Menü
04.02.19 –
Am 30. Januar haben wir im Unterausschuss Abrüstung eine Expertenanhörung zur Regelungsbedürftigkeit von technischer Unterstützung durch deutsche Rüstungsunternehmen im Ausland durchgeführt. Dabei wurde mir u.a. klar, dass wir technische Unterstützung immer im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen im Ausland sehen müssen und deswegen beides unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden muss.
Ein Vertreter der Rüstungsindustrie schilderte außerdem eindrucksvoll, wie strikt die Regeln für französische und besonders für amerikanische Staatsbürger sind, die im Ausland in einem Rüstungsunternehmen arbeiten. Sie dürfen dort nur arbeiten, soweit der französische bzw. amerikanische Staat dafür grünes Licht gegeben hat. Es soll schon Mitarbeiter gegeben haben, die Ihre doppelte Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, um Ihren Job weiter zu machen.
Wenn wir ähnliche Regeln in Deutschland hätten, könnte die Bundesregierung effektiv kontrollieren und ggf. auch verhindern, dass Rüstungsmanager wie bspw. von Rheinmetall in Sardinien, Südafrika oder gar Saudi Arabien arbeiten. Hier gibt es also noch viel zu tun im deutschen Rüstungsexportkontrollrecht.
Hannover, 28. Januar 2025 – Die von der CDU geplanten Verschärfungen in der Migrationspolitik stoßen bei den GRÜNEN Niedersachsen auf scharfe [...]
Am kommenden Montag jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau zum 80. Mal. Dieser Tag erinnert an die systematische [...]
Der aktuelle Bericht der Oxfam zur Vermögensverteilung zeigt: Die Zahl der Milliardäre ist im Jahr 2024 weiter gestiegen. Mit weltweit 2.769 [...]
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]