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26.02.20 –
Ich freu mich dass das Gericht heute die von mir seinerzeit abgelehnte Strafnorm zur Sterbehilfe für nichtig erklärt hat! Das Bundesverfassungsgericht hat eine spektakuläre Entscheidung für die Selbstbestimmung des Menschen getroffen.
Das Recht über das Ende seines eigenen Lebens zu bestimmen, bestehe in jeder Phase menschlicher Existenz und ist vom Gesetzgeber als Akt autonomer Selbstbestimmung zu respektieren. Die Strafnorm 217 hatte eine reale Hilfe durch Dritte faktisch unmöglich gemacht. Ich freue mich für alle Betroffenen, die nunmehr auf Hilfe zählen dürfen.
Doch es besteht noch Handlungsbedarf: Im Betäubungsmittelgesetz und Arzneimittelrecht muss noch geklärt werden, wer unter welchen Umständen ein tödliches Mittel verschreiben dürfte. Was wir jetzt brauchen sind prozedurale Normen, die Ärzten und Sterbehelfern Rechtssicherheit und für die Betroffenen Beratung und Aufklärung gewährleisten.
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RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
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