannheim 2007 zu einem vorgegebenen Thema. Laut Jury scheiterte die Auszeichnung dieses Beitrages daran, dass die offensichtlich erfundene Geschichte doch wohl sehr weit hergeholt sei.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen heute von einer erfolgreichen
Unternehmensgründung berichten - von einem kleinen Familienunternehmen, das in den letzten Jahren kräftig expandiert ist und dessen Hauptgesellschafter ein Schlosser und eine Rechtsanwältin sind. Die Zusammenarbeit der Gesellschafter, von denen hier die Rede ist, begann bereits während des Referendariats der angehenden Rechtsanwältin. Es hat noch keiner Übungsklausur geschadet, wenn der Sachverhalt zunächst einmal aus der Sicht des Schlossers auf Praxisrelevanz im wirklichen Leben überprüft wird. Oder wollten Sie nicht auch immer schon mal wissen, was eine Kurbelwelle wirklich ist und was diese von einer Nockenwelle unterscheidet?
Wer heutzutage allen Ernstes in einer Ölwanne badet und wie man einen
Kolbenfresser füttert? Nur in Teamarbeit läßt sich die Bedeutung der zahlreichen Simmerringe im Sachverhalt ergründen. Das anschließende Rechtsgespräch verlief in der Regel weniger einvernehmlich. Beim Gutachtenaufbau schon beginnen die Differenzen. Wo die Juristin sich fragt, ob ein Tatbestand erfüllt ist, fragt der Schlosser in der Stufe vorher bereits schon nach der Beweisbarkeit. Beim Aufbau eines Gutachtens stehen sich die Ansichten von Alpmann-Schmidts denen der Schrauberszene unversöhnlich gegenüber: warum soll etwas, das nicht beweisbar ist darauf untersucht werden, ob es einen Tatbestand erfüllt?
Man beginnt an dieser Stelle zu ahnen, warum sich nach Durchsicht der Akten oft ergibt: der Täter ist wieder der Schlosser! Das junge Unternehmen überstand diese erste Phase mit Bravour, indem die Gesellschafter sich zu einer klaren Arbeitsteilung entschieden. Der Schlosser hielt den Fuhrpark instand, erweiterte und erneuerte beständig Räumlichkeiten des Unternehmens und versorgte die nachwachsenden Gesellschafter, während die Anwältin sich der Rechtsberatung widmetet. Eine Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht - sprach einst zur Referendarin: „ Mein Gott - Ihr Partner ist Schlosser - was ein Glück! Stellen Sie sich vor: mein Mann ist Philosoph! Wir können selbst gemeinsam nicht einmal ein Bild an die Wand nageln.!"
Die Fruchtbarkeit dieser interdisziplinären Zusammenarbeit zeigte sich ganz besonders in dem Moment, als die erste Firmenfiliale zwecks Auslagerung der Rechtsberatung gebaut werden mußte. Der Schlosser ging 14 Tage lang intensiv ans Werk: riss Wände ein, baute neue Wände auf, installierte Heizkörper, Sanitäranlagen, verlegte Fliesen, Stromanschlüsse und Teppiche, während die Rechtsanwältin trotz des Störfeuers zweier plärrender und kreischender Mitgesellschafter tagelang versuchte, die Hotline der Telekom zu überlisten und die rätselhaften Wege zu einem ISDN Anschluß und einer Telefonanlage zu ergründen.
Die im § 230 HGB erwähnten Stillen Gesellschafter wären in diesem Moment deutlich konstruktiver gewesen. Wenn es dann in der beruflichen Praxis um Mandantenaquise geht ist ein Schlosser besonders für angehende Verkehrsrechtler oder Strafverteidiger geradezu unersetzlich. Er kennt sie alle: den schlauen Schrauber, den kleinkriminellen Bastler, den Schrotthändler mit der Hosentasche voll Bargeld, und natürlich auch den örtlichen Abschleppunternehmer, der stets als erster am Ort des Geschehens eintrifft. Sie kennen sich, sie vertrauen sich (mehr oder weniger), sie verkaufen sich untereinander Fahrzeuge (oder das was davon übrig ist) und sie sprechen die gleiche Sprache, wenn sie stundenlange Benzingespräche führen.
Halt! - denken jetzt vielleicht einige von Ihnen. Wie ist das denn mit der
Schweigepflicht gegenüber dem Partner?
Die Antwort darauf führt gleich zu der weiteren Frage, wie der Schlosser nun
Kanzleimitarbeiter wird und welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen es nach sich zieht, wenn er es nicht wird. In den klassischen Rechtsanwalt - Hausfrau - Fällen übernimmt idR letztere die Buchführung der Kanzlei oder arbeitet als Sekretärin mit und der Nachwuchs ist auf diese Art und Weise zum Minibeitrag gesetzlich krankenversichert. Natürlich nur, solange der Existenzgründer nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Nun ist es aber tatsächlich wenig praktikabel einen Schlosser als Bürokraft
einzustellen und auch gegenüber dem Finanzamt nur schwer plausibel zu machen, es sei denn, die Kanzleiräume rechtfertigen von Anfang an einen Hausmeister.
Schmiedet der Schlosser daher überwiegend an Plänen für die Zukunft, bleibt von Anfang an nur die freiwillige gesetzliche Versicherung, um alle Mitgesellschafter gesundheitlich abzusichern. Jeder noch so motivierte Vertreter der privaten Versicherungswirtschaft beendet fluchtartig das Gespräch, wenn er damit konfrontiert wird, eine fünfköpfige Gesellschaft unter Vertrag zu nehmen!
Die fehlende Anstellung in der Kanzlei führt als nächstes auch zu steuerlichen
Nachteilen. Denn: wäre der Schlosser Arbeitnehmer der Kanzlei könnte nicht nur sein eigenes Einkommen als Betriebsausgabe, sondern auch die Fremdbetreuung des Nachwuchses steuerlich abgesetzt werden. Da Buchführung nun nicht gerade die Stärke des Schlossers ausmachen und er die Gesellschaft lieber durch handwerkliche Arbeiten unterstützt, ist weder seine eigene Betreuungsleistung steuerlich relevant, noch können Kindergartenkosten in Abzug gebracht werden.
Im Vergleich zur klassischen Variante bleibt sowohl das Gesamteinkommen des Familienunternehmens als auch der Betreuungsaufwand insgesamt identisch. Nur die Kindergartenkosten sind einmal steuerlich absetzbar und einmal nicht.
An dieser Stelle muß der Ruf nach dem Gesetzgeber laut werden: nur wo
Kinderbetreungskosten uneingeschränkt geltend gemacht werden können - oder besser noch: gar nicht mehr anfallen - besteht tatsächlich Wahlfreiheit zwischen Fremd- und Eigenbetreuung!
Als seines Glückes Schmied ist der Schlosser nicht einmal Riesterfähig.... macht bei einer fünfköpfigen Gesellschaft einen jährlichen Zulagenverlust von knapp 1000 Euro.
Bleibt am Ende noch die scheinbar einfache Übertragung der Kindererziehungszeiten von der Rechtsanwältin auf den erziehenden Schlosser. Wer schon einmal ein Familienunternehmen gegründet hat kennt vielleicht noch das freundliche Begrüßungsschreiben der BfA, in dem mitgeteilt wird, dass Kindererziehungszeiten von Gesetzes wegen erst einmal bei der Mutter berücksichtigt werden - eine Umschreibung auf den Vater allerdings jederzeit möglich sei und der entsprechende Antrag bei der Gemeinde gestellt werden könne.
Eine erste Anfrage ergab, daß dort weder Antragsformulare vorhanden seien, noch wüßte man überhaupt von einem solchen Verfahren.
Die für den Schlosser seinerzeit noch zuständige LVA reagierte am Telefon
ähnlich. So etwas habe es doch noch nie gegeben - da müßte erst einmal ein
gemeinsames Gespräch geführt und der Sachverhalt überprüft werden. Gesagt getan: es erfolgte ein ernsthaftes Prüfungsgespräch durch zwei Sachbearbeiter der LVA, in dem geklärt werden sollte, ob die Rechtsanwältin nicht vielleicht doch zwischendurch einmal Mittagessen kocht oder Wäsche wäscht!
Auf Nachfrage, ob eine solche Inquisition in vergleichbaren Fällen üblich sei, erfolgte die Mitteilung, daß es noch nie vergleichbare Fälle gegeben habe....
Mein Damen und Herren, man mag es kaum glauben, daß eine solche Zusammenarbeit von Schlosser und Rechtsanwältin derart neu und ungewöhnlich sein soll - so ungewöhnlich, dass sie zum Thema des Rednerwettstreits auf dem diesjährigen Anwaltstag geworden ist.
Heute besteht das Unternehmen neben den beiden Hauptgesellschaftern, aus insgesamt drei Nachwuchsgesellschaftern (nach wie vor keine stillen
Gesellschafter) und zwei Kanzleimitarbeiterinnen. Die Zusammenarbeit zwischen den Büromitarbeiterinnen und dem Schlosser funktioniert reibungslos. Mal teilen die einen Ihr Büromaterial mit den Nachwuchsgesellschaftern - mal löst der andere technische oder handwerkliche Probleme im Büroalltag.
Ob diese Modell ein Ausreißer oder ein Trendsetter ist: die Zukunft wird es zeigen. Ich wünsche allen Existenzgründern in diesem Bereich viel Kraft, starke Nerven und Kreativität - denn die werden sie brauchen!
Meine Damen und Herren - ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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