Libyen – Meldungen bis Juli 2017

Aktuelle Meldungen

Libyen/Mittelmeer: EU-Mission EUNAVFOR MED ("Sophia") und NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer

Der Bundestag stimmte Ende Juni 2017 dem Mandatsantrag der Bundesregierung zur weiteren Beteiligung der Bundeswehr an der maritimen EU-Mission EUNAVFOR MED (Operation SOPHIA) im Mittelmeer zu. Die Bundeswehr soll weitere zwölf Monate eingesetzt werden, um gemeinsam mit anderen europäischen Staaten den Aufbau der libyschen Küstenwache und die Durchsetzung des seeseitigen Waffenembargos zu unterstützen. 

Die grüne Bundestagsfraktion hat dem neuerlichen Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht zugestimmt. Das Mandat ist in mehrerer Hinsicht zu kritisieren.

Mehr dazu in unserem Entschließungsantrag vom 28.06.2017 >>>

Über 15 Jahre beteiligte sich die Bundeswehr an der maritimen NATO-Operation Active Endeavour (OAE) im Mittelmeer. Die NATO hat nun OAE beendet und stattdessen die Operation SEA GUARDIAN beschlossen.

Diese Nachfolgemission sehen wir kritisch. Es würde der Bundesregierung einen erheblichen Spielraum verschaffen, die Bundeswehr im Mittelmeerraum für alle möglichen Belange einzusetzen. Gleichzeitig werden die Aufträge sehr vage gefasst. Des Weiteren soll die NATO nach Zustimmung eines Küstenstaates in dessen Territorialgewässern agieren können – ohne weitere Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich unter den gegebenen Voraussetzungen nicht an der Operation zu beteiligen und sich dafür einzusetzen, den NATO-Bündnisfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages generell zu beenden.

Mehr dazu in unserem Entschließungsantrag vom 28.09.2016 >>>

Neuer Bundeswehreinsatz in Libyen?

Trotz der Ablehnung des UN-Friedensplans durch eines der beiden konkurrierenden Parlamente in Libyen geht die Planung einer UN-Mission im Land weiter.

Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage >>>

Ägypten: Meine Fragen und die Antworten der Bundesregierung

Welche Projekte im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit führt die Bundesregierung seit der Wahl des Präsidenten Abd al-Fattahas-Sisi mit Ägypten durch, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der insgesamt seit dem Jahr 2011 mit Ägypten durchgeführten Projekte in diesem Bereich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklung Ägyptens (bitte für die zehn wichtigsten Projekte einzeln aufführen)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Eingreifen Ägyptens in Libyen, und welche völkerrechtliche Grundlage sieht sie für diese Intervention?

Große Bedenken gegen EU-Mission im Mittelmeer

Die EU-Außen- und Verteidigungsminister haben am 18. Mai 2015 in Brüssel beschlossen, eine Militärmission zur Rettung von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Schleuserbanden im Mittelmeer einzusetzen. Die Rettung von Flüchtlingen auch durch die deutsche Marine ist zweifelsohne zu begrüßen.

Ein Militäreinsatz zur Zerstörung von Schiffen in lybischen Küstengewässern und womöglich an Land halten wir für falsch.  Unabhängig davon, ob es dafür ein UN-Mandat geben wird, kann ein Militäreinsatz die Fluchtbewegung Richtung Europa nicht stoppen.

Lesen Sie den EU-Beschluss hier >>>

Antwort der Bundesregierung auf meine Frage nach der Situation in Libyen

Ich habe die Bundesregierung gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie seit dem Ende des NATO Einsatzes 2011 unterstützt, um den Aufbau demokratischer Institutionen in Libyen zu begleiten und den Zerfall des Landes zu verhindern.

Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage hier >>>

Antwort der Bundesregierung zur deutschen und europäischen Unterstützung der Wahlen in Libyen

Meine schriftliche Frage bezüglich der Projekte, die von der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Unterstützung der für den Sommer geplanten Wahlen in Libyen durchgeführt werden, wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet >>>

Keine Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen

PRESSEMITTEILUNG zur möglichen Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen:

Das Vorhaben der Bundesregierung, in ein Land am Scheideweg elektronische Fußfesseln liefern zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Inwieweit sich Libyen rechtsstaatlich entwickeln wird, ist nicht absehbar. Daher dürfen keine Güter geliefert werden, die auch zur Repression genutzt werden können. Fußfesseln dienen einzig und allein dem Zweck, Bewegungsprofile aufzuzeichnen, und können somit gegen Andersdenkende eingesetzt werden. Solche Lieferungen in völlig zusammengebrochene Strukturen helfen nicht beim Aufbau eines Rechtsstaatates.

Die Bundesregierung muss vorrangig Unterstützung bei der Entwaffnung der Milizen leisten. Aber es geht offenbar wieder einmal nicht darum, eine konsistente Außenpolitik zu betreiben, sondern einzig und allein darum, deutsche Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Um der Wirtschaft die Tür zu öffnen, lässt die Bundesregierung wieder einmal die Menschenrechte außer Acht.

"Nicht hinnehmen, dass die Regierung die Rechte des Parlaments aushebelt"

Nicht der Einsatz selbst wird in Frage gestellt, wohl aber der Umgang der Regierung mit den Rechten des Parlaments.

Wegen fehlender Parlamentsbeteiligung bei einem Einsatz von Fallschirmjägern in Lybien werden die Grünen die Bundesregierung verklagen.

Lesen Sie hierzu den Bericht des Spiegel

Keine Bewaffnung der Rebellen – Waffenembargo durchsetzen

Eine Bewaffnung der Rebellengruppierungen in Libyen, wie es jetzt diskutiert wird, ist falsch und fahrlässig und nicht von der Resolution 1973 gedeckt, wie die USA meinen. Dort ist die Rede davon, dass "alle Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung" ergriffen werden sollen und "ein Waffenembargo" verhängt werden soll. Eine Bewaffnung schützt die Zivilbevölkerung nicht, sondern birgt die Gefahr der Eskalation. Waffenlieferungen in Kriegsgebiete widersprechen sowohl dem verbindlichen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren der EU sowie den deutschen Rüstungsexportrichtlinien. Stattdessen muss es um die in der Resolution beschlossene Durchsetzung des Waffenembargos gehen, an dessen maritimer Absicherung sich Deutschland beteiligen sollte.

Stattdessen ist es jetzt an der Zeit die Nachkriegsordnung gemeinsam mit den Mitgliedern des Nationalen Übergangsrates und anderen Akteuren vor Ort zu planen und eine koordinierte Umsetzung sicherzustellen, so wie es der 2. Teil der Sicherheitsratsresolution vorsieht. Dabei müssen alle Gruppierungen einbezogen werden. Es ist höchste Zeit, dass der Konflikt politisch bearbeitet wird. Wenn die internationale Staatengemeinschaft schon militärisch eingreift, trägt sie auch eine Verantwortung für den politischen Prozess. Der UN-Sondergesandte muss dabei eine wichtige Rolle erhalten, die Afrikanische Union und die Arabische Liga eingebunden werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert zumindest jetzt den Wiederaufbau des Landes und den Übergang zur Demokratie mit aller Kraft zu unterstützen.

Libyen

Der VN-Sicherheitsrat hat in der Libyen-Frage entschieden und seit Samstag wird das Land bombardiert. Ich halte es für richtig, dass Deutschland sich an diesem Militäreinsatz nicht beteiligt, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Lufteinsätze nicht geeignet sind Menschenleben am Boden zu retten. Die Meldungen der letzte Tage  belegen leider, dass die Härte der Auseinandersetzung am Boden unter der Flugverbotszone keinesfalls ab, sondern eher zunimmt.

Darüber hinaus habe ich mich in dieser Sitzungswoche gefragt, warum wir im Eiltempo den AWACS-Antrag behandeln mussten, während es überhaupt kein Thema war, ob und wie Deutschland dazu beitragen will, dass das Waffen- und Ölembargo gegen das Gaddafi-Regime durchgesetzt werden kann. Dabei wurden diese Embargos bereits in der UN-Resolution 1970 gefordert. Und dieser Resolution hat Deutschland im UN-Sicherheitsrat zugestimmt. Sollte die Bundesregierung ein Mandat vorlegen, um die Embargos auch militärisch durchzusetzen, stünde ich dem offen gegenüber.

Grüne Niedersachsen

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RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.

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