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06.02.19 –
Ob eine Mediation bei Trennung und Scheidung das geeignete Mittel zur Lösung des Konfliktes ist hängt sehr von dem individuellen Fall ab. Nicht jedes Paar braucht zwangsläufig eine Mediation. Gibt es grundsätzlich eine Einigungsbereitschaft und sind die Eheleute durch anwaltliche Beratung gut über ihre Rechte informiert, kann in vielen Fällen eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen und das Scheidungsverfahren einvernehmlich durchgeführt werden.
Da es wichtig ist, gut über die Rechtslage informiert zu sein, sollte der Anwaltszwang im Scheidungsverfahren unbedingt beibehalten werden. Eine darüber hinausgehende Pflicht zur Mediation ist weder notwendig noch hilfreich, zumal Freiwilligkeit eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Mediation ist.
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