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29.01.19 –
Zum Koalitions-Kompromiss beim Paragrafen 219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
Schade: Die Bundesregierung hat sich nicht zu einer sauberen Lösung im Sinne der Frauen und Ärztinnen durchgerungen. Stattdessen haben wir hier einen komplizierten Kompromiss, der die Sache für die Frauen und die Ärztinnen und Ärzte eben nicht eindeutig klärt. Es bleibt unklar, ob weitergehende sachliche Informationen strafbar bleiben, wie sie die in erster Instanz verurteilte Ärztin Kristina Hänel auf Ihrer Homepage veröffentlicht. Klarer wäre es gewesen, den überkommenen Paragrafen endlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das wäre machbar gewesen. Stattdessen bleibt das Misstrauen gegenüber den Ärztinnen bestehen. Hier sollten Union und SPD noch dringend nachbessern und für Klarheit sorgen. Wenn sie das nicht tun, haben sie die Chance vertan, Frauen in Not zu unterstützen und Ärztinnen und Ärzte in ihrer Berufsausübung zu stärken.
Ein Erfolg ist immerhin, dass das Engagement der Frauen und das geschlossene Agieren der Opposition dazu geführt hat, dass die noch in den Eckpunkten im Dezember angekündigte Studie zum post-abortion-Syndrom vom Tisch zu sein scheint.
Der Versuch, das Koalitionsgezerre zu versüßen, indem die längere Übernahme von Verhütungskosten für junge Frauen angekündigt wird, ist natürlich zu begrüßen. Der Zusammenhang zum Zugang zu Informationen über Abbrüche hat damit aber nur am Rande etwas zu tun. Schwangerschaftsabbrüche sind mitnichten eine Frage des Alters. Das ist doch ein sehr durchsichtiger Versuch, mit einer positiven Meldung vom Kern des Referentenentwurfs - der Beibehaltung des 219a - abzulenken.
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