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12.11.19 –
Endlich sind Ausnahmeregelungen gestrichen, Leistungen werden gebündelt und alle werden gleich behandelt: Das neue Soziale Entschädigungsgesetz erhält daher eine breite Zustimmung und mein Lob für die konstruktive interfraktionelle Zusammenarbeit. Jedoch hat das neue Gesetz noch einige Mängel, wie den fehlenden Anspruch auf Schmerzensgeld, mangelnden Bestandschutz für alte Leistungen oder der späten Vergütung ab 2024.
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