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13.10.20 –
Innerdeutsche Beherbergungsverbote sind aus meiner Sicht verfassungsrechtlich bedenklich, weil ihnen eine gewisse Willkür innewohnt. Wir können und wollen den innerdeutschen Aufenthalt der Bürgerinnen und Bürger nicht flächendeckend kontrollieren und sind schlicht auf Akzeptanz und eine gewisse Freiwilligkeit angewiesen.
Es ist verfassungsrechtlich dringend geboten, tragfähige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, bei der die Parlamente wesentliche Regelungen durch Gesetz beschließen müssen. Auf einer solchen Grundlage wären dann auch einheitlichere Verordnungen bundesweit zulässig.
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