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12.03.21 –
Darüber diskutierten:
Katja Keul (MdB, rechtspolitische Sprecherin)
Prof. Dr. Frauke Brosius Gersdorf, LL.M., (Leibniz Universität Hannover)
Helge Limburg (MdL Niedersachsen, parl. Geschäftsführer und Verfahrensbevollmächtigter bei o.g. Verfahren vor dem Staatsgerichtshof).
Moderation: Evrim Camuz (Fraktionsvorsitzende in der Regionsversammlung Hannover, Vorsitzende der LAG Demokratie und Recht Niedersachsen)
Seit Beginn der Corona Pandemie in Deutschland, zu deren Bekämpfung die drastischste Freiheitsbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen worden sind, gibt es eine öffentliche Debatte über die Einbeziehung der Parlamente, des Deutschen Bundestages und der Landtage, in diese Entscheidungen. Auch wenn es mittlerweile im Bundestag in einigen Landtagen eine Ausweitung der Befugnisse der Parlamente gegeben hat werden die grundlegenden Entscheidungen nach wie vor ganz überwiegend von den Landesregierungen und der Bundesregierung getroffen.
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben sich von Beginn an für eine starke parlamentarische Beteiligung und Kontrolle der Maßnahmen auf allen Ebenen eingesetzt.
In Niedersachsen haben die GRÜNEN gemeinsam mit der FDP sogar die Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof verklagt, um die Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag auch bei Eilentscheidungen in der Pandemie grundsätzlich durchzusetzen. Das Urteil dazu wird am 9.3.2021 in Bückeburg verkündet werden.
Was hat sich seit Beginn der Pandemie im Bereich parlamentarischer Rechte getan? Was ist verfassungsrechtlich geboten welche weitergehenden Forderungen gibt es? Und was folgt aus dem Urteilsspruch aus Bückeburg?
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