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21.06.21 –
In Folge 4 der Veranstaltungsreihe "Vorstellung des "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben (Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz - SelbstG)" der Evangelischen Akademie Frankfurt stellte ich unseren Gesetzesentwurf dazu vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr den bisherigen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) für nichtig erklärt, durch den die geschäftsmäßige Förderung der Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt worden war. Zugleich hat es dem Gesetzgeber nahegelegt, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Nun liegen erste Gesetzentwürfe vor. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe werden diese Gesetzentwürfe einzeln vorgestellt und diskutiert werden. Dabei ist es das Ziel, die Stärken der jeweiligen Entwürfe herauszuarbeiten, auf Schwachstellen hinzuweisen und offene Probleme und Fragestellungen zu benennen. Dies soll helfen, einen vertieften Einblick in die Schwierigkeiten der gesetzlichen Neuregelung zu ermöglichen, die dem Gesetzgeber aufgetragen wurde.
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