Anwaltliches Berufsrecht zukunftsfest machen!

Das anwaltliche Berufsrecht zukunftsfest zu machen, bedeutet, Anwältinnen und Anwälten zu ermöglichen, sich auf dem heutigen Rechtsdienstleistungsmarkt behaupten und weiterentwickeln zu können. Dabei gilt es auch im Blick zu haben, wie man für die Mandantinnen und Mandaten einen niedrigschwelligen und verbraucherfreundlichen Zugang zum Recht gewährleisten kann. Jede Liberalisierung des anwaltlichen Berufsrechts muss jedoch im Einklang mit den anwaltlichen Grundprinzipien erfolgen und darf bewährte Errungenschaften unseres Rechtssystem, wie etwa die Kostenerstattung im Gerichtsprozess sowie das System der Prozesskosten- und Beratungshilfe, nicht in Frage stellen. Unseren Antrag "Anwaltliches Berufsrecht zukunftsfest machen" lesen Sie hier >>>Berichterstattung dazu in der legal tribune online: So wollen die Grünen die Anwälte wett­be­werbs­fähig halten 

28.01.20 –

Das anwaltliche Berufsrecht zukunftsfest zu machen, bedeutet, Anwältinnen und Anwälten zu ermöglichen, sich auf dem heutigen Rechtsdienstleistungsmarkt behaupten und weiterentwickeln zu können. Dabei gilt es auch im Blick zu haben, wie man für die Mandantinnen und Mandaten einen niedrigschwelligen und verbraucherfreundlichen Zugang zum Recht gewährleisten kann.

Jede Liberalisierung des anwaltlichen Berufsrechts muss jedoch im Einklang mit den anwaltlichen Grundprinzipien erfolgen und darf bewährte Errungenschaften unseres Rechtssystem, wie etwa Kostenerstattung im Gerichtprozess sowie Prozesskosten- und Beratungshilfe nicht in Frage stellen.

Ziel unseres Antrags ist es, durch entsprechende gesetzliche Anpassungen künftig sowohl einen verbraucherfreundlichen Zugang zum Recht als auch um die Stärkung der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege zu gewährleisten und den fairen Wettbewerbs zwischen anwaltlichen und nichtanwaltlichen Dienstleistern zu ermöglichen. Der Antrag gibt Impulse bzw. stellt Forderungen im Hinblick auf eine Modernisierung des anwaltlichen Berufs- bzw. Gesellschaftsrechts und fordert eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Dabei geht es konkret um die Zulassung von Erfolgshonoraren bei niedrigen Streitwerten, um die Prüfung einer möglichen Lockerung des Verbots der Prozessfinanzierung in Einzelfällen, die Erweiterung der Möglichkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit, um die Reform des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und auch um die angemessene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren.

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