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24.02.21 –
PRESSEMITTEILUNG
Zum Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz im Syrien-Staatsfolter-Prozess erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
Das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht in Koblenz ist als weltweit erster Prozess wegen Staatsfolter in Syrien ein internationaler Meilenstein gegen Straflosigkeit von Kriegsverbrechen. An eine Strafverfolgung der Täter*innen in Syrien ist in absehbarer Zeit nicht zu denken. Auch die internationale Strafjustiz bietet derzeit kaum Möglichkeiten, die Taten juristisch aufzuarbeiten. Mit der Anwendung des Weltrechtsprinzips sendet die deutsche Justiz das wichtige Signal: Wer sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig macht, muss sich vor Gericht verantworten. Für Überlebende ist das heute gefällte Urteil gegen Eyad A. ein elementarer Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Aufarbeitung.
Sowohl das Urteil als auch die bisher gesammelten Beweise und Aussagen belegen einmal mehr: Syrien ist auf unabsehbare Zeit für niemanden sicher. Der Sicherheitsapparat des Assad-Regimes geht mit systematischer Folter und sexualisierter Gewalt gegen die Zivilbevölkerung vor, die humanitäre Lage verschlimmert sich immer weiter. Trotzdem konnte sich die Bundesinnenministerkonferenz nicht auf eine Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien einigen. Die halbgaren Abschiebepläne von Bundesinnenminister Seehofer verstoßen gegen Völkerrecht und müssen verhindert werden.
Der Kampf gegen Straflosigkeit im Syrienkrieg ist mit dem Urteil aus Koblenz noch lange nicht beendet. Langfristig muss das Ziel sein, hochrangige Funktionäre von Assads Geheimdienst vor Gericht zu bringen. Die Niederlande streben ein Verfahren gegen Syrien vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Verstoßes gegen das UN-Anti-Folter-Abkommen an. Die Bundesregierung muss diese Initiative unbedingt unterstützen und dem Verfahren zu gegebenem Zeitpunkt beitreten. Es wird aber unabdingbar sein, dass die Straftaten eines Tages auch vor nationalen Gerichten in Syrien verhandelt werden. Für eine umfassende Aufarbeitung von weltweiten Völkerrechtsverbrechen bleibt darüber hinaus die Anerkennung des IStGH durch die alle Staaten der Weltgemeinschaft das wichtigste Ziel.
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