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17.01.20 –
... "Es sei offenkundig – und damit auch der Bundesregierung bekannt –, dass die USA unter Verwendung der Air Base Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze durchführten, so das Oberverwaltungsgericht. Und: Die Frage, ob das Völkerrecht bewaffnete Drohneneinsätze zulasse, sei keine politische, sondern eine Rechtsfrage. – Die Bundesregierung wurde deshalb dazu verurteilt, sich zu vergewissern, dass in Ramstein kein Recht verletzt wird, und auf dessen Einhaltung gegenüber den USA hinzuwirken. Die Bundesregierung darf sich also nicht damit zufriedengeben, dass die Amerikaner die konkreten Fragen nicht beantworten und schlicht behaupten, sie würden sich an Recht und Gesetz halten."...
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redaktionelle Anpassungen: § 3 Satz 1 LschO „zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände,.“ [...]
§ 14 Abs. 2 LschO „Die Entscheidung ist von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterzeichnen und den Beteiligten innerhalb von acht Wochen [...]
RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen e.V.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]