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05.03.21 –
"Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der in einem höchstpersönlichen Bereich, bei dem es um Leben und Tod gehen kann, künftig eine gesetzliche Fiktion einführt. Wenn jemand keine Vorsorgevollmacht erstellt hat, soll im Falle der Geschäftsunfähigkeit automatisch der Ehegatte als bevollmächtigt gelten. Damit sollen angeblich Dinge vereinfacht werden, weil dann kein Betreuer bestellt werden muss. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob das wirklich eine so große Vereinfachung ist und ob dadurch nicht ganz andere Probleme und Risiken erst entstehen.
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