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05.03.21 –
"Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der in einem höchstpersönlichen Bereich, bei dem es um Leben und Tod gehen kann, künftig eine gesetzliche Fiktion einführt. Wenn jemand keine Vorsorgevollmacht erstellt hat, soll im Falle der Geschäftsunfähigkeit automatisch der Ehegatte als bevollmächtigt gelten. Damit sollen angeblich Dinge vereinfacht werden, weil dann kein Betreuer bestellt werden muss. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob das wirklich eine so große Vereinfachung ist und ob dadurch nicht ganz andere Probleme und Risiken erst entstehen.
Am morgigen Donnerstag, den 20. Juni ist Weltflüchtlingstag. Die niedersächsischen GRÜNEN fordern aus diesem Anlass, bürokratische [...]
Allen Wähler*innen danken wir für ihre Stimme und ihr Vertrauen und unseren GRÜNEN-Wahlkämpfer*innen in den Kreis- und Ortsverbänden [...]
Die niedersächsischen GRÜNEN kritisieren wiederkehrende Vorschläge, Sozialleistungen für Geflüchtete zu kürzen. Aktuell steht dazu [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]