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Aktuelle Meldungen
Europa benötigt dringend ein drittes Finanzierungsprogramm für Griechenland, aber nicht so wie die Bundesregierung sich das vorstellt. Ein solches Programm wäre kein Hilfspaket, sondern zum Scheitern verurteilt.
Meine Fraktion hat daher einen eigenen Verhandlungsauftrag vorgelegt, mit dem wir sowohl unsere Solidarität mit Griechenland, als auch unsere Kritik an der Verhandlungsführung der Bundesregierung zum Ausdruck bringen. Finanzminister Schäuble hat bewusst einen sogenannten Grexit in Kauf genommen, was politisch und wirtschaftlich unverantwortlich war.
Seit dem ersten Hilfsprogramm im Jahr 2010 hat Griechenland mit harten Einschnitten in allen Bereichen erhebliche Erfolge beim Abbau des Staatsdefizits erreicht und sämtliche Kreditverbindlichkeiten bedient. Von den Zinszahlungen hat auch der Bundeshaushalt in dreistelliger Millionenhöhe profitiert. Mit einem Ausscheiden Griechenlandes aus dem Euro hätte auch die Bundesrepublik sofort einen hundertprozentigen Forderungsausfall zu tragen. Das wäre für alle Beteiligten die teuerste Lösung, von den humanitären Folgekosten mal ganz abgesehen. Wenn jetzt die Infrastruktur des Landes privatisiert werden soll, ohne dass man Griechenland einen Schuldenschnitt gewährt, wie es der IWF fordert und wie man es bei jedem insolventen Privatunternehmen machen würde, bringt das Griechenland nicht voran. Die einseitige Sparpolitik, die wir Grünen von Anfang an kritisiert haben, ist offensichtlich gescheitert und darf nicht einfach fortgesetzt werden.
Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal der Darstellung widersprechen, wonach wir weitere 80 Milliarden Steuergeld nach Griechenland schicken, das dort von den Griechen verbraucht wird. Genauso, wie es der deutsche Finanzminister im Hinblick auf deutsche Staatsschulden macht, muss Griechenland regelmäßig Kredite ablösen, indem es neue Kredite aufnimmt. Wir bürgen also für neue Kredite, mit denen fällige Kredite abgelöst werden, für die wir im Zweifelsfall auch schon bürgen. 90 Prozent der Gelder landen also tatsächlich bei den Kreditgebern und nicht beim griechischen Staat.
Das klar zu stellen wäre auch die Verantwortung der Kanzlerin. Stattdessen lässt sie die deutsche Bevölkerung mit ihren Ängsten im Unklaren. Das schürt Unfrieden zwischen den Völkern Europas und stärkt populistische Bewegungen. Beides haben wir derzeit schon genug.
Dokumente zum Thema:
Antrag der grünen Bundestagsfraktion zum Europäischen Stabilitätsmechanismus >>>
Grüner Entschließungsantrag zur Verhandlungsführung der Bundesregierung >>>
NS-Zwangsanleihe von 1942, staatliche Reparations- und private Schadensansprüche
Eine Diskussionsveranstaltung von IALANA in der Humboldt-Universität zu Berlin am 12.05.2015
Sehen Sie hier die Videoaufzeichnung meines Diskussionsbeitrages >>>
Entgegen vieler Verlautbarungen in den Medien ging es letzten Freitag im Bundestag nicht um die Bewilligung neuer Kredite, sondern um die Bereitstellungsfrist für die letzte Tranche in Höhe von 1,8 Mrd. Euro aus dem EFSF-Programm (Die Europäische Finanzstabilisierungsfaszilität ist ein wichtiger Bestandteil des Euro-Rettungsschirms – durch den EU-Staaten für Kredite an die in Finanznot geratenen Mitgliedsstaaten bürgen).
Bereits im Jahr 2010 hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen entschieden, Griechenland über dieses Programm einen Gesamtkreditrahmen in Höhe von 144 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.
Wir Abgeordnete haben jetzt entschieden, die Bereitstellungsfrist für diese letzte Tranche um 4 Monate bis zum 30.Juni 2015 zu verlängern, um einen ordnungsgemäßen Abschluss der Programmüberprüfung zu ermöglichen.
Ich gehe allerdings auch davon aus, dass bis dahin über ein entsprechendes Anschlussprogramm zu entscheiden sein wird.
Bislang sind keinerlei deutsche Steuergelder nach Griechenland geflossen. Aus den bilateralen Krediten aus dem Jahr 2010 hat Deutschland bis 2014 Zinseinnahmen von insgesamt 360 Mio Euro erzielt. Da durch die Eurokrise das Zinsniveau für deutsche Staatsanleihen so niedrig ist wie nie zuvor, hat der Bund zwischen 2010 und 2014 rund 41 Milliarden Euro eingespart. So beruht der ausgeglichene Bundeshaushalt, für den die GroKo sich so lobt, nicht zuletzt auf der Krise unserer europäischen Nachbarn!
Der größte Teil der 230 Mrd. Euro, die Griechenland von internationalen Geldgebern insgesamt erhalten hat, diente dazu Altschulden abzulösen und Zinsen zu zahlen. Es handelt sich also im Prinzip um eine Umschuldung im großen Stil: an die Stelle privater Geldgeber sind nunmehr europäische Gläubiger getreten.
27 Mrd. Euro sind tatsächlich für laufende Staatsausgaben, wie bspw. Pensionen oder Schulen verwendet worden.
Griechenland hat seit 2010 enorme Einsparleistungen im öffentlichen Sektor erbracht und tatsächlich einen sogenannten Primärüberschuss erwirtschaftet. Das bedeutet, dass Griechenland ohne Berücksichtigung seines Schuldenstandes nicht mehr ausgibt, als es einnimmt. Zuletzt ist auch der Gesamtschuldenstand um 2 Mrd. auf 315 Mrd. Euro zurück gegangen.
Damit Griechenland wieder auf die Beine kommt, braucht es aber auch Investitionen. Man darf es also auch nicht übertreiben mit dem Sparprogramm, da nicht nur die Wirtschaft Luft zum Atmen braucht, sondern auch die Menschen die Hoffnung nicht verlieren dürfen.
Die Wahlen haben deutlich gemacht, dass die Griechen nicht mehr bereit sind, sich von den alten Eliten regieren zu lassen, die durch Korruption und schlechtes Regieren das Land in diese Krise geritten haben.
Die neue Regierung hat sich vorgenommen, endlich die Besteuerung der Reichen durchzusetzen und eine funktionsfähige Steuerverwaltung aufzubauen. Diese Chance sollten wir der neuen Regierung gewähren. Und deswegen habe ich der Verlängerung der Bereitstellungsfrist für die letzte Tranche aus dem ESFS Programm zugestimmt.
Ein letztes Wort zum Abstimmungsverhalten der Großen Koalition:
Von 504 Abgeordneten der Koalition haben überhaupt nur 472 an der Abstimmung teilgenommen. 29 haben mit nein gestimmt, 3 haben sich enthalten und 32 waren schlicht nicht anwesend! Gerade in den rechten Reihen hat der Populismus erhebliche Lücken gerissen, die die AFD gerne füllen würde.
Wir Grüne haben geschlossen mit Ja gestimmt.
März 2015
Katja Keul
Lesen den Text als pdf-Datei hier >>>
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage nach möglichen Reparationsansprüchen Griechenlands und anderer Staaten hier >>>
Mit Erleichterung habe ich das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgericht zu ESM-Vertrag und Fiskalpakt aufgenommen. Mit einiger Verwunderung nehme ich jedoch in der jetzigen Debatte zur Kenntnis, dass sich ausgerechnet die Fraktion DIE LINKE versucht als erfolgreiche Klägerin in diesem Prozess zu präsentieren. Es sei daher an dieser Stelle noch mal darauf hingewiesen, dass das BVerfG der Rechtsauffassung der LINKEN eine Absage erteilt hat. Es war vielmehr die erfolgreiche Klage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN durch die im letzten Juni die Beteiligungsrechte des Parlaments gesichert und das erfreuliche gestrige Urteil ermöglicht wurde.
Für weitergehend Interessierte hier noch der Verweis auf die Pressemitteilung und das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgericht.
Den Entschließungsantrag unserer Fraktion lesen Sie hier >>>
Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Hompage der grünen Bundestagsfraktion
Der ESM ist eine Art zwischenstaatliche Institution, die dafür da ist, den Staaten der Eurozone Kredite zu gewähren, die selber an den Finanzmärkten kein Geld mehr bekommen. Anders als die vorläufige Europäische Finanz-Stabilisierungs-Faszilität (EFSF) ist der ESM keine privatrechtliche Konstruktion nach Luxemburger Recht, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen 25 der 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union. Da das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2012 zwar die Kompetenzen des sogenannten 9er Gremiums des Haushaltsausschusses gerügt, aber nicht die EFSF als solche in Frage gestellt hat, halte ich den ESM erst Recht für verfassungsgemäß, da er als völkerrechtlicher Vertrag deutlich besser legitimiert ist. Der ESM ist innerhalb meiner Fraktion und der Grünen Partei auch unumstritten. Wir haben einen solchen Fonds vielmehr von Anfang an gefordert.
Umstritten war dagegen die Zustimmung zum sogenannten Fiskalpakt, der für die Euro Staaten nationale Schuldenbremsen vorsieht, wie sie für Deutschland bereits in Art. 115 Grundgesetz verankert wurde.
Kritisiert wird u.a. dass wir Abgeordnete als Gesetzgeber angeblich völkerrechtlich bindend das Recht abtreten, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zu verändern. Dem ist jedoch nicht so:
Der Fiskalpakt verlangt nur noch „vorzugsweise“ eine verfassungsrechtliche Schuldenbremse. Es wäre von daher auch möglich von der grundgesetzlichen zu einfachgesetzlichen Schuldenbremse zu wechseln. Dies hat auch berechtigte Gründe:
Eine tatsächliche Bindung des Gesetzgebers, das Grundgesetz auch mit 2/3 Mehrheit künftig nicht mehr ändern zu können ist durch den Bundestag schlicht nicht möglich. Als Bundestag können wir heute nicht künftige Gesetzgeber daran hindern, Grundgesetzänderungen mit 2/3 Mehrheit vor zu nehmen. Eine solche Selbstbindung wäre allenfalls dem Souverän selbst möglich, d.h. Volksabstimmung.
Andere behaupten, der vereinbarte automatische Korrekturmechanismus (Art 3 Nr. 1e, Nr. 2 und Artikel 8) würde das Haushaltsrecht des Bundestages verletzen. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Fiskalpakt wichtig, um in den eigenen Reihen eine Mehrheit für den ESM zu sichern und zu zeigen, dass man die „Schlendriane“ im südlichen Europa streng an die Kandare nimmt. Würde mit dem Fiskalpakt tatsächlich ein wirksamer Sanktionsmechanismus vereinbart, so läge eine Übertragung von Hoheitsrechten vor, die eine 2/3-Mehrheit unabdingbar machen und an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen könnte.
Allerdings trägt genau an dieser Stelle der Fiskalpakt seinen größten Widerspruch in sich. Die Einzelheiten des Sanktionsmechanismus soll die Kommission regeln. Dabei muss sie aber nach Artikel 3 Nr.2 uneingeschränkt die Haushaltsvorrechte der nationalen Parlamente achten. Das ist zusammen schlicht nicht möglich nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! Damit spricht einiges dafür, dass es sich bei dem Fiskalpakt mehr um eine politische Absichtserklärung handelt als um einen vertraglichen Kontrollmechanismus. Als solche braucht er eigentlich nicht einmal eine 2/3-Mehrheit. Durch Artikel 3 Nr. 2 ist er allerdings verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite.
Bleibt noch die Regelung des Artikel 8 über die Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Da der Europäische Gerichtshof danach bei Verstoß gegen die Schuldenbremsen konkrete Maßnahmen auferlegen können soll, wäre das auch wieder eine Übertragung von Hoheitsrechten. Artikel 8 verweist aber in seinem ersten Satz auf Artikel 3 Nr.2, womit also auch der EUGH nicht in die Vorrechte der nationalen Parlamente eingreifen kann. Hinzu kommt, dass die Festsetzung von Maßnahmen sehr wahrscheinlich nicht von der Schlichtungskompetenz des Gerichtshofs erfasst ist und Art 8 damit europarechtswidrig und faktisch nicht umsetzbar wäre.
Fazit: der Fiskalpakt ist ein Papiertiger, der die Krise weder löst noch eine Lösung verhindert.
Jetzt kommen wir zur erfreulichen Seite:
Da die Bundesregierung den Glauben ihrer eigenen Leute an den Fiskalpakt mit dem Erfordernis der 2/3 Mehrheit stärken wollte, brauchte sie die Zustimmung der Opposition. Damit konnten wir Grüne im Verhandlungswege einiges von dem durchsetzen, was wir schon lange gefordert haben und was aus unserer Sicht wirklich wirksam helfen könnte: so konnte nach all den Jahren der Blockade endlich ein Durchbruch bei der Finanztransaktionssteuer erzielt werden.
Wir haben außerdem eine Abkehr von der reinen Sparpolitik hin zu gezielten Investitionsprogrammen mit bewirken können. Nachdem unsere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht über die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages erfolgreich war, konnten wir auch in den Verhandlungen mit der Koalition über den Fiskalpakt durchsetzen, dass das entsprechende Gesetz jetzt hinsichtlich des Fiskalpaktes und ähnlicher europäischer Konstruktionen eine ausdrückliche Klarstellung erhält.
Wir haben aus meiner Sicht damit handfeste Verbesserungen für den von Kritikern, wie Befürwortern überbewerteten Fiskalpakt einhandeln können, womit mir die Zustimmung nicht mehr schwer fällt.
Nicht durchsetzen konnten wir uns mit der Forderung nach einem Altschuldentilgungsfonds, um den Zinsdruck für die Krisenstaaten zu mindern.
Letztlich war es aber seit über zwei Jahren Krisenpolitik so, dass die Kanzlerin mit zwei bis drei Monaten Verspätung ohnehin das gemacht hat, was unvermeidbar war und wir zuvor von ihr gefordert hatten. Leider immer erst zu spät, was die Krise immer wieder verteuert hat. Unsere Forderung bleibt weiter aktuell.
Ich bin mir sicher, dass die Kanzlerin, ebenso wie ich, eine Ahnung davon hat, was es bedeuten könnte, wenn die Währungsunion auseinander bricht und deshalb wird sie auch an diesem Punkt irgendwann ihren Widerstand aufgeben müssen.
Es bleibt zu hoffen, dass es dann nicht bereits zu spät ist.
Trotz des bevorstehenden Fußballspiels Griechenland-Deutschland konnte die Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) ca.20 BesucherInnnen im Vehlener Gasthaus "Die Linde" zu einer Veranstaltung zum Fiskalpakt begrüßen.
Der Diskussionsbedarf sei immes, so die Abgeordnete, die täglich Briefe zum Fiskalpakt erhält. Dass diese Einschätzung stimmt, zeigte sich an der lebhaften Debatte und vielen Fragen zu Keuls Vortrag.
Deshalb wird die Abgeordnete jetzt in zwei weiteren Veranstaltungen zum Fiskalpakt in Nienburg und Verden den Stand der Beratungen in ihrer Fraktion darstellen.
Im Vorfeld der Bundestags-Entscheidung am Montag, 27.2.2012, über das zweite Griechenlandpaket habe ich für die Kreisverbände in meiner regionalen Zuständigkeit und Interessierte ein Informationspapier erstellt.
Worum es bei dieser Abstimmung und der folgenden Entscheidung über den "Fiskalpakt" geht, lesen Sie <link userspace ns katja_keul dokumente_2012_1>hier>>>
Die Garantiesumme der ESFS reicht ganz offensichtlich nicht, die Staatsschulden von Italien oder Spanien zu garantieren. Deshalb scheint es mir vertretbar, mit den vorhandenen Mitteln jeweils nur noch 20 % einer Anleihe zu garantieren, um so fünf Mal soviel Staatsanleihen zu stützen. Dadurch brauchen die Gläubiger nur noch einen Schuldenschnitt von mehr als 20 % zu fürchten. Die ESFS übernimmt die ersten 20 % die ausfallen (First loss). Damit steigt das Risiko, dass die volle Garantiesumme zum Einsatz kommt natürlich auch. Deshalb haben wir Grüne durchgesetzt, dass darüber im Bundestag abgestimmt wird und die Öffentlichkeit über das Risiko informiert wird.
Ich halte die Variante für transparenter und berechenbarer als die Gewährung einer Banklizenz, mittels derer die Europäische Zentralbank (EZB) letztlich als Allheilmittel eingesetzt wird. Sicherlich kann die EZB grenzenlos Geld zur Verfügung stellen, aber am Ende haften die Mitgliedsstaaten und damit wir alle zu 100 % für die EZB. Zudem steigt bei einer solchen Lösung das Inflationsrisiko erheblich an. Aus diesem Grund fällt es mir leichter, der sogenannten Versicherungslösung zuzustimmen.
In den gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir Grüne hinein verhandelt, dass diese Risikoerhöhung endlich auch von den Regierungsfraktionen eingestanden wird. Außerdem haben wir die Forderung für eine kurzfristige Entscheidung im Hinblick Finanztransaktionssteuer durchgesetzt. Damit hat sich der Deutsche Bundestag, zu mehr Transparenz und einer dauerhaften Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten zur Bewältigung dieser und zur Vermeidung künftiger Krisen bekannt.
Ich bin davon überzeugt, dass eine nachhaltige Lösung nicht ohne die Einführung europäischer Staatsanleihen, sogenannter Euro-Bonds, möglich sein wird. Auch wird es ein langer Weg zu einer europäischen Wirtschaftspolitik werden. Um hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, fordern wir einen neuen europäischen Konvent. Dieser soll die entsprechenden Änderungen der europäischen Verträge vorbereiten, um die Europäische Union handlungsfähiger zu machen und ihre demokratische Legitimation zu stärken. Dabei muss uns auch klar sein, dass wir nicht weiter auf Kosten unserer Nachbarn Exportüberschüsse im bisherigen Ausmaß produzieren können. Die Kanzlerin liegt falsch, wenn sie in ihrer Regierungserklärung behauptet, unterschiedliche Wettbewerbsfähigkeit müsse auch weiter durch unterschiedliche Zinssätze belohnt werden. Sinnvoll wäre es, endlich die Binnennachfrage zu stärken, beispielsweise durch die Einführung von Mindestlöhnen.
Die Erweiterung der Finanzhilfe, die wir heute möglich gemacht haben, ist zwar akut notwendig, aber nicht hinreichend, um die Währungsunion zu retten. Ob die Bundesregierung die Kraft haben wird den Weg bis zu Ende zu gehen ist zweifelhaft.
Am 29. September 2011 hat der Deutsche Bundestag über die Aufstockung des europäischen Stabilisierungsmechanismus abgestimmt. Ich habe mit der überwiegenden Mehrheit meiner Fraktion diesem Gesetz zugestimmt. Unsere grünen Argumente haben wir in einem Entschließungsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht.
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