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17.01.20 –
... "Es sei offenkundig – und damit auch der Bundesregierung bekannt –, dass die USA unter Verwendung der Air Base Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze durchführten, so das Oberverwaltungsgericht. Und: Die Frage, ob das Völkerrecht bewaffnete Drohneneinsätze zulasse, sei keine politische, sondern eine Rechtsfrage. – Die Bundesregierung wurde deshalb dazu verurteilt, sich zu vergewissern, dass in Ramstein kein Recht verletzt wird, und auf dessen Einhaltung gegenüber den USA hinzuwirken. Die Bundesregierung darf sich also nicht damit zufriedengeben, dass die Amerikaner die konkreten Fragen nicht beantworten und schlicht behaupten, sie würden sich an Recht und Gesetz halten."...
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