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12.12.19 –
PRESSEMITTEILUNG von Katja Keul zur Anzeige gegen deutsche Rüstungsfirmen vor dem Internationalen Strafgerichtshof
Der Druck auf die Bundesregierung für eine restriktive Rüstungsexportpolitik nimmt zu: Die beim Internationalen Strafgerichtshof gestellte Anzeige gegen Rüstungsfirmen, die ursächlich an den Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Jemen beteiligt sind, wirft ein dunkles Licht auf die deutsche Genehmigungspraxis. Denn unumstritten ist, dass im Jemen durch grausame Waffen und den Beschuss von Infrastruktur wie Krankenhäusern die Zivilbevölkerung seit Jahren leidet.
Durch die Berichte der Vereinten Nationen ist das auch allgemein bekannt. Auch in Italien und Großbritannien gab es aus der Zivilgesellschaft Klagen gegen Rüstungsfirmen, die nach Saudi-Arabien exportieren. In Großbritannien hatte im Juni 2019 ein Gericht Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien für rechtswidrig erklärt.
In Deutschland hat erst kürzlich das Verwaltungsgericht Frankfurt den Rüstungsexportstopp gegen Saudi-Arabien aufgrund des Mordes an dem Journalisten Khashoggi für unzulässig erklärt, weil das Land bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung die Menschenrechtskriterien nicht erfüllt hatte. Letztlich muss auch in Deutschland eine Exportgenehmigung endlich gerichtlich kontrolliert - und nicht nur Genehmigungen ausgesetzt werden können. Wir fordern daher mit unserem Rüstungsexportkontrollgesetz seit langem sowohl eine Begründungspflicht für Exportgenehmigungen als auch die Einführung eines Verbandsklagerechts.
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