Infektionsschutzgesetz

18.11.20 –

PRESSEMITTEILUNG

Zur Heutigen Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz erklärt Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Besser spät als gar nicht!

Mit der heutigen Gesetzesänderung entstehen, entgegen vieler Befürchtungen, keine neue Pflichten zum Tragen von Masken, Abstandsgebote, Ausgangsbeschränkungen oder Ähnliches.

Es wird vielmehr endlich eine verfassungsmäßig erforderliche Rechtsgrundlage für die Verordnungen der Landesregierungen geschaffen.

Es geht weder um ein Ermächtigungsgesetz noch um die Abschaffung der Demokratie, sondern darum, den Anforderungen des Art. 80 Grundgesetz an eine gesetzliche Verordnungsermächtigungen nach zu kommen. 

So entspricht es der Gewaltenteilung: Das Parlament, also die Legislative, entscheidet die wesentlichen Dinge selbst und ermächtigt die Exekutive, die Details in einer Verordnungen zu regeln. Der bisherige § 28 InfSG war kurz und knapp und war bei seiner Entstehung für lokale Ereignisse gedacht, aber nicht für umfassende Maßnahmen, wie sie in einer Pandemie notwendig sein können. Mit der Anpassung werden den Länderregierungen jetzt bei dem Erlass von Rechtsverordnungen endlich Leitplanken gesetzt, der Inzidenzwert zur Richtschnur für die Bewertung von Risiken vorgegeben und besonders grundrechtsrelevante Bereiche wie Pflegeeinrichtung, Kunst und Kultur und das Versammlungsrecht dürfen nur noch unter strengeren Voraussetzungen eingeschränkt werden.

Die Verordnungen sind künftig von Gesetzes wegen zu begründen und zu befristen. All dies hätte die Bundesregierung im Sommer längst auf den Weg bringen können. Dann wäre auch Zeit gewesen für ein übliches Gesetzgebungsverfahren und die notwendige Kommunikation, um gezielten Desinformationskampagnen etwas entgegen zu setzen.

Die große Verunsicherung in der Bevölkerung hat die Bundesregierung jetzt selbst zu verantworten.

Die Eile ist tatsächlich geboten, weil die Gerichte sonst Maßnahmen aufheben müssen, wenn sie keine notwendige rechtliche Gesetzesgrundlage haben und zwar unabhängig davon, ob sie infektionsschutzrechtlich sinnvoll und verhältnismäßig sind.

In den bisherigen Eilverfahren haben die Gerichte bislang die Risiken einer Aufhebung höher bewertet als die Beeinträchtigungen durch die Maßnahmen. Bei den Hauptverfahren allerdings hätten sie den Klagen, die auf eine fehlende Rechtsgrundlage gestützt waren, stattgeben müssen. Im Rahmen der Gewaltenteilung ist es Aufgabe der Gerichte, nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Über fehlende Gesetze kann die Justiz sich nicht hinweg setzen.

Wenn jetzt mitten in der zweiten Welle, bei sich füllenden Intensivstationen, die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufgehoben werden müssten, wäre das eine Kapitulation des Staates beim Gesundheitsschutz.

Ich habe daher heute aus voller Überzeugung dem Gesetz zugestimmt.

Das Kommunikationsdesaster muss jetzt vor allem die Große Koalition wieder aufräumen!

Sollten Menschen aus meiner Region mich trotz berechtigten Fragen derzeit nicht erreichen und keine Antwort bekommen, so bedaure ich das sehr – die aktuellen Kampagnen gegen das Gesetz haben unsere Server und das Kommunikationssystem völlig überlastet, so dass auch die MitarbeiterInnen nicht mehr in der Lage sind, die Anfragen zu filtern.

Grüne Niedersachsen

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RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.

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