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10.06.21 –
Wir werden heute sowohl dem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts als auch der Neuregelung der Berufsausübungsgesellschaften zustimmen.
Notarinnen und Notaren soll es künftig ermöglicht werden, ihre Bestellung für die Betreuung bzw. Pflege von Angehörigen ruhen zu lassen, und die örtliche Wartefrist vor der Bestellung soll gelockert werden. Das ist positiv, zumal es immer schwieriger wird, genug Interessenten in jedem Amtsgerichtsbezirk zu finden. (...)
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