Corona Maßnahmen

PRESSEMITTEILUNG vom 17. April 2020 Zu den fortbestehenden Einschränkung zur Epidemie-Bekämpfung erklärt die heimische Abgeordnete Katja Keul, es sei zunächst einmal positiv festzustellen, dass die bisherigen Maßnahmen tatsächlich zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Corona Virus beitragen haben. Dennoch könnten die Lockerungen nur sehr langsam erfolgen, weil es der Bundesregierung bislang nicht gelungen sei, ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen. (…)

20.04.20 –

PRESSEMITTEILUNG vom 17. April 2020

Zu den fortbestehenden Einschränkung zur Epidemie-Bekämpfung erklärt die heimische Abgeordnete Katja Keul, es sei zunächst einmal positiv festzustellen, dass die bisherigen Maßnahmen tatsächlich zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Corona Virus beitragen haben. Dennoch könnten die Lockerungen nur sehr langsam erfolgen, weil es der Bundesregierung bislang nicht gelungen sei, ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen. Dabei seien sowohl Fehler in der Vergangenheit durch mangelnde Vorsorge gemacht worden, als auch in der gegenwärtigen Krise. Nicht nachzuvollziehen sei, warum man ausgerechnet das Beschaffungsamt des Verteidigungsministeriums mit dem Einkauf der Masken beauftragt haben, wo es doch bekannt sei, dass diese Behörde bereits mit der Beschaffung der Bundeswehrausrüstung überlastet sei.

Außerdem sieht die Abgeordnete bei der Abwägung im Rahmen der Entscheidung über die Lockerungen eine gewisse Schieflage zu Lasten von Kindern und Familien. „Die Regierung hat bei ihrer Entscheidung die Härte der Eingriffe in die Grundrechte der Kinder nicht ausreichend berücksichtigt. Je jünger die Kinder sind, desto gravierender werden sie durch die aktuelle Lage belastet. Hier hätte ich mir differenziertere Antwort vorstellen können“, so Keul. So sei beispielsweise die Ansteckungsgefahr bei einer Betreuung von Kita-Kindern im Außenbereich auf Spielplätzen deutlich geringer als in geschlossenen Räumen. Die grüne Bundestagsfraktion habe außerdem frühzeitig einen Zuschlag für Familien im SGB II Bezug gefordert, da die zusätzlichen Belastungen durch den Wegfall von Mittagessen in Einrichtungen und günstige Einkaufsmöglichkeiten im ohnehin knappen Regelsatz für Kinder nicht enthalten sind.

Unbestritten werden Bürgerinnen und Bürger durch die notwendigen Maßnahmen in sehr unterschiedlicher Weise belastet. Für nicht wenige steht die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Hier gilt es jetzt darauf zu achten, dass die Hilfen wirklich bei denen ankommen, die sie brauchen und dass nicht einzelnen Gruppen vergessen werden.

Viele Einschränkungen von Freiheitsrechten erfolgten durch Verordnungen auf Länderebene und hätten sich im Großen und Ganzen als geeignet und verhältnismäßig erwiesen. Dort wo Behörden oder Verordnungsgeber über das Ziel hinaus geschossen seien, würden jetzt die Gerichte für eine Klarstellung sorgen. Keul begrüßt vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Aufhebung undifferenzierter Versammlungsverbote. Die gute Nachricht sei, sowohl der Rechtsstaat als auch die parlamentarische Demokratie habe sich in der Krise als handlungsfähig erwiesen, so die Abgeordnete. Da die Regierung im März für die Aufhebung der Schuldenbremse auch auf die Zustimmung der Opposition angewiesen war, hat die Zusammenarbeit gut funktioniert. Durch die Kritik der Minderheitenfraktionen konnten viele der Gesetzesänderung noch im letzten Moment korrigiert werden. Dennoch bleibe besonders die weite Ermächtigungsverordnung für den Bundesgesundheitsminister im Infektionsschutzgesetz ein verfassungsrechtlich kritischer Punkt. Diese Sitzungswoche ist der Bundestag wieder zusammengekommen und das Parlament wird die Vorlagen der Regierung weiter kritisch darauf überprüfen, ob alle Maßnahmen wirklich geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind.

Bei der Lockerung wird nach Einschätzung von Keul auch regional zu differenzieren sein. Für Berlin und Nienburg wird nicht das Gleiche gelten können so unterschiedlich wie die Lage vor Ort sich darstellt. Dabei sollte der Blick nicht starr auf die Infiziertenzahlen und Todesfälle gerichtet sein. Entscheidend ist vielmehr die Zahl der behandlungsbedürftigen Erkrankten und die Zahl der zur Verfügung stehenden Behandlungsbetten.

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