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27.11.18 –
Als Mitglied des Rechtsausschusses beschäftigte sich die heimische Abgeordnete Katja Keul (B90 / DIE GRÜNEN) in einer Sondersitzung am Dienstag erneut mit der betäubungslosen Ferkelkastration.
CDU/CSU und SPD hatten deren Verlängerung beantragt. Für Keul ist dies „mit Artikel 20a des Grundgesetzes nicht vereinbar, wonach der Staat die Tiere durch die Gesetzgebung zu schützen hat“ so die Abgeordnete in einer Pressemitteilung. Das Tierschutztgesetz vom 4.Juli 2013 enthalte ein ausdrückliches Amputationsverbot, das sogar mit Strafe bewehrt sei. Für die Umsetzung dieses Verbots sehe das Gesetz hinsichtlich der Ferkelkastration eine 5-jährige Frist vor, die zum 31.12.2018 abläuft.
Dass die Kastration den Ferkeln schwere Schmerzen und Leiden zufügt werde von niemandem ernsthaft bestritten und sei bereits 1997 vom wissenschaftlichen Veterinärausschuss der Europäischen Kommission festgestellt worden. Die Abgeordnete zitiert den Bericht der Bundesregierung vom 15.12.2016 über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration: "Die Bundesregierung beurteilt die vorhandenen Alternativen aus der Sicht des Tierschutzes, der Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes als geeignet, die Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration abzulösen".
Dass diese Alternativen auch durchaus praktikabel sind, zeigt für Keul u.a. ein Harke-Bericht vom Samstag, 24.11. Darin berichtet die Zeitung über den Besuchertag des Schweinemästers Bösch aus Marklohe, der sich für die Ebermast entschieden hat, bei der 5 bis 8 % der Eber einen unangenehmen Geruch entwickeln. Auch durch eine Impfung, die sogenannte Immunokastration, könne diese Geruchsentwicklung vermieden werden. Dass es für diese Impfung keine Aktzeptanz der Verbraucher gäbe sei eine unbelegte Behauptung ins Blaue hinein, so die Abgeordnete.
Im Verhalten der Bundesregierung kann Keul keinerlei Bemühen um mehr Tierschutz erkennen: „Warum die Bundesregierung nunmehr ihre Bewertung in der Sache zurück zieht und den Koalitionsfraktionen damit ermöglicht, die Position des Bauernverbandes wider bessres Wissen als Gesetz zu beschließen, hat sie nicht erklären können. Es ist schon erstaunlich, dass nach 5 Jahren genau ein Monat vor Ablauf der Frist eine weitere Methode, das Narkosemittel Isofluran zugelassen wurde, für das nunmehr noch eine Nutzungsverordnung auf den Weg gebracht werden muss. Unabhängig davon, dass dies nur eine von mehreren Alternativen ist, hätte diese Zulassung in den letzten fünf Jahren auf den Weg gebracht werden können.“
In der verfassungsrechtlichen Abwägung gebe es keine tragfähige Begründung, das Amputationsverbot nach 5 Jahren um weitere 2 Jahre zu verlängern. Bis auf die FDP, die sich im Ergebnis enthielt, hätten alle anderen Oppositionsfraktionen gegen den Gesetzesentwurf gestimmt, so Keul.
Eine Bundesregierung, die im Angesicht von Partikularinteressen nicht nur ihre eindeutige Bewertung, sondern auch die seit fünf Jahren bestehenden Rechtslage über Bord werfe, verspiele jede Glaubwürdigkeit. „Ob das bei den Verbrauchern mehr Akzeptanz findet, als die bestehenden Alternativen zur Ferkelkastration halte ich für äußerst zweifelhaft“, so Keul.
Sie bedauert die Position der FDP, die mit ihrem Stimmverhalten leider den gemeinsamen Weg zum Verfassungsgericht durch eine abstrakte Normenkontrolle vereitelt habe.
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