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12.11.19 –
Endlich sind Ausnahmeregelungen gestrichen, Leistungen werden gebündelt und alle werden gleich behandelt: Das neue Soziale Entschädigungsgesetz erhält daher eine breite Zustimmung und mein Lob für die konstruktive interfraktionelle Zusammenarbeit. Jedoch hat das neue Gesetz noch einige Mängel, wie den fehlenden Anspruch auf Schmerzensgeld, mangelnden Bestandschutz für alte Leistungen oder der späten Vergütung ab 2024.
„Wir müssen Frauen besser vor Gewalt schützen“, sagt Greta Garlichs, die Landesvorsitzende der niedersächsischen GRÜNEN. Sie begrüßt deshalb [...]
redaktionelle Anpassungen: § 3 Satz 1 LschO „zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände,.“ [...]
§ 14 Abs. 2 LschO „Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen [...]
RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]