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14.11.19 –
... "Was Sie hier heute vorlegen, ist keine Reform der Zivilprozessordnung, sondern vielmehr das Eingeständnis eines Scheiterns. Seit einer gefühlten Ewigkeit verlängern Sie alle zwei Jahre die provisorische Streitwertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, obwohl sich schon damals alle einig waren, dass diese nur eine unzulängliche Notlösung sein kann, bis man eine sachgerechte Lösung gefunden hat."
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