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21.01.19 –
"Wenn nun Rheinmetall offenbar mit Schadensersatzforderungen droht, macht dies deutlich, dass sich die Bundesregierung nicht länger mit unverbindlichen Bitten an die Rüstungsindustrie aus der Verantwortung stehlen kann. Die Herstellungs- und Ausfuhrgenehmigungen an Saudi-Arabien hätten niemals erteilt werden dürfen, wenn die Bundesregierung ihre eigenen Grundsätze ernst genommen hätte.
Ein Rüstungsexportkontrollgesetz, wie es die grüne Bundestagsfraktion fordert, hätte nicht nur die meisten dieser Genehmigungen von vorne herein verhindert, sondern im Gegenzug auch für Transparenz und Rechtssicherheit gesorgt.
Jetzt aber steht die Regierung in der Verantwortung für ihre fehlerhafte Entscheidung. Diese erteilten Genehmigungen müssen rechtswirksam widerrufen werden. Dann wird die Regierung allerdings nicht drum herum kommen mit den Unternehmen über die in Paragraf 9 Kriegswaffenkontrollgesetz vorgesehen Entschädigungen in Verhandlungen zu treten. Dabei dürfen Unternehmen wie Rheinmetall im Hinblick auf die Auswahl ihrer Geschäftspartner nicht von jedem Risiko frei gestellt werden. Außerdem müssen anderweitige Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, ohne dass in anderen Krisenregionen Menschenrechte und Menschenleben gefährdet werden."
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RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
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