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13.10.20 –
Innerdeutsche Beherbergungsverbote sind aus meiner Sicht verfassungsrechtlich bedenklich, weil ihnen eine gewisse Willkür innewohnt. Wir können und wollen den innerdeutschen Aufenthalt der Bürgerinnen und Bürger nicht flächendeckend kontrollieren und sind schlicht auf Akzeptanz und eine gewisse Freiwilligkeit angewiesen.
Es ist verfassungsrechtlich dringend geboten, tragfähige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, bei der die Parlamente wesentliche Regelungen durch Gesetz beschließen müssen. Auf einer solchen Grundlage wären dann auch einheitlichere Verordnungen bundesweit zulässig.
„Wir müssen Frauen besser vor Gewalt schützen“, sagt Greta Garlichs, die Landesvorsitzende der niedersächsischen GRÜNEN. Sie begrüßt deshalb [...]
redaktionelle Anpassungen: § 3 Satz 1 LschO „zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände,.“ [...]
§ 14 Abs. 2 LschO „Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen [...]
RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]