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07.10.20 –
Änderungen am Aktienrecht erscheinen mir durchaus praktikabel, um auch Vorständen aus börsennotierten Unternehmen eine Familienauszeit zu ermöglichen. Dieser Schritt ist überfällig. Es ermöglicht Frauen wie Männern in Führungspositionen mehr Flexibilität in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch rechtlich gibt es keinen Hinderungsgrund, warum sich jemand aus dem Vorstand nicht für einen begrenzten Zeitraum vertreten lassen sollte.
Hintergrund: Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erwägt Änderungen am Aktienrecht, um Familienauszeiten für Vorstände börsennotierter Unternehmen zu ermöglichen.
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