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..."Wir fordern mit unserem Antrag strengere Anforderungen an die Zulassung von Sicherheitsfirmen, unabhängig davon, ob sie ihre Tätigkeiten im Inland oder im Ausland anbieten. Die Tätigkeit deutscher Sicherheitsfirmen im Ausland möchte die Bundesregierung nicht regulieren, aus Angst, damit erst Interesse an diesem Geschäftsfeld zu wecken. Das ist Vogel-Strauß-Politik nach dem Motto: Es kann
nicht sein, was nicht sein darf"...
Dem Militäreinsatz "Operation Active Endeavour" (OAE) fehlt es an einer völkerrechtlichen Legitimation
In der ersten Beratung über den Antrag der Bundesregierung (Ds. 17/7577), die deutsche Beteiligung am ALTHEA-Einsatz in Bosnien-Herzegowina fortzusetzen, habe ich grundsätzlich eine grüne Zustimmung zur Mandatsverlängerung signalisiert. Allerdings habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der innenpolitischen Krise Bosniens nun die Bundesregierung und die Europäischen Union gefordert sind, um das Land wieder zu stabilisieren und zu weiteren Reformen vor allem im Bereich der Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung zu bewegen.
In meiner Rede zum Antrag der SPD (17/7360), der die Weiterentwicklung der GSVP und die Mitgestaltung des Bundestages dabei einfordert, habe ich deutlich gemacht, dass wir Grünen dafür eintreten, den Bereich der Konfliktprävention und -bearbeitung in der GSVP zu stärken und die Zusammenarbeit von Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten weiter zu entwickeln.
Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Rüstungsexporte sind leider immer wieder ein Thema. Die Bundesregierung will hier im Geheimen agieren. Hierzu hat die Fraktion Die Linke 16 Einzelanträge eingebracht. Wir haben mit einem Antrag reagiert, wie auch die SPD. Außerdem haben wir noch einen Antrag zum Vorlegen und Verbessern des Rüstungsexport-berichts gestellt. Meine Rede finden Sie hier:
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Linken durchaus dankbar, dass sie die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung wieder einmal auf die Tagesordnung hat setzen lassen. Auch wir Grünen sind der Meinung, dass die aktuelle Genehmigungspraxis weder mit der Rüstungsexportrichtlinie noch mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU in Einklang zu bringen ist. Die Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern haben die Grünen im Jahr 2000 auf den Weg gebracht. Seitdem sind wenigstens auf dem Papier die Menschenrechte als maßgebliches Kriterium bei der Genehmigung von Rüstungsexporten festgeschrieben. Erstaunlicherweise berufen sich sowohl die jetzige Bundesregierung als auch die Linken in ihren Anträgen auf diese Grundsätze.
Nicht hinnehmbar aber ist, dass die Bundesregierung diese Grundsätze schlicht missachtet. Sie missachtet sie so schamlos, weil niemand sie kontrolliert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Auch die radikale Forderung der Linken nach einem totalen Exportverbot für alle wird daran nichts ändern, wenn wir der Regierung weiterhin erlauben, im Geheimen zu agieren.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)
Wenn wir wirklich etwas ändern wollen, Jan van Aken, dann müssen wir Parlamentarier endlich Wege finden, wie wir die Regierung in diesem Bereich effektiv kontrollieren. Diese Aufforderung richtet sich natürlich auch an die andere Seite des Hauses. Auch als Mehrheitskoalition ist es Ihre Aufgabe, die Bundesregierung zu kontrollieren.
Gerade haben wir im Rahmen der Euro-Krise viel über parlamentarisches Selbstbewusstsein gehört. Und was ist hier? Wenn sich die Bundesregierung nicht mehr bemüßigt fühlt, sich an die geltenden Grundsätze zu halten, weil sie alles geheim hält und sich damit jeder Kontrolle entzieht, dann versagen Sie, dann versagen wir alle als Parlament bei unserer wichtigsten Aufgabe.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es sollte uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg empören, dass wir auf Recherchen des Spiegels angewiesen sind, um zu erfahren, welche Beweggründe die Regierung veranlasst haben, Kampfpanzer nach Saudi-Arabien zu exportieren.
Ich habe nichts dagegen, wenn sich acht Minister zu einem Gespräch treffen und über den Inhalt ihres Gesprächs Stillschweigen vereinbaren. Wenn sie aber dann auf der Grundlage dieses Gesprächs eine exekutive Entscheidung treffen,
(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Woher wissen Sie denn, welche Entscheidung schon getroffen worden ist?)
dann muss die Regierung uns als Parlament nicht nur mitteilen, was für eine Entscheidung sie getroffen hat, sondern auch begründen, warum sie so und nicht anders entschieden hat.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wenn dabei industriepolitische oder beschäftigungspolitische Gründe eine Rolle gespielt haben, dann muss die Regierung das eben vorbringen. Oder schämen Sie sich etwa für Ihre Beweggründe?
Herr Brandl, wissen Sie eigentlich, dass im Ursprungsland der sogenannten Westminster-Demokratie vierteljährlich alle Genehmigungen bekannt gemacht und öffentlich in einem parlamentarischen Gremium diskutiert werden? Am heutigen Tag, etwa zur gleichen Zeit, findet im britischen Parlament wieder einmal eine öffentliche Debatte darüber statt, diesmal über den Exportbericht des zweiten Quartals 2011. Und wir warten noch immer auf den Exportbericht für das Kalenderjahr 2010! Wissen Sie, dass dieser britische Parlamentsausschuss durch die Auflistung aller Genehmigungen für Exporte in die Länder des arabischen Frühlings seit 2009 die Regierung veranlasst hat, 160 dieser Genehmigungen entschädigungsfrei zu widerrufen?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich weiß er das!)
Wie viele Genehmigungen hat denn die Bundesregierung widerrufen? Hier ist die Antwort – ich zitiere –: Die Bundesregierung hat keine Genehmigung über die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in arabische Länder aufgrund der Ereignisse des sogenannten arabischen Frühlings widerrufen. – Wir wissen nicht einmal, was es zu widerrufen gibt. Nur aus den Medien wissen wir inzwischen, dass die Voranfrage für die Leopard-Panzer nach Saudi-Arabien am 27. Juni genehmigt wurde. Die endgültige Entscheidung steht bei der nächsten Sitzung zum Jahresende an. Ich fordere die Regierung daher heute noch einmal auf: Lehnen Sie diesen Export ab!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Und behaupten Sie nicht, der Voranfrage käme Bindungswirkung zu! Wir wissen: Selbst abschließende Genehmigungen haben nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz keinen Bestandsschutz und können jederzeit widerrufen werden.
Damit dieses Versteckspiel endlich ein Ende hat, fordern wir mit unserem heutigen Antrag quartalsweise Informationen von der Bundesregierung, und zwar vollständige Informationen. Wir wollen auch die Zahlen über die tatsächlichen Rüstungsausfuhren, nicht nur die Genehmigungszahlen. Wir wollen die Aufschlüsselung der Sammelausfuhr- und Allgemeingenehmigungen sowie Angaben über bestehende Produktionslizenzen, Bürgschaften und sogenannte Offsetgeschäfte. Erst dann haben wir international vergleichbare Daten, die wir analysieren und zeitnah debattieren können. Das Parlament muss frühzeitig und rechtzeitig in den Entscheidungsprozess über Rüstungsexporte einbezogen werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit unserem zweiten Antrag, über den wir heute ebenfalls abstimmen werden, fordern wir eine stärkere Berücksichtigung der Menschenrechte in den Empfängerländern, und zwar so, wie es der Wortlaut der Exportrichtlinie eigentlich vorsieht; denn auch jenseits von Saudi-Arabien ist keine Kohärenz zwischen der Rüstungsexportpolitik und dem Menschenrechtsbericht der Bundesregierung zu erkennen.
Jedes Mal, wenn wir die Bundesregierung in unseren Fragen damit konfrontieren, heißt es, die Entscheidung für einen Exportantrag werde im Einzelfall getroffen. Soll heißen: Die Lage in einem Empfängerland ist nicht im Allgemeinen, sondern nur im Hinblick auf die konkrete Waffe ein Kriterium. Da, Herr Kollege Fritz, bin ich nicht mit Ihnen einer Meinung. Diese Argumentation ist nicht haltbar. Wenn die Bundesregierung ausreichend Kenntnisse darüber hat, dass in einem Empfängerland innere Repression oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, dann muss sie dies bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Für Kriegswaffen, die ohnehin nur im Ausnahmefall an Drittstaaten geliefert werden dürfen, heißt das faktisch den konsequenten Ausschluss solcher Exporte. Das betrifft in der Tat die meisten der hier genannten 16 Länder, ohne deswegen alle von Marokko bis Saudi-Arabien über einen Kamm scheren zu wollen. Ich würde noch weiter gehen und fordern, dass in diesen Fällen auch der Genehmigungsanspruch für den Export von sonstigen Rüstungsgütern aufgehoben werden muss.
Aber: Die völlig Gleichstellung von Kriegswaffen mit sonstigen Rüstungsgütern, wie sie die Linke in ihren Anträgen vornimmt, halte ich für kontraproduktiv.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es macht nämlich durchaus einen Unterschied, ob es sich um den Export von Kriegswaffen wie Panzer oder Maschinengewehre handelt oder zum Beispiel um Minenräumgeräte und Schutzwesten. Nicht umsonst bezieht sich unser Grundgesetz in Art. 26 ausdrücklich auf Kriegswaffen.
Sie differenzieren weder zwischen den einzelnen Ländern noch zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Deshalb werden auch wir uns nicht die Mühe machen, zu differenzieren, und uns zu allen Ihren 16 Anträgen enthalten.
(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Das ist eine stramme Haltung!)
Für Syrien, Libyen, Tunesien und Ägypten fordert die Linke sogar einen Exportstopp, obwohl bereits ein geltendes Waffenembargo besteht. „Endgültig“ soll dann wohl heißen, dass auch die weitere politische Entwicklung keine Rolle spielen soll. Das finde ich wirklich wenig überzeugend.
(Zuruf von der LINKEN: Was?)
Überzeugend ist das nur für die, die ohnehin ein totales Verbot von Rüstungsgütern fordern, auch wenn es um Schutzwesten oder Sanitätsfahrzeuge geht, und zwar für immer und überall.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Das heißt konsequenterweise auch: Abschaffung der Bundeswehr und Austritt aus der NATO. Das ist doch in Wirklichkeit Ihre Position.
(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Das wollen die doch!)
Der arabische Frühling spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Aber da machen wir nicht mit.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe von der LINKEN)
Wir stehen zum staatlichen Gewaltmonopol und zum Gewaltmonopol der UNO. Deshalb können wir Waffen zur Durchsetzung des Gewaltmonopols auch nicht grundsätzlich verbieten.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)
Was wir aber tun müssen, ist, die Verbreitung von Waffen so gering wie möglich zu halten. Dazu brauchen wir einerseits internationale Vereinbarungen, aber nicht zuletzt auch strenge nationale und vor allem europäische Kontrollen. Das trifft natürlich die deutschen Herstellerfirmen. Die Rüstungsbranche wird aber ohnehin umrüsten und abrüsten müssen; denn EU- und NATO-Staaten werden nicht mehr wie bisher als Abnehmer zur Verfügung stehen. Unser Verteidigungsminister hat gestern bekannt gegeben, dass er 42 Hubschrauber NH 90, 125 Kampfpanzer und 60 Transportpanzer weniger anschaffen will. Der Bestand von Eurofightern und Kampfhubschraubern soll erheblich verringert werden. Das ist gut so. Wir können aber nicht zulassen, dass alles, was europäische Staaten in der Krise im Militärhaushalt einsparen, in Spannungsgebiete wie Indien und Pakistan oder auf die arabische Halbinsel geliefert wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Wir dürfen nicht die Exportkriterien aufweichen, um den Haushalt zu konsolidieren.
Besser als die Forderung nach Totalverboten ist aus Sicht meiner Fraktion die Beendigung der Geheimniskrämerei und die Herstellung von Transparenz im Genehmigungsverfahren; denn die schärfste Norm nützt nichts, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Seit 2001 sind Frauen in allen Bereichen der Bundeswehr zugelassen. Um dieses Jubiläum gebührend zu begehen habe ich einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Meine Rede finden sie hier:
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein zehnjähriges Jubiläum ist nicht nur eine Gelegenheit zu reden, sondern auch Bilanz zu ziehen und die eigenen Vorsätze zu überprüfen.
Im Jahre 2001 wurden erstmals Soldatinnen außerhalb der Militärmusik und des Sanitätsdienstes in die Bundeswehr aufgenommen. Dazu hat es allerdings erst einer UN-Resolution und eines Gerichtsurteils des EuGH bedurft. Dennoch war dies ein wichtiger Schritt im Sinne der Gleichberechtigung.
Allerdings muss ich auch gleich wieder Wasser in den Wein kippen. Gerade einmal 9 Prozent macht der Anteil von Frauen in der Bundeswehr aus. Die gesetzlich festgelegte Quote von 15 Prozent ist noch lange nicht erreicht. Weit gefehlt würde ich sagen.
Dazu kommt, dass von den 17 500 Soldatinnen fast die Hälfte, nämlich 7 250 im Sanitätsdienst tätig sind und dieser Bereich bereits lange vor 2001 Frauen offenstand. Hier hätte daher längst die vorgesehene Quote von 50 Prozent erreicht werden können!
Stattdessen müssen wir feststellen, dass es auch im Sanitätsdienst erst eine einzige Generalstabsärztin gibt. Außerhalb des Sanitätsdienstes ist Oberst derzeit der höchste Dienstgrad, den eine Frau ausübt. Im Ministerium arbeiten überhaupt keine Frauen in militärischen Führungspositionen. Hier besteht absolut Nachholbedarf. Die Bundeswehrreform muss als Gelegenheit begriffen werden, die gläserne Decke in der Bundeswehr zur Seite zu räumen!
Allerdings wurden in der Reform hierzu keinerlei Anstrengungen unternommen. Gleichstellung ist weder auf dem Papier noch im politischen Handeln des Ministers präsent. Schon bei der Vorstellung der verteidigungspolitischen Richtlinien am 18. Mai mussten wir feststellen, dass Frauen und Gleichstellung überhaupt nicht vorkamen. Erst nach der Veröffentlichung wurde dieses Versehen entdeckt und nachträglich noch ein verschämter Satz eingefügt. Man sieht daran exemplarisch, dass die Männerdomäne im Verteidigungsministerium noch nicht in der Moderne angekommen ist. Die UN-Resolution 1325 fordert nicht umsonst entsprechende Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen in den Streitkräften.
Das Bundesgleichstellungsgesetz und das Soldatengleichstellungsgesetz müssen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsbereich des BMVg präsent sein, und diese müssen dementsprechend im Sinne der Gleichstellung handeln.
Jetzt wurde die Bundeswehrreform nicht nur nicht genutzt, um die Gleichstellung voranzubringen, es ist im Gegenteil eher ein Rückschritt in der Gleichstellung zu erwarten. So gibt es derzeit gerade einmal 35 militärische Gleichstellungsbeauftragte. Durch die Schließung von Dienststellen ist eine Reduzierung der Zahl der Gleichstellungsbeauftragten die wahrscheinliche Folge.
Deshalb fordern wir einen Evaluationsbericht, um zu überprüfen, ob die Zahl der bisherigen Gleichstellungsbeauftragten ausreichend ist.
In Anbetracht des allgemeinen Wehklagens über die Nachwuchsrekrutierung ist es schon verwunderlich, wie wenig dabei an den weiblichen Nachwuchs gedacht wird. Werbemaßnahmen, wie Fernsehspots, zielen vornehmlich auf eine männliche Zielgruppe ab, wenngleich nicht so schlimm wie in Österreich, wo die Armee damit geworben hat, dass man als Soldat besser bei Frauen ankomme. Es wird aber auch in Deutschland bei der Werbung auf ein überkommenes heroisches Männlichkeitsbild abgezielt. Hier fordern wir, dass Werbemaßnahmen so gestaltet werden, dass Frauen wie Männer gleichermaßen angesprochen werden.
In letzter Zeit ist uns in mehreren Veröffentlichungen ein rückwärtsgewandtes biologistisches Menschenbild der neuen Rechten begegnet, das die Möglichkeit eines weiblichen Beitrags zur Aufgabenerfüllung in den Streitkräften negiert. Hier brauchen wir eine konsequente Aufklärung. Herabwürdigende Tiraden dürfen in der Bundeswehr keinen Platz haben.
Auch in das Ausbildungskonzept der Bundeswehr muss die Gleichstellung fest verankert werden.
Jede Soldatin und jeder Soldat muss umfassend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der Gleichstellung informiert sein.
Wir müssen also den Frauenanteil im Allgemeinen und in der Führungsebene im Besonderen deutlich ausbauen. Außerdem müssen wir die weiblichen Nachwuchskräfte besser unterstützen und fördern.
Gleichstellung lässt sich aber nicht nur an Zahlen messen. Gleichstellung beginnt in den Köpfen. Hier muss nicht nur in den Streitkräften, sondern auch gerade im Ministerium noch einiges verbessert werden.
Die Bilanz nach zehn Jahren Frauen in der Bundeswehr macht eines deutlich: Es ist noch viel zu tun. Gleichstellung in der Bundeswehr muss bei den anstehenden Reformen immer mitgedacht werden. Dann passiert es einem auch nicht – Herr Minister –, dass im Nachhinein die vergessenen Frauen in Ihre Vorträge eingefügt werden müssen!
Bundestagsdebatte über je einen Antrag der SPD (17/6528), der LINKEN (17/6540) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (17/6529).
Alle Anträge sprachen sich gegen Panzerlieferungen an Saudi-Arabien aus und wurden von der Regierungsmehrheit in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Die Reden zu der erstern Beratung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (17/5387) wurden zu Protokoll gegeben.
<LINK userspace/NS/katja_keul/Dokumente_2011_2/1705771.pdf>Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</link>
Nachdem die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages keine klaren Antworten zu Fragen der Abgeordneten nach Zeitungsberichten über die Lieferung von Leopard 2-Panzern nach Saudi-Arabien geben konnte und wollte, wurde von Grünen und Linken eine Aktuelle Stunde zu dem Thema beantragt.
Debattiert wurden 18 Anträge der Fraktion DIE LINKE sowie je ein Antrag der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Debattiert wurde in erster Beratung der Antrag der Bundesregierung (17/5706), das Mandat für die Beteiligung der an der UN-Mission im Kosovo zu verlängern.
Die Reden zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verteigungsgüterrichtlinie (17/5262) wurden zu Protokoll gegeben.
Debattiert wurde unser Antrag (17/5099), der von der Bundesregierung klare Prüfkriterien für Auslandseinsätze der Bundeswehr einfordert.
Debattiert wurde in erster Beratung unser Antrag (17/5204).
Debattiert wurden abschließend zwei grüne Anträge (17/1167; 17/2438), die die Bundesregierung zum einen zur schnelleren Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichts und zum anderen zur konsequenten Anwendung des Gemeinsamen EU-Standpunktes zu Rüstungsexporten aufforderten.
Debattiert wurde ein Antrag der Fraktion DIE LINKE (17/4677) zum Waffenhersteller Heckler und Koch.
Die Reden zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (17/4248), der die Beendigung der EU-Mission EUTM Somalia forderte, wurden zu protokoll gegeben.
Die Reden zum Antrag der SPD (17/4198) gingen zu Protokoll.
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