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05.03.21 –
"Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der in einem höchstpersönlichen Bereich, bei dem es um Leben und Tod gehen kann, künftig eine gesetzliche Fiktion einführt. Wenn jemand keine Vorsorgevollmacht erstellt hat, soll im Falle der Geschäftsunfähigkeit automatisch der Ehegatte als bevollmächtigt gelten. Damit sollen angeblich Dinge vereinfacht werden, weil dann kein Betreuer bestellt werden muss. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob das wirklich eine so große Vereinfachung ist und ob dadurch nicht ganz andere Probleme und Risiken erst entstehen.
„Wir müssen Frauen besser vor Gewalt schützen“, sagt Greta Garlichs, die Landesvorsitzende der niedersächsischen GRÜNEN. Sie begrüßt deshalb [...]
redaktionelle Anpassungen: § 3 Satz 1 LschO „zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände,.“ [...]
§ 14 Abs. 2 LschO „Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen [...]
RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]