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21.08.20 –
Die Türkei setzt Drohnen in völkerrechtswidrigen Kriegen ein. Wie das Politmagazin Monitor recherchierte, sind deutsche Technologien auch für die Entwicklung und Herstellung von Munition eingesetzt worden. Die Bundesregierung gibt mit dem Verkauf von Rüstungsexportgütern die Kontrolle aus der Hand und verhält sich sicherheitspolitisch unverantwortlich.
Wir fordern seit langem ein Rüstungsexportkontrollgesetz, mit dem sicherheitspolitische und humanitäre Kriterien gesetzlich verankert werden. Ein solches Gesetz muss auch eine Begründungspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament enthalten sowie effektiven Endverbleibskontrollen vorsehen. Es braucht darüber hinaus einer justiziellen Kontrolle von Einzelentscheidungen und damit eine Klagebefugnis für Verbände. (Siehe auch meine Pressemitteilung vom 18.06.2020)
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redaktionelle Anpassungen: § 3 Satz 1 LschO „zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände,.“ [...]
§ 14 Abs. 2 LschO „Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen [...]
RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]