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Die Bundesregierung will den Zugang der Medien zu Gerichtsverfahren erweitern. So soll die Justiz transparenter und moderner werden. Die Öffentlichkeit besser über die Arbeit der Justiz zu informieren ist durchaus wünschenswert und sinnvoll. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die Rechte der Verfahrensbeteiligten durch die Änderung nicht beeinträchtigt werden.
Lesen Sie meine Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung des § 169 GVG hier>>>
Gestern hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen verabschiedet. Ziel der Gesetzesänderung soll ein besserer gerichtlicher Schutz von Opfern vor ihren Stalkern sein. Diesem Ziel wird der Gesetzentwurf aus meiner Sicht leider nicht vollumfänglich gerecht.
Lesen Sie meine Rede zur zweiten und dritten Lesung hier >>>
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"Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 wurde noch einmal offenbar, dass im deutschen Recht immer noch kein Schadensersatzanspruch für den Verlust eines nahen Angehörigen besteht. Wir haben diesen Anlass genutzt, uns noch einmal über eine konkrete gesetzliche Lösung Gedanken zu machen."
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"Das deutsche Insolvenzrecht ist auf Gleichbehandlung aller Gläubiger ausgerichtet - und das ist auch gut so. Hier wollen einige wieder einmal gleicher sein als andere, und die Bundesregierung steht gehorsam bereit. Das ist wirklich befremdlich, wenn man einmal auf der anderen Seite betrachtet, wie lange der deutsche Mittelstand auf die moderate Reform des Anfechtungsrechtes wartet, das seit zwei Jahren auf Eis liegt."
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In der Haushaltswoche gibt es immer auch Gelegenheit für eine allgemeine Aussprache der FachpolitikerInnen. Diese Gelegenheit habe ich diesmal für einen Appell an den Minister genutzt: Lesen Sie meine Rede dazu hier >>>
Auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Münster habe ich erneut für mein Herzensanliegen einer Kindergrundsicherung werben können. Mit Erfolg.
Hier >>> finden Sie meine Email an die Delegierten im Vorfeld des Parteitages
und hier >>> finden Sie den Beschluss "Wir investieren in Gerechtigkeit"
Das Thema Ihrer Ausstellung ist die Gewaltherrschaft in all ihren Facetten: Gewalt Macht Herrscher.
Den Titel kann man ja in zweifacher Hinsicht lesen: als Abfolge dreier Substantive oder als grammatikalisch vollständigen Satz. Beides macht Sinn. Wo die Gewalt sich durchsetzt, wird der Stärkere zum Herrscher und der Schwächere der Willkür ausgesetzt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um über die Umkehrung dieses Satzes zu reden. Über das Gegenteil der Gewaltherrschaft: ja – ich würde sagen: Die einzige Alternative, die sich in der Geschichte der Menschheit bislang zur Überwindung von Gewalt bewährt hat, ist die Herrschaft des Rechts. Die positive Umkehrung lautet daher: Recht macht Frieden.
Ich möchte zunächst begründen, warum das Recht aus meiner Sicht so eine Bedeutung für den Frieden hat und Ihnen dann noch einen Bogen vom Recht zur Kunst schlagen. Zunächst einmal ist der Frieden das wichtigste Grundbedürfnis der Menschen. Das Recht auf Leben ist nicht umsonst das erste aller Menschenrechte. Und Krieg die größte vorstellbare Ungerechtigkeit.
Wo Menschen in Frieden zusammen leben, gibt es keine Gewaltherrschaft. Aber was gibt es dann? Frieden ist ja nicht nur die Abwesenheit von Gewalt. Frieden entsteht dort, wo Freiheit und Gerechtigkeit sich entwickeln können. Es muss etwas geben, was die Freiheit des einzelnen mit der Freiheit aller in Einklang bringt und Gewalt verhindert. Es ist das Recht, das die Macht haben muss, sich durchzusetzen.Das nicht nur den einzelnen, sondern eben auch die Herrschenden bindet.
Beim Übergang von der Gewaltherrschaft zur Herrschaft des Rechts steht als erstes die Übertragung des Gewaltmonopols. Das kann auf nationaler Ebene der Nationalstaat sein. Auf internationaler Ebene steckt dieser Prozess noch in den Anfängen. In Deutschland ist es uns in den letzten 70 Jahren einigermaßen gelungen und wir leben in dem sicheren Gefühl eines gefestigten Rechtsstaates. Aber das darf uns nicht darüber hinweg täuschen, dass dieser Rechtsstaat immer wieder aktiv von uns verteidigt werden muss gegen diejenigen, die ihn ausdrücklich oder implizit immer wieder in Frage stellen, aber auch gegen die Gleichgültigkeit der Akteure.
Wenn bspw. die Regierung ständig die Grenzen der Verfassung austestet und überschreitet und wenn im Parlament der politische Pakt mehr zählt als die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, dann muss uns das beunruhigen. Beunruhigen muss uns auch, wenn Geheimdienste anwachsen und immer mehr Aufgaben der Polizei für sich in Anspruch nehmen. Die Polizei ist das Mittel zur Durchsetzung des Gewaltmonopols in einem Rechtsstaat. Sie ist an Recht und Gesetz gebunden und jede einzelne Maßnahme ist durch die Gerichte, also die dritte Gewalt überprüfbar. Anders die Geheimdienste: Sie sind ein Fremdkörper in einem Rechtsstaat, denn sie entziehen sich der Kontrolle der dritten Gewalt. Sie üben ihre Macht und auch Gewalt aus, ohne dass Recht und Gesetz ihnen Grenzen setzen können. Ich sage: Ein funktionierender Rechtsstaat braucht am Ende keinen Inlandsgeheimdienst.
Ein weiteres Beispiel: In den letzten Jahren habe ich mich besonders mit dem Export von Waffen beschäftigt. Als Parlamentarierin ist es schwer auszuhalten, dass tödliche Exporte an Gewaltherrscher von Deutschland aus erfolgen, ohne dass die Exekutive sich dafür jemals rechtfertigen muss: weder gegenüber dem Parlament noch gegenüber einem Gericht. Diese Entscheidungen fallen geheim, ohne Begründung und ohne notwendige gesetzliche Vorgaben. Die Bilanz zeigt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Beachtung der Menschenrechte durch die Regierung eben nicht ausreicht. Ich halte es daher für unbedingt notwendig, die außenpolitischen und menschenrechtlichen Voraussetzungen für solche Exporte gesetzlich zu regeln und die Genehmigungen - wie jede andere auch - einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen. Ohne ein solches Rüstungsexportkontrollgesetz erleben wir, dass immer mehr Waffen in Konfliktregionen und an Gewaltherrscher geliefert werden. Im Jahr 2015 waren es 80 % der Kriegswaffen, die an sogenannte Drittstaaten geliefert wurden, obwohl die Grundsätze der Bundesregierung dies überhaupt nur im Ausnahmefall vorsehen. Ohne Gesetz keine Kontrolle. Und ohne Kontrolle ist der Ausnahmefall zu Regel geworden!
Auch und gerade im Angesicht von Gewalt muss sich der Rechtsstaat bewähren. Das ist manchmal schwer auszuhalten, aber am Ende das Einzige, was den Frieden retten kann. Aber blicken wir jetzt mal über den Nationalstaat hinaus: Der Weltfrieden hat es sehr schwer zurzeit: ob in Syrien, im Irak, in Somalia, in Mali oder in der Ukraine. Die Menschheit hat nach zwei verheerenden Weltkriegen im 20.Jhd einmal den Versuch gemacht, aus Fehlern zu lernen.
Mit der Gründung der Vereinten Nationen und der Einigung auf die Charta haben die Menschen erstmals versucht, auch weltweit das Gewaltmonopol zu übertragen. Dort liegt es seit 1948 beim Sicherheitsrat. Man kann über die Besetzung des Sicherheitsrates sagen, was man will und sich gerne eine andere wünschen. Fakt ist aber, dass es die einzige Institution ist, auf die man sich einmal geeinigt hat. Diesen in Frage zu stellen, wegen seiner Zusammensetzung, ist das Schlechteste was wir für den Weltfrieden tun können. Es gibt nämlich keinen anderen.
Es mag uns nicht gefallen, dass wir uns im Sicherheitsrat mit China und Russland einigen müssen - aber solange es auch praktisch keine Lösung für Konflikte, wie bspw. in der Ukraine gibt, zwingt uns das Völkerrecht zu Recht, miteinander zu reden. Frieden muss man bekanntlich nicht mit seinen Freunden schließen, sondern mit seinen Gegnern. Die UNO hat allerdings auch eine strukturelle Schwäche: Sie hat zwar das Gewaltmonopol, sie verfügt aber nicht über eine eigene Weltpolizei, um dieses auch alleine durchzusetzen. Ihre Schwäche liegt darin, dass sie immer auf die Unterstützung ihrer Mitglieder, der Nationalstaaten, angewiesen ist, die sich allerdings mal mehr und mal weniger an das Völkerrecht gebunden fühlen.
So haben die USA den Irak völkerrechtswidrig angegriffen und die Russen die Krim annektiert. Jeder dieser Missachtungen des Rechts ist über den konkreten Fall hinaus so schlimm, weil er künftig für weitere Missachtungen herangezogen wird und den Geltungsanspruch des Völkerrechts nachhaltig schwächt.
In Deutschland wurde bislang der Respekt für das Völkerrecht – auch durch die Regierung - immer betont. Inzwischen müssen wir aber erleben, dass auch unsere eigene Regierung die Bindungswirkung des Rechts auf eine neue beunruhigende Weise in Frage stellt. So liefern wir nicht nur Waffen in die Konfliktregion im Nordirak, sondern schicken dort auch Soldaten in einen bewaffneten Einsatz ohne UN Mandat und ohne ein System kollektiver Sicherheit, wie es unsere Verfassung vorschreibt. Auch den größten aller aktuellen Auslandseinsätze der Bundeswehr, der Einsatz in Syrien, findet als Koalition der Willigen, ohne System kollektiver Sicherheit und wieder ohne UN Mandat statt. Die Mehrheit im Parlament überspielt die fehlende Rechtsgrundlage für diesen Gewalteinsatz und argumentiert mit Emotionen. Emotionen empfinden wir alle bei Anblick der menschlichen Tragödie in Syrien.
Es reicht aber nicht, einen Gewalteinsatz damit zu rechtfertigen, dass man irgendwas tun muss, damit wir uns selber besser fühlen! Tatsächlich gefährden wir damit mehr Menschenleben als wir vorgeben zu retten. Solange jeder seine eigenen Interessen verfolgt, werden Bomben auf Syrien uns dem Frieden ebenso wenig näher bringen, wie Waffenlieferungen in den Nordirak.
Die Regeln der UN Charta haben ihren Sinn darin, dass es erst eine gemeinsame Einigung geben muss, bevor die Anwendung von Gewalt tatsächlich auch mal friedensfördernd wirken kann. Die Voraussetzungen dafür sind nicht umsonst hoch. Das Recht muss gerade im Angesicht von Gewalt den Emotionen standhalten, sonst gilt am Ende doch wieder: Gewalt macht Herrscher.
Und nun will ich Ihnen noch verraten, was das Recht mit Kunst zu tun hat. Als Juristin verstehe ich nicht wirklich viel von abstrakter Kunst, aber ein gelungenes Gesetz ist immerhin die Kunst des Abstrakten. Ein guter Gesetzgeber muss nämlich die Merkmale einer Konfliktsituation im wahren Leben erkennen, abstrahieren und einer allgemeingültigen Regelung zuführen. Bei der Anwendung eines Gesetzes muss dann die Abstraktheit wieder auf die konkrete Situation runtergebrochen werden. Die Juristerei ist also ein Mittler zwischen dem Konkreten und dem Abstrakten. Und bei einem gelungenen Gesetz freut sich die Juristin nicht zuletzt an der Ästhetik, wenn es schlank und klar geworden ist.
Ich würde also sagen, die Juristerei ist in Wirklichkeit ein Kunsthandwerk. Und jetzt will ich die eigentliche Kunst wieder denjenigen überlassen, die davon mehr verstehen als ich und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Lesen Sie meine Rede zum Gesetz zur Europäischen Kontopfändungsverordnung hier >>>
Lesen Sie meine Rede zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie hier >>>
Lesen Sie den Text meiner Rede hier >>>
In einer namentlichen Abstimmung haben alle Abgeordneten für die Einführung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht gestimmt. Doch leider konnten wir einem Großteil des Gesetzes nicht zustimmen, da die Bundesregierung sich nicht mit der Reform des § 177 StGB begnügt hat.
Aus meiner Rede: „Stattdessen haben Sie mal wieder ein Koalitionspaket geschnürt, in dem sich auch die CSU mit einem ebenso populistischen, wie verfassungswidrigen Straftatbestand verewigen durfte. Mit dem neuen § 184 j wollen Sie allen Ernstes eine Gruppenzugehörigkeit unter Strafe stellen. Sowas geht in unserer Rechtsordnung gar nicht und das ist auch gut so.“
Lesen Sie meine Rede hier >>>
Audiodatei: Interview im Deutschlandfunk
..."und ich würde an dieser Stelle gerne sagen: Was lange währt wird endlich gut. Aber das kann ich leider nicht. Die wenigen Verbesserungen in Ihrem Gesetz können die Mängel an anderen Stellen und vor allem die fehlenden weiteren Maßnahmen zum Opferschutz nicht aufwiegen"...
Lesen Sie meine Rede zur zweiten und dritten Lesung hier >>>
Lesen Sie meine Rede zur ersten Lesung hier>>>
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause wurden mal wieder viele Gesetze im Schnelldurchlauf verabschiedet, die besser gründlich beraten worden wären. So ging es auch den Gesetzesänderungen zum präventiven Rechtsbehelf bei überlangen Gerichtsverfahren, das als sogenanntes Omnibusgesetzt an das Gesetz zum Sachverständigen im Familienverfahren einfach nach der 1. Lesung dran gehängt worden ist.
Lesen Sie meine zu Protokoll gegebene Rede hier >>>
..." Wir sehen, dass die Wahl der Bundesrichterinnen im Spannungsfeld zwischen politischer Wahl gemäß Artikel 95 Grundgesetz einerseits und dem Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz andererseits steht" ... "Unser Anspruch sollte es sein, das Verfahren zur Wahl der Bundesrichter künftig transparenter zu machen und den Konkurrentenklagen so den Boden zu entziehen"...
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Beratung eines von der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid.
..."Nichts bringt den Bürgerinnen und Bürgern die Arbeit politischer Entscheidungsträger näher als sie hin und wieder selbst entscheiden zu lassen"...
Den Text meiner Rede können Sie hier >>> lesen
"Der Erhalt des Weltrechtsprinzips in unserer Rechtsordnung für die Verfolgung der schwersten Menschenrechtsverbrechen ist unverzichtbar. Schade, dass Sie sich nicht so wirklich trauen mit der notwendigen Ergänzung des Völkerstrafrechts der Straflosigkeit des Angriffskrieges den Kampf anzusagen. "
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... "Die Samenspende ist ein seit vier Jahrzehnten praktiziertes Verfahren und tausende Familien sind auf diesem Wege gegründet worden. Dennoch fehlt es bis heute an einer gesetzlichen Regelung und damit an einer rechtlichen Absicherung aller Beteiligten. Mit unserem heutigen Antrag machen wir konkrete Vorschläge für eine solche gesetzliche Regelung."...
Unseren Antrag lesen Sie hier >>> / Der Text der Rede ist hier >>> nachzulesen
Bei den Tagesordnungspunkt der Koalition zur Bekämpfung von Fluchtursachen habe ich die Gelegenheit gehabt auf den Konflikt in der Westsahara aufmerksam zu machen.
Sehen Sie die Aufzeichnung meiner Rede hier >>>
Lesen Sie meine Rede hier >>>
Lesen Sie die gemeinsame Pressemitteilung der Abgeordneten im Kuratorium des Vereins "Freiheit für die Westsahara" hier >>>
Lesen Sie unseren Antrag hier >>>
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage hier >>>
„Das hehre Ziel, endlich die Istanbul Konvention umzusetzen und nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen, ist komplett verfehlt.
Dazu wäre es erforderlich gewesen, den Tatbestand des Paragrafen 177 Strafgesetzbuch von Grund auf neu zu fassen und so zu formulieren, dass es weder auf eine Nötigungshandlung des Täters, noch auf den Widerstand des Opfers ankommt.“
Lesen Sie meine Rede hier >>> / Sehen Sie die Aufzeichnung meiner Rede hier >>>
Schon seit Ende des letzten Jahres weigert sich die Große Koalition, eine öffentliche Anhörung über den grünen Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht durchzuführen. Damit kann die parlamentarische Beratung dieses Gesetzes nicht abgeschlossen werden. Noch immer kann die Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen von Deutschland nicht ratifiziert werden und der Opferschutz bleibt weiterhin auf der Strecke.
Wir haben diesen Skandal heute im Bundestag thematisiert. Wir treten dafür ein, dass bei sexuellen Kontakten ein NEIN respektiert werden muss – ausnahmslos.
Sehen Sie meine Rede hier >>>
Bereits gestern haben Britta Haßelmann und ich Fragen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung an Bundesjustizminister Heiko Maas gestellt, der mit seinen Forderungen deutlich hinter unserem Gesetzentwurf zurück bleibt.
Sehen Sie unsere Fragen aus der Regierungsbefragung hier >>>
Lesen Sie meinen Text zum Problem der Erheblichkeitsschwelle hier >>>
"Leider habe ich in dieser Legislaturperiode zunehmend den Eindruck, dass Sie unser bewährtes Grundgesetz nur noch als lästigen Bremsklotz betrachten, den man argumentativ irgendwie aus dem Weg räumen muss"....
Sehen Sie hier >>> eine Videoaufzeichnung meiner Rede
Zum Text der Rede gelangen Sie hier>>>
"Wenn Gläubiger ihre berechtigte Forderung in jahrelangem Rechtsstreit endlich tituliert haben und dann mit hohem Zeit- und Kostenaufwand vollstrecken, ist nicht einzusehen, dass sie so behandelt werden, als ob ihnen dieses Recht nie zugestanden hätte."
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