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14.11.19 –
... "Was Sie hier heute vorlegen, ist keine Reform der Zivilprozessordnung, sondern vielmehr das Eingeständnis eines Scheiterns. Seit einer gefühlten Ewigkeit verlängern Sie alle zwei Jahre die provisorische Streitwertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, obwohl sich schon damals alle einig waren, dass diese nur eine unzulängliche Notlösung sein kann, bis man eine sachgerechte Lösung gefunden hat."
Am morgigen Donnerstag, den 20. Juni ist Weltflüchtlingstag. Die niedersächsischen GRÜNEN fordern aus diesem Anlass, bürokratische [...]
Allen Wähler*innen danken wir für ihre Stimme und ihr Vertrauen und unseren GRÜNEN-Wahlkämpfer*innen in den Kreis- und Ortsverbänden [...]
Die niedersächsischen GRÜNEN kritisieren wiederkehrende Vorschläge, Sozialleistungen für Geflüchtete zu kürzen. Aktuell steht dazu [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]