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14.11.19 –
Die Europäische Union hat in einer Richtlinie erlassen, deren Ziel es ist, die Aktionärsrechte zu stärken und Vergütungsexzesse bei Managern zu verhindern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, durch den die Richtlinie umgesetzt werden soll, verpasst dieses Ziel. Es bestimmt weiter der Aufsichtsrat, die Aktionäre dürfen nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Gleichzeitig sagt der Gesetzentwurf nichts über die Höhe der Maximalvergütung aus. Auch die Verknüpfung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern an die Erfüllung nachhaltiger, sozialer und ökologischer Kriterien wurde verpasst. Deshalb lehnen Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf ab.
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RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
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Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]