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12.11.19 –
Endlich sind Ausnahmeregelungen gestrichen, Leistungen werden gebündelt und alle werden gleich behandelt: Das neue Soziale Entschädigungsgesetz erhält daher eine breite Zustimmung und mein Lob für die konstruktive interfraktionelle Zusammenarbeit. Jedoch hat das neue Gesetz noch einige Mängel, wie den fehlenden Anspruch auf Schmerzensgeld, mangelnden Bestandschutz für alte Leistungen oder der späten Vergütung ab 2024.
Am morgigen Donnerstag, den 20. Juni ist Weltflüchtlingstag. Die niedersächsischen GRÜNEN fordern aus diesem Anlass, bürokratische [...]
Allen Wähler*innen danken wir für ihre Stimme und ihr Vertrauen und unseren GRÜNEN-Wahlkämpfer*innen in den Kreis- und Ortsverbänden [...]
Die niedersächsischen GRÜNEN kritisieren wiederkehrende Vorschläge, Sozialleistungen für Geflüchtete zu kürzen. Aktuell steht dazu [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]