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14.11.19 –
..."Das Entsenden eigener Mitarbeiter ins Ausland und die Beteiligung ausländischen Rüstungsunternehmen ist für die deutschen Industrie bis heute immer noch völlig genehmigungsfrei, und das widerspricht den angeblich so restriktiven deutschen Exportkontrollnormen. Diese Lücke ist sicherheitspolitisch unterverantwortlich und es ist typisch für Exportkontrollpolitik der Bundesregierung, dass sie nichts unternimmt. Unsere Vorschläge dazu liegen mit unserem Antrag vor. Genauso unverantwortlich ist das deutsch-französische Abkommen über die Ausfuhrkontrolle bei Rüstungskooperationen. Deutschland verzichtet auf ein Widerspruchsrecht bei Beteiligungen über 20% und hebelt damit die eigenen Rüstungsexportrichtlinien aus. Das Prinzip, dass Exporte in sogenannte Drittstaaten die Ausnahme sein soll, wird umgedreht, die Genehmigungsverweigerung wird zur Ausnahme. Das heißt, dass zum Beispiel Waffen an Saudi-Arabien geliefert werden können. In unserem Antrag fordern wir, dass die Rüstungsexportrichtlinien eingehalten werden, dass der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union eingehalten und europäisch kontrolliert wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Kriterien für Rüstungsexporte endlich in eine verbindliche gesetzliche Form zu gießen"...
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