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04.02.21 –
"Die Erläuterungen des Wortes 'rassistisch' durch Formulierungen wie 'aus rassistischen Gründen/Motiven' wäre keine wirksame Verbesserung, weil entweder in der Sache verengend oder weil die zuletzt genannten Zusätze zudem als Erfordernis eines subjektiven Elements, einer diskriminierenden Absicht und damit den Schutzbereich verengend interpretierbar wären." Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen
Hintergrund
Mit Ausnahme der AfD besteht in der Regierung und bei den Fraktionen des Bundestages ein Konsens bezüglich der Streichung des Merkmals "Rasse" aus dem Grundgesetz, Artikel 3/Absatz 2 GG. Im Entwurfsvorschlag des BMJV findet sich nun folgender Hinweis: "Das Merkmal 'Rasse' wird gestrichen, ersetzt werden soll es durch die Formulierung 'aus rassistischen Gründen'."
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RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
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