Katja Keul MdB

Staatsministerin im Auswärtigen Amt

Restriktive Exportpolitik geht anders

17.12.20 –

PRESSEMITTEILUNG

Zum Rüstungsexportbericht der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:

Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung kritisiert zu Recht, dass die Bundesregierung zwar gebetsmühlenartig wiederholt, dass sie eine restriktive Rüstungsexportpolitik betreibe, während ihr tatsächliches Handeln diesem Anspruch in keiner Weise gerecht wird.

Die aktuellen Entwicklungen belegen vielmehr das Gegenteil:  Die Bundesregierung sperrt sich gegen den Widerruf erteilter Genehmigungen für den Export von U-Booten an die Türkei, obwohl aufgrund der Eskalation im östlichen Mittelmeer die Gefahr besteht, dass die Türkei mit diesen U-Booten wiederum die EU-Mitgliedstaaten Griechenland und Zypern bedroht. Letzte Woche genehmigte die Bundesregierung die Lieferung von 15 Panzern nach Katar, was sicherheitspolitisch völliger Wahnsinn ist. Einziger Lichtblick ist, dass die Bundesregierung sich zu einer erneuten Verlängerung des Rüstungsexportstopps nach Saudi-Arabien entschlossen und sich erstmals dazu durchgerungen hat, bereits erteilte Genehmigungen zu widerrufen, statt sie wie bisher nur einfach auf Eis zu legen. Ein solcher Widerruf wird zwar Entschädigungsansprüche nach sich ziehen, schafft gleichzeitig aber auch Transparenz und Rechtssicherheit. Wer allerdings erst gar keine Kriegswaffen an Drittstaaten genehmigt, kann enorme Summen an Steuergeld sparen für den Fall, dass sich die scheinbaren Partner wie so oft am Ende als Sicherheitsrisiko erweisen.

Wenn Kriegswaffenexporte an Drittstaaten tatsächlich restriktiv gehandhabt werden sollen, brauchen wir endlich eine gesetzliche Regelung, deren Einhaltung auch gerichtlich überprüft werden kann. Bestehende Gesetzeslücken, die zum Umgehen deutscher Exportkontrolle genutzt werden, wie bei der technischen Unterstützung sowie Unternehmensbeteiligungen an ausländischen Rüstungsfirmen, müssen endlich geschlossen werden. Bei der EU-Einigung zur Dual-Use-Verordnung, also die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, hat sich die Bundesregierung auch während der deutschen Ratspräsidentschaft nicht für einen notwendigen Paradigmenwechsel eingesetzt, sondern industriehörig weiterhin am bestehenden System der Güterlisten festgehalten.

Restriktive Exportpolitik geht definitiv anders.

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