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18.11.20 –
Die Leihmutterschaft in Deutschland ist verboten, daran ändert auch nicht der Gleichheitsgrundsatz. Der Gleichheitsgrundsatz besagt nur, dass man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln muss. Die Leihmutterschaft ist daher etwas grundsätzlich anderes als eine Samenspende. Die Leihmutterschaft ist aus guten Gründen in Deutschland verboten, weil das Kindeswohl im Vordergrund stehen muss.
Neben dem Aspekt der Kommerzialisierung bei einer Leihmutterschaft ist es auch nicht vertretbar, wenn Verträge abgeschlossen werden, bei denen von vornherein über die Abgabe des Kindes nach der Geburt verbindlich verhandelt wird.
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RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
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