Menü
07.10.20 –
Änderungen am Aktienrecht erscheinen mir durchaus praktikabel, um auch Vorständen aus börsennotierten Unternehmen eine Familienauszeit zu ermöglichen. Dieser Schritt ist überfällig. Es ermöglicht Frauen wie Männern in Führungspositionen mehr Flexibilität in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch rechtlich gibt es keinen Hinderungsgrund, warum sich jemand aus dem Vorstand nicht für einen begrenzten Zeitraum vertreten lassen sollte.
Hintergrund: Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erwägt Änderungen am Aktienrecht, um Familienauszeiten für Vorstände börsennotierter Unternehmen zu ermöglichen.
„Wir müssen Frauen besser vor Gewalt schützen“, sagt Greta Garlichs, die Landesvorsitzende der niedersächsischen GRÜNEN. Sie begrüßt deshalb [...]
redaktionelle Anpassungen: § 3 Satz 1 LschO „zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände,.“ [...]
§ 14 Abs. 2 LschO „Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen [...]
RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]