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26.03.22 –
(...) Hier geht es um nichts anderes als einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, indem auch noch das humanitäre Völkerrecht verletzt wird, indem zivile Infrastruktur, einschließlich Atomkraftwerken angegriffen wird und sogar Streumunition zum Einsatz kommt.
In dieser Situation gibt es keinen Zweifel an dem Selbstverteidigungsrecht der Ukraine nach der UN-Charta und an der Legitimität von Waffenlieferung zur Unterstützung dieser Verteidigung. (...)
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