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23.10.19 –
Das deutsch-französische Abkommen über die Ausfuhrkontrolle von Rüstungsexporten geht in die falsche Richtung. Statt Exporte einzuschränken, ermöglicht es diese. Die Bundesregierung knickt damit vor den Interessen der Rüstungsindustrie ein. Die Einigung über eine De-Minimis-Regel von 20 Prozent, mit der Deutschland seine Entscheidungshoheit über den Export zahlreicher Rüstungsgüter aufgibt, wenn sein Anteil unter 20 Prozent liegt, ist mit der deutschen Rechtslage und den Grundsätzen der Bundesregierung nicht vereinbar und schafft neue Schlupflöcher für die Rüstungsindustrie. Durch eine vorausschauende Produktentwicklung, kreative Unternehmensmodelle oder sogenannte Inhouse-Geschäfte von Konzernen mit zahlreichen europäischen Werken können mit einer solchen 20-Prozent-Regel deutsche Bestimmungen dauerhaft umgangen werden. Vertretbar wäre allenfalls eine echte De-Minimis-Regel von fünf Prozent, die eine solche Aushebelung nicht ermöglichen würde. Im Übrigen wäre überhaupt keine De-Minimis-Regelung notwendig, wenn sich alle europäischen Staaten an den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenexporten halten würden, weil es dann gar keine unterschiedlichen Exportentscheidungen geben würde.
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